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Gesunde Zähne zahlen sich aus: So funktioniert der Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz
Sie gehen regelmäßig zur Zahnvorsorge und rechnen in den nächsten Jahren nicht mit Zahnersatz? Dann kann unser Wahltarif „Selbstbehalt Zahnersatz“ interessant für Sie sein.
Sie erhalten eine Prämie von 200,00 € pro Jahr, insgesamt also bis zu 600,00 € über eine Laufzeit von drei Jahren. Im Gegenzug übernehmen Sie im Fall von Zahnersatz einen Selbstbehalt von bis zu 900,00 € pro Jahr.
Der Tarif richtet sich an Mitglieder, die ihre Zahngesundheit als stabil einschätzen und in naher Zukunft voraussichtlich keine Versorgung mit Zahnersatz benötigen. Wer seine Zähne gut pflegt, sie regelmäßig kontrollieren lässt und keine größeren Zahnprobleme erwartet, kann so finanziell profitieren.
200 € Prämie pro Jahr: So funktioniert der Tarif
Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie am Wahltarif „Selbstbehalt Zahnersatz” teilnehmen, erhalten Sie drei Jahre lang jeweils eine Prämie von 200,00 €. Insgesamt können Sie somit bis zu 600,00 € erhalten. Die erste Prämie wird direkt zum Tarifbeginn ausgezahlt. Die weiteren Prämien erhalten Sie in den beiden Folgejahren jeweils zum gleichen Zeitpunkt.
Im Gegenzug verpflichten Sie sich, einen Selbstbehalt zu tragen, falls während der Laufzeit Zahnersatz notwendig wird. Das bedeutet, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen – in diesem Tarif maximal 900,00 € pro Jahr.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Zahnarztbesuch führt automatisch zu Kosten aus eigener Tasche. Der Selbstbehalt gilt ausschließlich für Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Teilkronen, Brücken, Implantate, Prothesen oder Reparaturen von Zahnersatz.
Vorsorge und Zahnbehandlung bleiben ohne Selbstbehalt
Dieser Wahltarif soll Sie nicht davon abhalten, regelmäßig zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt zu gehen. Im Gegenteil: Vorsorge ist wichtig, denn sie kann dabei helfen, Zahnerkrankungen früh zu erkennen und aufwendigen Zahnersatz möglichst lange zu vermeiden.
Folgende zahnärztliche Leistungen können Sie weiterhin in Anspruch nehmen, ohne dass ein Selbstbehalt anfällt:
- Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin
- Kariesbehandlungen
- das Ziehen erkrankter Zähne
- Wurzelbehandlungen
- Parodontosebehandlungen
- chirurgische Eingriffe
- Behandlungen von Mund- und Kiefererkrankungen
Der Selbstbehalt betrifft also nicht die reguläre Zahnvorsorge oder übliche Zahnbehandlungen, sondern nur Zahnersatzleistungen.
Für wen ist der Wahltarif interessant?
Der Wahltarif kann vor allem für Mitglieder interessant sein, die ihre Zähne gut im Blick haben, regelmäßig zur Kontrolle gehen und in den kommenden drei Jahren eher nicht mit Zahnersatz rechnen.
Dieser Tarif kann gut passen, wenn Sie:
- aktuell keine größeren Zahnprobleme haben,
- regelmäßig zur Zahnvorsorge gehen,
- keine geplante Versorgung mit Kronen, Brücken, Implantaten oder Prothesen erwarten,
- Ihre Zahngesundheit insgesamt als stabil einschätzen.
Genauer prüfen sollten Sie den Tarif jedoch, wenn bereits eine größere Zahnersatzversorgung geplant ist oder sich abzeichnet. Denn dann kann der mögliche Selbstbehalt den finanziellen Vorteil durch die Prämien schnell verringern oder aufzehren.
Ein einfaches Beispiel: Benötigen Sie während der drei Jahre keinen Zahnersatz, erhalten Sie insgesamt 600,00 € Prämie. Wird dagegen Zahnersatz notwendig, kann ein Selbstbehalt von bis zu 900,00 € pro Jahr entstehen. Deshalb ist wichtig, den Tarif realistisch entsprechend der eigenen Zahnsituation einzuschätzen.
So einfach nehmen Sie teil
Füllen Sie dazu einfach online direkt den Antrag aus. Ihre Teilnahme beginnt dann ab dem 1. des Folgemonats und ist für drei Jahre verbindlich. Sie erhalten die erste Prämie in Höhe von 200,00 € direkt zum Tarifbeginn.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Sie grundsätzlich, wenn Sie Ihre Krankenkassenbeiträge selbst zahlen oder zumindest teilweise selbst tragen.
Eine Teilnahme ist nicht möglich, wenn
- eine Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung besteht (z. B. beim Bezug von Krank- oder Mutterschaftsgeld),
- der Leistungsanspruch gesetzlich ruht,
- Beitragsrückstände vorliegen
- oder Ihre Beiträge vollständig von einer anderen Stelle oder Person übernommen werden (z. B. bei Arbeitslosen oder Familienversicherten).
Was passiert, wenn doch Zahnersatz notwendig wird?
Sollte während der dreijährigen Laufzeit doch Zahnersatz erforderlich werden, bleibt der Ablauf für Sie klar geregelt. Die Behandlung wird zunächst wie gewohnt organisiert und durchgeführt.
So läuft es ab:
- Ihr Heil- und Kostenplan wird regulär bearbeitet.
- Die Zahnersatzmaßnahme kann wie vorgesehen durchgeführt werden.
- Anschließend stellen wir Ihnen die entstandenen Kosten im Rahmen des vereinbarten Selbstbehalts in Rechnung.
- Der Selbstbehalt beträgt maximal 900,00 € pro Jahr.
Bitte beachten Sie, dass uns die Abrechnungsdaten zeitverzögert übermittelt werden. Deshalb kann die Forderung Ihres Selbstbehalts auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Jetzt informieren und teilnehmen
Sie interessieren sich für unseren Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz? Weitere Informationen zur Teilnahme und den Antrag finden Sie auf unserer Webseite.
Hier finden Sie außerdem viele weitere Informationen rund um Ihre Zahngesundheit – zum Beispiel zu Zahnersatz, Zahnarztangst und Parodontosebehandlung.