Widerspruch gegen eine Entscheidung der Mobil Krankenkasse
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Mobil Krankenkasse nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.
Inhaltsübersicht
Ich bin mit einer Entscheidung der Mobil Krankenkasse nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Sie sind mit einer Entscheidung der Mobil Krankenkasse, beispielsweise einer Beitragsfestsetzung oder einer Leistungsablehnung, nicht einverstanden? Dann haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen und damit ein Widerspruchsverfahren einzuleiten. Nach Erhalt eines Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, um bei der Mobil Krankenkasse Widerspruch einzulegen.
Im Widerspruchsverfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der Entscheidung durch die Mobil Krankenkasse überprüft. Ergibt die Prüfung, dass die Entscheidung rechtsmäßig war, wird ein Widerspruchsbescheid durch den ehrenamtlichen Widerspruchsausschuss der Mobil Krankenkasse erlassen. Der Widerspruchsausschuss besteht zu gleichen Teilen aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern.
Nach Erlass des Widerspruchsbescheids haben Sie die Möglichkeit, die Entscheidung der Mobil Krankenkasse von einem Sozialgericht überprüfen zu lassen.
Wie erhebe ich Widerspruch gegen eine Entscheidung?
Teilen Sie uns schriftlich mit, dass Sie gegen eine bestimmte Entscheidung der Mobil Krankenkasse Widerspruch einlegen.
Dafür stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:
- handschriftlich unterschriebenes Dokument per Post oder Fax
- handschriftlich unterschriebenes Dokument eingescannt als Anhang per E-Mail
- nur per E-Mail, wenn diese mit einer besonderen elektronischen Unterschrift versehen ist
- in einem unserer Service-Points können Sie Ihren Widerspruch abgeben oder Sie lassen den Widerspruch zur Niederschrift aufnehmen
- über das Online-Service-Portal
- über die Mobil ME APP
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Ausgangsbescheid.
Der Widerspruch kann auch durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person eingelegt werden. Hierfür benötigen wir eine ausgefüllte Verfahrensvollmacht.
Muss ich den Widerspruch begründen oder Unterlagen beilegen?
Ob Sie Ihren Widerspruch begründen oder zusätzliche Unterlagen einreichen, können Sie selbst entscheiden. Es besteht weder die Verpflichtung, den Widerspruch zu begründen, noch müssen Unterlagen beigefügt werden.
Eine Begründung und weitere Unterlagen können jedoch sehr hilfreich sein, wenn sich daraus wichtige Punkte für die Beurteilung des Widerspruchs ergeben.
Welche Fristen gelten, wenn ich Widerspruch einlegen möchte?
Der Widerspruch kann eingelegt werden:
- Innerhalb eines Monats gegen einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
- Innerhalb eines Jahres gegen einen schriftlichen Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
- Innerhalb eines Jahres gegen eine mündliche Entscheidung.
- Innerhalb von drei Monaten gegen einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, wenn die Bekanntgabe im Ausland erfolgt ist.
Wie geht es weiter, nachdem ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der Mobil Krankenkasse erhoben habe?
Der zuständige Fachbereich prüft Ihr Anliegen nun erneut. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat oder ein neues medizinisches Gutachten erforderlich ist.
- Sollte der Fachbereich feststellen, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht rechtmäßig war und nunmehr zu Ihren Gunsten entscheiden, wird dem Widerspruch abgeholfen.
- Sollte der Fachbereich hingegen an der ursprünglichen Entscheidung festhalten, teilt er Ihnen dies schriftlich unter Darlegung der entsprechenden Gründe mit. Sie erhalten dabei nochmals die Gelegenheit, sich zu äußern – dies ist freiwillig.
- Wenn Sie an Ihrem Widerspruch festhalten möchten, müssen Sie sich nicht noch einmal äußern. Ihr Vorgang wird inklusive aller vorhandenen Unterlagen, Gutachten und des vorausgegangenen Schriftverkehrs zur Aufbereitung an die Widerspruchsstelle weitergeleitet. Diese bereitet Ihren Fall zur abschließenden Entscheidung durch den Widerspruchsausschuss vor.
- Wenn Sie Ihren Widerspruch zurücknehmen möchten, können Sie dies jederzeit tun. (► Mehr Informationen zur Zurücknahme eines Widerspruchs finden Sie unter Weitere Fragen zum Thema 'Widerspruch einlegen').
Weitere Fragen zum Thema 'Widerspruch einlegen'
Nein, bei einem Widerspruch ist es nicht erforderlich, sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Wenn Sie sich jedoch vertreten lassen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Wenn das Widerspruchsverfahren erfolgreich ist, übernimmt die Mobil Krankenkasse die Kosten einer notwendigen Vertretung.
Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch gegen eine Entscheidung der Mobil Krankenkasse zurückgewiesen hat, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben. Das zuständige Sozialgericht ist im Widerspruchsbescheid benannt. Das Klageverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenfrei.
Selbstverständlich können Sie auch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung beauftragen. In diesem Fall können Kosten entstehen.
Ein Widerspruchsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
Es können allerdings Kosten entstehen, wenn Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, das Widerspruchsverfahren für Sie zu führen. Die Mobil Krankenkasse erstattet diese Kosten nur, wenn Ihr Widerspruch erfolgreich ist. Sollte ein Widerspruch nur teilweise erfolgreich sein, werden die Kosten nur anteilig übernommen.
Wenn Sie Ihren Widerspruch nicht weiterverfolgen möchten und sich die Sache für Sie geklärt hat, teilen Sie uns dies umgehend schriftlich mit. Melden Sie sich dazu gerne vorab telefonisch bei uns.
Zur Rücknahme Ihres Widerspruchs benötigen wir ein formloses Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift.
Wichtig: Zur Beendigung des Widerspruchverfahrens benötigen wir unbedingt eine schriftliche Rücknahme Ihres Widerspruchs. Sofern Sie auf Nachfragen von uns nicht reagieren – zum Beispiel, wenn Dokumente fehlen, die zur weiteren Prüfung noch benötigt werden – ist damit das Verfahren nicht beendet. Ihr Anliegen wir dann dennoch dem Widerspruchsausschuss zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Die Dauer eines Widerspruchsverfahrens hängt immer vom Umfang und der Komplexität Ihrer Angelegenheit sowie von Ihrer Mitwirkung ab, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.
Wir sind bemüht, die Zeit, in der Sie auf eine Entscheidung warten müssen, so kurz wie möglich zu halten. Dennoch kann ein Widerspruchsverfahren einige Wochen oder in manchen Fällen auch Monate dauern, beispielsweise wenn ein (weiteres) Gutachten des Medizinischen Dienstes benötigt wird oder wenn noch Unterlagen von Ihnen eingereicht werden müssen.