Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiater & Co.: Ein Blick auf die verschiedenen Berufe
Die psychische Gesundheit ist eines der Themen unserer Zeit und die Nachfrage nach professioneller Hilfe steigt stetig. Doch welche Möglichkeiten gibt es und worin unterscheiden sich die Tätigkeitsfelder von Psychologen, Psychotherapeuten und Co?
Die psychische Gesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Wohlbefindens, und die Unterstützung bei psychischen Problemen ist von großer Bedeutung. Doch welche Unterschiede gibt es zwischen den Tätigkeitsfeldern von Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpraktikern für Psychotherapie und Psychologischen Beratern? Gemeinsam mit der Neurowissenschaftlerin Lucia Rohfleisch bringen wir Licht ins Dunkle und stellen die verschiedenen Berufe vor.
Das Tätigkeitsfeld der Psychologen
Psychologen haben ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in Psychologie. Sie können in verschiedenen Fachbereichen arbeiten und haben eine breite Facette von möglichen Tätigkeiten. Zu den Bereichen gehört die Klinische Psychologie*, aber auch Bereiche wie Ingenieurspsychologie, Personalpsychologie oder Schulpsychologie. Ohne Zusatzausbildung können Psychologen keine Psychotherapie durchführen, sondern lediglich eine psychologische Beratung anbieten.
Psychotherapeutische Ausbildung
(Psychologische) Psychotherapeuten sind (klinische) Psychologen**, die eine zusätzliche Ausbildung in Psychotherapie absolviert haben. Sie haben Kenntnisse über die Diagnose und Behandlung von psychischen Störungen erworben und können psychotherapeutische Methoden anwenden. Es gibt verschiedene psychotherapeutische Ansätze, aus denen ein Psychotherapeut wählen kann, wie z. B. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie und systemische Therapie.
Psychiater und andere ärztliche Psychotherapeuten
Ärztliche Psychotherapeuten haben Medizin studiert und anschließend eine mindestens fünfjährige Facharztausbildung absolviert, die sie psychotherapeutisch qualifiziert. Dazu gehören der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (= Psychiater), der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Alternativ können auch andere Fachärzte eine psychotherapeutische Zusatzqualifikation haben und psychotherapeutisch tätig sein. Im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeuten sind ärztliche dazu befugt, auch Medikamente zu verschreiben.
Gut zu wissen: „Psychologe/Psychologin“, „Arzt/Ärztin“ und „Psychotherapeut/Psychotherapeutin“ sind geschützte Berufsbezeichnungen und dürfen nur getragen werden, wenn die erläuterten Qualifikationen vorhanden sind. Diese Berufsgruppen können einen Kassensitz erwerben und entsprechend die Behandlungskosten der Psychotherapie über Krankenkassen abrechnen.
Die Tätigkeitsfelder von Heilpraktikern für Psychotherapie und Psychologischen Beratern
Heilpraktiker für Psychotherapie müssen gemäß dem Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis erhalten, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Diese Erlaubnis wird nach erfolgreichem Bestehen einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung erteilt. Formale Kriterien für das Antreten der Prüfungen sind ein Hauptschulabschluss und ein Mindestalter von 25 Jahren. Heilpraktiker für Psychotherapie sind keine Psychotherapeuten und dürfen sich auch nicht als solche bezeichnen.
Psychologische Berater können insbesondere dann aufgesucht werden, wenn eine Verbesserung der Lebensqualität angestrebt wird, zum Beispiel zur Unterstützung bei der Bewältigung von Lebenskrisen. Es handelt sich um keine geschützte Berufsbezeichnung, entsprechend gibt es keine einheitliche Regelung zu den formalen Voraussetzungen oder Tätigkeitsbereichen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass psychologische Berater keine psychischen Erkrankungen behandeln können.
Das ist Fakt: Die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/Heilpraktikerin“ ist geschützt, die Berufsbezeichnung „Psychologischer Berater/Psychologische Beraterin“ allerdings nicht. Beide Berufsgruppen können keinen Kassensitz erwerben, also werden die Behandlungskosten von Krankenkassen nicht übernommen.
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* Der Bereich der Klinischen Psychologie befasst sich mit psychischen Erkrankungen und ihrer Behandlung.
** Im Jahr 2020 ist ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass eine Approbation nicht erst nach fertiger psychotherapeutischer Ausbildung, sondern bereits nach einem absolvierten Master in Psychotherapie erteilt wird. Das Studium der Psychotherapie besteht ebenfalls aus einem dreijährigen Bachelor und einem zweijährigen Master. Oft wird der Bachelor als „Psychologie (polyvalent)“ betitelt, da man anschließend nicht nur den Master in Psychotherapie beginnen kann, sondern auch Master der Psychologie. Das abgeschlossene Studium der Psychotherapie allein berechtigt jedoch nicht zur Führung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“; dies ist erst nach der abgeschlossenen Weiterbildung erlaubt. Die Berufsbezeichnungen „psychologischer Psychotherapeut“ und „Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche“ werden zusammengefasst mit der Bezeichnung „Psychotherapeut“.