Weitere Fragen und Antworten zur eGK
Ja, es ist gesetzlich geregelt, dass die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild enthalten muss. Lediglich Versicherte, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Versichertenkarte ohne Lichtbild.
Sie können Ihre alte eGK vernichten, indem Sie den Chip zerschneiden. Damit stellen Sie sicher, dass keine Leistungen unrechtmäßig über diese eGK abgerechnet werden. Die eGK ist mit einem Mikroprozessor-Chip ausgestattet und unterliegt dem Elektrogesetz. Bitte entsorgen Sie Ihre Karte daher fachgerecht über den Elektroschrott.
Ihre alte eGK können Sie uns alternativ zurückschicken. Wir übernehmen die Vernichtung gemäß dem Elektrogesetz und nach den Vorgaben der Aktenvernichtung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bitte verwenden Sie nur noch die neue eGK – unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf der Rückseite der eGK (EHIC) steht.
Unsere Postadresse: Mobil Krankenkasse, 20091 Hamburg
Vor Ablauf Ihrer bisherigen eGK werden Sie von uns automatsich mit einer neuen Karte versorgt. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Die eGK wird stetig weiterentwickelt. Gegenwärtig geben wir die modernsten Karten der zweiten Generation (G2.1 NFC) mit kontaktloser Kommunikationstechnik aus. Diese sind mit den aktuellsten Sicherheitsmerkmalen und Grundlagen für weitere digitale Anwendungen ausgestattet.
Wenn Sie auf die Daten Ihrer eGK mit einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) „kontaktlos“ zugreifen möchten, benötigen Sie die sechsstellige CAN-Nummer (Card Access Number). Diese finden Sie auf der rechten oberen Vorderseite Ihrer eGK. Mit dieser Nummer kann ein verschlüsselter, sicherer Kanal zwischen Ihrer eGK und dem mobilen Endgerät aufgebaut und ein missbräuchlicher Zugriff Dritter verhindert werden.
Mit der Anbindung der Arztpraxis an die TI kann die erste Online-Anwendung, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), genutzt werden. Damit werden in Echtzeit Ihre Versichertenstammdaten geprüft und aktualisiert. Das sind u. a. Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Krankenversichertennummer, Ihr Versicherungsstatus als Mitglied, Rentner oder Familienangehöriger und Ihr Versicherungsbeginn.
Bitte verwenden Sie deshalb nur noch die neue eGK – unabhängig davon, welches Ablaufdatum auf der Rückseite der eGK (EHIC) steht.
Das Versichertenstammdaten-Management (VSDM) beinhaltet zwei Schritte: die Online-Prüfung Ihrer Versichertenstammdaten und die Aktualisierung. Diese Schritte passieren beim Einlesen der Karte.
Versichertenstammdaten sind u. a. Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung. Dazu gehören die Krankenversichertennummer und der Versicherungsstatus als Mitglied, Rentner oder Familienangehöriger. Außerdem wird Ihr Versicherungsbeginn geprüft. Bei durchgängigen Versicherungszeiten wird der allererste Tag Ihrer Versicherung bei uns angegeben. Ansonsten der jeweils erste Tag der neuen Versicherungszeit.
Es werden die Informationen auf Ihrer eGK mit den Informationen abgeglichen, die bei uns hinterlegt sind. Dabei werden veraltete Daten überschrieben. Voraussetzung für diese Aktualisierung ist, dass Sie uns über Änderungen, z. B. über einen Umzug, informieren.
Weitere Informationen zum Versichertenstammdaten-Management finden Sie auf der Internetseite zum gematik Fachportal.
Auf der eGK sind die sogenannten Versichertenstammdaten gespeichert, die beim Arztbesuch in der Praxis oder im Krankenhaus eingelesen werden.
Dies sind der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift. Außerdem sind auf der eGK Angaben zur Krankenversicherung, wie z.B. die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner).
Mit dem Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) erhalten Sie in Verbindung mit Ihrer eGK einen Zugang zu digitalen Anwendungen und können damit an einer verbesserten medizinischen Versorgung teilnehmen. Durch die Weiterentwicklung der TI kann Ihre eGK - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - mit weiteren freiwilligen Leistungsmerkmalen ausgestattet werden:
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Auf der eGK können wichtige Daten für den Notfall gespeichert werden. So weiß dann z. B. der Notarzt, ob und wenn ja, welche Medikamente eingenommen werden oder Unverträglichkeiten vorliegen. Dadurch können unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen vermieden werden.
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Sie können beispielsweise auf der eGK Informationen zum Organ- oder Gewebespenderausweis oder zur Patientenverfügung hinterlegen.
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Sollten Sie ins Krankenhaus müssen, können sich dank der eGK Ihr Hausarzt, das Krankenhaus und ggf. andere Leistungserbringer über den elektronischen Arztbrief schnell austauschen. So wissen alle Beteiligten, wie es Ihnen geht und was als nächstes zu tun ist.
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Ihr Hausarzt kann sich sicher und schnell mit einem Fachkollegen über Sie und Ihren speziellen Fall beraten, damit Sie medizinisch bestmöglich betreut werden.