RSV-Impfung für Schwangere
Wir übernehmen die Kosten für die RSV-Impfung für Schwangere in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche.
Kostenübernahme für Schwangere
Laut Robert Koch-Institut (RKI) entwickeln etwa fünf Prozent der mit RSV (Respiratory Syncytial Virus) infizierten Kinder Symptome eines Keuchhustens. Wandert das Virus in die unteren Atemwege, ist auch eine Lungenentzündung möglich.
- Der RSV-Impfstoff setzt jetzt auf das Prinzip des Nestschutzes.
- Das heißt, er soll nicht direkt die Mutter schützen , sondern regt das Immunsystem der Mutter dazu an, Antikörper zu bilden.
- Diese gelangen dann über die Plazenta auch in das Blut der ungeborenen Babys und schützen diese so von Geburt an.
Wir möchten Sie unterstützen:
- Daher übernehmen wir im Rahmen unserer Satzungsleistungen die Kosten der RSV-Impfung in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche.
- Bitte entscheiden Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Frauenarzt, ob die RSV-Impfung für Sie in Betracht kommt.
- Kostenerstattung: Reichen Sie uns dazu einfach Ihre Rechnung ein und wir erstatten Ihnen die Kosten.
- Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten, mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €) zu dem Impfstoff.
Wir übernehmen die RSV-Impfung für Schwangere in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche.
Was ist RSV?
Das Respiratory Syncytial Virus (RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger akuter Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Es zählt zu den wichtigsten Erregern von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, Frühgeborenen und Kleinkindern.
Das Virus wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen:
- Der Infektionsverlauf ist individuell verschieden.
- In der Regel treten die üblichen Erkältungssymptome wie Schnupfen, trockener Husten, Rachenentzündung und Appetitlosigkeit auf.
- Gelangt das Virus in die unteren Atemwege, kann es zu Atemnot oder Lungenentzündung kommen.
Informationen zur RSV-Impfung
Bei der RSV-Impfung für Schwangere handelt es sich um eine sogenannte „maternale“ Impfung, die dem Neugeborenen auf indirektem Wege einen „Nestschutz“ für die ersten Lebensmonate vermitteln kann. Derzeit spricht die Ständige Impfkommission (STIKO) keine Empfehlung für die RSV-Impfung von Schwangeren aus. Die Impfung ist deshalb auch noch keine Leistung der GKV.
Werdende Mütter sollten sich dazu von ihrer Frauenärztin/ihrem Frauenarzt beraten lassen.
Gut zu wissen: Wir übernehmen die RSV-Impfung jedoch im Rahmen unserer Satzung. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten, mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €) zu dem Impfstoff.
RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge
Bei den meisten Babys verursacht das RSV-Virus nur leichte, erkältungsähnliche Symptome. Bei einigen Babys kann es jedoch schlimmer werden und zu Lungeninfekion oder Bronchiolitis führen. Diese schweren Erkrankungen können Babys das Atmen erschweren und zusätzliche Sauerstoffzufuhr erfordern.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher für alle Neugeborenen und Säuglinge eine passive Immunisierung (keine klassische Impfung) mit dem Antikörper Nirsevimab zum Schutz vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV).
Wann sollte das Baby die Prophylaxe erhalten?
- Babys geboren von Oktober bis März (während der RSV-Saison): Möglichst rasch nach der Geburt, idealerweise direkt in der Geburtsklinik oder bei der U2-Untersuchung (3. bis 10. Lebenstag).
- Babys geboren von April bis September (vor der RSV-Saison): Im Herbst (zwischen September und November) vor Beginn ihrer ersten gemeinsamen RSV-Saison.
- Die übliche RSV-Saison dauert von Oktober bis März.
Wie wirkt die RSV-Prophylaxe?
- Es handelt sich um eine Gabe von fertigen Antikörpern (passive Immunisierung), die sofort wie ein Schutzschild wirken.
- Das eigene Immunsystem muss keine Antikörper bilden; der Schutz tritt sofort ein.
- Das Risiko für einen schweren Verlauf der unteren Atemwege wird um etwa 80 % gesenkt.
- Die Prophylaxe ist gut verträglich und kann zeitgleich mit den normalen Standard-Säuglingsimpfungen gegeben werden.