DIE WICHTIGSTEN FRAGEN GLEICH BEANTWORTET:

Sie erklären einfach Ihre Mitgliedschaft, profitieren immer von einer verkürzten Bindungsfrist und unter bestimmten Voraussetzungen sogar von einem sofortigen Wechsel. Außerdem wird die Kündigung gegenüber der bisherigen Krankenkasse durch eine Auskunft der neu gewählten Krankenkasse im Rahmen eines elektronischen Meldeverfahrens ersetzt.

 

Vorausgesetzt: Sie sind bisher gesetzlich krankenversichert.

Die Bindungsfrist bei einer Krankenkasse beträgt nur 12 Monate.

Eine Bindungsfrist entfällt hier gänzlich und Sie können innerhalb von 14 Tagen sofort zu uns wechseln.

Eine Bindungsfrist entfällt hier gänzlich und Sie können innerhalb von 3 Monaten sofort zu uns wechseln.

Das regeln komplett wir für Sie und informieren die bisherige Krankenkasse über Ihren Wechsel.

Ausnahme: Sie waren vorher privat versichert.

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihren Krankenkassenwechsel – eine formlose Information genügt!

Eine Mitgliedsbescheinigung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.

Sie haben weitere Fragen zum Krankenkassenwahlrecht, zur Kündigungsfrist, zur Bindungsfrist oder Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Krankenkasse wechseln?

Wir beraten Sie gern. Sie erreichen uns kostenlos unter:

0800 255 3002-840

Sie sind bereits bestens informiert und möchten direkt zur Mobil Krankenkasse wechseln? Dann nutzen Sie jetzt den Beitritt-Online und werden Mitglied.

Sam (39)
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Wer zwölf Monate gesund geblieben ist, darf sich im Wahltarif cashback über eine Rückzahlung in Höhe eines Monatsbeitrags mit bis zu 600,00 Euro freuen.

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Mutter cremt Kind mit Sonnenmilch ein.

Hautkrebsvorsorge

Jedes Jahr erkranken mehr als 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Am häufigsten betroffen sind 30- bis 50-Jährige, aber auch 20-Jährige sind unter den Leidtragenden.