Ein Apotheker überreicht einem Kunden ein Medikament.

Alles über die Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten & Co.

An einigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse müssen Versicherte sich finanziell beteiligen. Was hat es mit diesen Zuzahlungen eigentlich auf sich – und in welchen Fällen können Sie sich davon befreien lassen?

Zuzahlungen sind Eigenanteile, die Versicherte bei bestimmten Gesundheitsleistungen zusätzlich zu den Leistungen ihrer Krankenkasse zahlen müssen. Diese Zuzahlungen sind gesetzlich geregelt. Eingeführt wurden sie, um das Bewusstsein der Versicherten für die Kosten der angebotenen Leistungen zu schärfen und einen verantwortungsbewussten Umgang damit zu unterstützen.

Wie hoch sind die Zuzahlungen?

Die Zuzahlungen gelten für verschiedene Bereiche der Gesundheitsversorgung. Ihre Höhe variiert je nach Art der Leistung:

Leistung Zuzahlung  
Arznei- und Verbandmittel 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro  
Heil- und Hilfsmittel 10 % der Kosten, zusätzlich 10 Euro pro Verordnung  
Krankenhausaufenthalte 10 Euro pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr  
Rehabilitationsmaßnahmen

10 Euro pro Tag bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation

bei Anschlussrehabilitationen maximal für 28 Tage (bereits geleistete Krankenhauszuzahlungen werden angerechnet)

 
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr, zusätzlich 10 € je Verordnung  
Haushaltshilfe 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 €  
Fahrtkosten

10 % der Kosten pro Fahrt, mindestens 5 €, maximal 10 €

Diese Zuzahlung ist auch von Kindern und Jugendlichen zu leisten.

 

Außerklinische Intensivpflege

Zuzahlung ambulant (zu Hause): 10 % der Kosten pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr, zusätzlich 10 € je Verordnung


Zuzahlung stationär (im Pflegeheim): 10 € pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr.

 
Soziotherapie 10 % der Kosten pro Tag, mindestens 5 €, maximal 10 €  

Wer kann sich von Zuzahlungen befreien lassen?

Für Versicherte, die finanziell stark belastet sind, gibt es Möglichkeiten, sich von Zuzahlungen befreien zu lassen. Hierbei ist die sogenannte Belastungsgrenze entscheidend. Diese errechnet sich aus den Bruttoeinnahmen aller Familienangehörigen. Die Grenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1 %. Überschreiten Ihre Zuzahlungen diese Grenze, haben Sie Anspruch auf eine Befreiung.

Wie beantragen Sie eine Zuzahlungsbefreiung?

Um eine Befreiung von den Zuzahlungen zu beantragen, stellen Sie online oder per Post einen entsprechenden Antrag bei uns. Dazu benötigen Sie Nachweise über die getätigten gesetzlichen Zuzahlungen sowie Einkommensnachweise. Wir prüfen dann anhand der Unterlagen, ob die Belastungsgrenze überschritten wurde und ob eine Befreiung gewährt werden kann.

Ihre Zuzahlungsbefreiung in drei Schritten:

  1. Berechnen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze, zum Beispiel mit dem Zuzahlungsrechner auf unserer Webseite.
  2. Sammeln Sie stets alle Quittungen über Ihre getätigten Zuzahlungen, um sie später als Nachweise einreichen zu können.
  3. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Zuzahlungen. Wenn deren Summe Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, stellen Sie zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das laufende Jahr.

Alle Informationen rund um Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung finden Sie auch auf unserer Webseite.

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