Kostenübernahme für Schwangere

Laut Robert Koch-Institut (RKI) entwickeln etwa fünf Prozent der mit RSV (Respiratory Syncytial Virus) infizierten Kinder Symptome eines Keuchhustens. Wandert das Virus in die unteren Atemwege, ist auch eine Lungenentzündung möglich.

  • Der RSV-Impfstoff setzt jetzt auf das Prinzip des Nestschutzes.
  • Das heißt, er soll nicht direkt die Mutter schützen , sondern regt das Immunsystem der Mutter dazu an, Antikörper zu bilden.
  • Diese gelangen dann über die Plazenta auch in das Blut der ungeborenen Babys und schützen diese so von Geburt an.

Wir möchten Sie unterstützen:

  • Daher übernehmen wir im Rahmen unserer Satzungsleistungen die Kosten der RSV-Impfung in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche. 
  • Bitte entscheiden Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Frauenarzt, ob die RSV-Impfung für Sie in Betracht kommt.
  • Kostenerstattung: Reichen Sie uns dazu einfach Ihre Rechnung ein und wir erstatten Ihnen die Kosten.
  • Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff. 

Wir übernehmen die RSV-Impfung für Schwangere in der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche.

Was ist RSV?

Das Respiratory Syncytial Virus (RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger akuter Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Es zählt zu den wichtigsten Erregern von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, Frühgeborenen und Kleinkindern.

Das Virus wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen:

  • Der Infektionsverlauf ist individuell verschieden.
  • In der Regel treten die üblichen Erkältungssymptome wie Schnupfen, trockener Husten, Rachenentzündung und Appetitlosigkeit auf.
  • Gelangt das Virus in die unteren Atemwege, kann es zu Atemnot oder Lungenentzündung kommen.

Informationen zur RSV-Impfung

Im August 2023 erteilte die EU-Kommission einem RSV-Impfstoff die Zulassung – zum passiven Schutz von Säuglingen nach Immunisierung der Mütter während der Schwangerschaft. Der Impfstoff kann schwangeren Frauen zum Schutz des Säuglings verabreicht werden.

Damit können werdende Mütter ihren Babys erstmals durch eine Impfung einen Nestschutz gegen das RS-Virus mitgeben, der bis zu sechs Monate nach der Geburt anhält.

Gut zu wissen: Für die RSV-Impfung gibt es es noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), die in diesem Jahr noch erwartet wird. Die Impfung ist deshalb auch noch keine Leistung der GKV.

Wir übernehmen die RSV-Impfung jedoch im Rahmen unserer Satzung. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung ab Vollendung des 18. Lebensjahres (10% der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu dem Impfstoff. 

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