Rehabilitation: Maßnahmen und Möglichkeiten
Rehamaßnahmen werden vom Arzt verschrieben, wenn andere Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Inhaltsübersicht
Antrag stellen - so geht`s
- Beratung und Verordnung durch Ihren Arzt
- Beantragung der Rehabilitation bei uns
- Bescheid über die Kostenübernahme durch uns
Leistungsrechtliche Voraussetzungen
Rehabilitationsmaßnahmen müssen ärztlich verordnet und vorab genehmigt werden.
Wenn die gängige ambulante Behandlung durch Ihren (Fach-)Arzt nicht mehr ausreicht, übernehmen wir die Kosten für ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, um
- eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern oder auszugleichen oder
- eine bestehende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verhüten oder abzumildern.
Unter Behinderung wird hier eine vorübergehende Einschränkung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen Gesundheit verstanden, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Aktivitäten des täglichen Lebens zur Folge hat.
Wenn Sie aktuell im Krankenhaus sind und eine sogenannte Anschlussrehabilitation geplant ist, stellt das Krankenhaus beziehungsweise der Sozialdienst den Antrag direkt dort.
Kosten und Zuzahlung
Wenn die Rehabilitationsmaßnahme genehmigt wurde, übernehmen wir die Kosten Ihres Aufenthaltes in einer vertraglichen oder zertifizierten Rehabilitationseinrichtung.
Auch die Reisekosten erstatten wir, wenn diese den gesetzlichen Kriterien der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Üblicherweise wird hier der Preis für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 2. Klasse zugrunde gelegt.
Die gesetzlich vorgegebene Zuzahlung für eine Rehabilitationsmaßnahme beträgt für alle Erwachsenen ab 18 Jahren 10,00 Euro je Kalendertag.
Rehabilitationleistungen von Deutscher Rentenversicherung
Wenn Ihre Erkrankung Ihre berufliche Leistungsfähigkeit gefährdet, ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für die Durchführung der Rehabilitation vorrangig zuständig. In diesem Fall muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Wenn Sie aktuell im Krankenhaus sind und eine sogenannte Anschlussrehabilitation geplant ist, stellt das Krankenhaus beziehungsweise der Sozialdienst den Antrag direkt dort.
Ambulante oder stationäre Rehabilitation
1. Ambulante Rehabilitation am Wohnort
Wenn die medizinische Notwendigkeit ärztlich festgestellt, verordnet und genehmigt wurde, ist zunächst eine ambulante Behandlung in einem Rehabilitationszentrum am Wohnort vorgesehen.
Hier erhalten Sie an zunächst 15 Behandlungstagen unter ärztlicher und therapeutischer Kontrolle eine auf Ihr Krankheitsbild abgestimmte, vier- bis sechsstündige Behandlungseinheit.
2. Stationäre Rehabilitation
Wenn der ambulante Behandlungsansatz aus medizinischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, ist die stationäre Behandlung in auf die jeweilige Erkrankung spezialisierten Einrichtungen ein nächster denkbarer Schritt.
Auch für diese stationäre Rehabilitation muss vor Antritt der Behandlung ein entsprechender Vordruck („Verordnung von medizinischer Rehabilitation“) vom Arzt ausgestellt werden.
Nur wenn eine ambulante Behandlung nicht möglich ist, sind stationäre Maßnahmen vorgesehen.
Kostenlose Sonderfahrkarten bei stationärer Rehabilitation
Ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme erforderlich, bietet Ihnen die Mobil Krankenkasse in Zusammenarbeit mit dem Husumer Reisebüro Sonderfahrkarten der Deutschen Bahn:
- Bequem und kostenlos erhalten Sie die Fahrkarten für sich und ggf. Mitreisende rechtzeitig vor Reiseantritt.
- Egal für welche Maßnahme - die Sonderfahrkarten gelten sowohl für Mutter-Kind-Maßnahmen als auch für indikationsspezifische Maßnahmen (z. B. orthopädische Rehabilitationsmaßnahmen).
Einfache Abwicklung – direkt und schnell
- Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie automatisch auch eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe.
- Senden Sie diese einfach ausgefüllt an uns zurück, wir leiten sie an unseren Kooperationspartner weiter.
- Das Reisebüro bucht nach Ihren Angaben auf der Fahrkartenbestellung die günstigste Verbindung in Bezug auf Reisedauer und Umstiege.
- Rechtzeitig vor Reiseantritt erhalten Sie alle Reiseinformationen. Dazu gehört auch eine sogenannte Hinterlegungsnummer (ähnlich einer PIN), mit der Sie Ihre Fahrkarten an jedem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausdrucken können.
Die Deutsche Bahn bietet diese ermäßigten Sondertickets nicht als Online-Tickets an.
Wichtig: Es werden nur die Daten von Ihnen weitergegeben, die für die Ticketausstellung notwendig sind.
Umbuchung, Änderung und Storno
- Umbuchungen und Änderungen sind nach Buchungen der Fahrkarte 3 Tage kostenfrei möglich (einschließlich Buchungstag).
- Ticket schon erhalten? Senden Sie die Fahrkarte(n) unbedingt im Original per Post an das Reisebüro zurück.
- Sie treten die Kur-/Rehabilitationsmaßnahme nicht an? Bitte informieren Sie das Reisebüro umgehend per E-Mail: service@kuranreise.de
Wichtig: Sollte das Reisebüro keine Informationen von Ihnen erhalten oder Sie die Maßnahme aus nicht medizinischen Gründen abbrechen, nicht antreten oder verschieben, stellt Ihnen das Reisebüro die Fahrkarten in Rechung. Liegen medizinische Gründe vor, ist ein schriftlicher Nachweis (z. B. in Form eines ärztlichen Attests) an das Reisebüro erforderlich.
Kontakt Husumer Reisebüro GmbH
Süderstrasse 8-10, 25813 Husum
- Tel.: 04841-5031
- E-Mail: service@kuranreise.de
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 10:00 - 13:00 Uhr
Weitere Optionen der An- und Abreise
Sie möchten die regulären Fahrkarten der Deutschen Bahn selbst buchen? Oder reisen Sie lieber mit dem PKW?
Dann erstatten wir die entstandenen Kosten:
- Bei Reisestrecken bis 350 km Entfernung erhalten Sie insgesamt maximal 105,00 Euro für die Hin- und Rückfahrt (also 52,50 Euro je Fahrt).
- Bei Reisestrecken ab 351 km erhalten Sie insgesamt maximal 149,00 Euro (also 74,50 Euro je Fahrt).
Das vergünstigte Bahnticket des Husumer Reisebüros ist die Grundlage für diese Berechnung.
Gut zu wissen: Diese Beschränkung Ihrer Erstattung gilt nicht, wenn Sie aus medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen können und uns darüber eine ärztliche Bestätigung vorliegt.
Ihre Zuzahlung ziehen wir von unserer Erstattung ab. Diese beträgt 10 % des vergünstigten Bahntickets. Sie ist jedoch auf mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro pro Fahrt begrenzt. Wenn Sie von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, brauchen Sie die Zuzahlung nicht zu leisten.