Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz
Sie schätzen die Gesundheit Ihrer Zähne als stabil ein? Dann kassieren Sie ab dem 01.01.2026 bis zu 600 € mit unserem Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz.

Inhaltsübersicht
Gesunde Zähne rechnen sich!
- Antrag ausfüllen
- Jährlich 200 € über drei Jahre erhalten
- Zahnvorsorge weiterhin nutzen
- erste Prämienzahlung direkt zum Tarifbeginn
Was ist der Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz?
Sie schätzen die Gesundheit Ihrer Zähne als gut ein und denken, dass Sie in nächster Zeit keinen Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken) benötigen werden?
Dann ist unser Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz genau das Richtige für Sie! Sichern Sie sich 200,00 € jährlich – und das für drei Jahre in Folge.
Was bedeutet das?
- Sie erhalten über drei Jahre eine jährliche Prämie von 200,00 € – bei Inanspruchnahme von Zahnersatz verpflichten Sie sich im Gegenzug zu einem Selbstbehalt von bis zu 900,00 €.
- Eine Einschreibung in den Wahltarif ist zum Ersten des nächsten Kalendermonats möglich.
- Die ersten 200,00 € erhalten Sie als Vorauszahlung zum Tarifbeginn, die zweite und dritte Zahlung erfolgt in den beiden folgenden Jahren zur gleichen Zeit.
Selbstverständlich können Sie weiterhin zum Zahnarzt gehen. Unter den Selbstbehalt fallen nur Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen und Brücken, nicht jedoch Zahnbehandlungen und Prophylaxe. Sollten Sie jedoch Zahnersatz benötigen, stellen wir Ihnen die Kosten nachträglich in Rechnung – bis maximal 900,00 € pro Jahr – Ihr sogenannter Selbstbehalt.
Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz – anschaulich erklärt

Ihre Vorteile mit dem Wahltarif
Ein gesundes Lächeln lohnt sich! Jetzt Wahltarif abschließen und Vorteile sichern:
- 200 € Prämie jährlich: Die Laufzeit beträgt insgesamt drei Jahre, pro Jahr werden 200,00 € ausgezahlt. Insgesamt erhalten Sie somit 600,00 €!
- Prämie ohne Wartezeit: Die ersten 200,00 € erhalten Sie direkt zum Tarifbeginn – Sie profitieren also sofort und ohne Wartezeit.
- Einfache Absicherung: Der Selbstbehalt von maximal 900,00 € pro Jahr, bei Inanspruchnahme von Zahnersatz, ist überschaubar und gilt z. B. für Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen. Alle anderen zahnärztlichen Behandlungen sind wie gewohnt abgesichert.
- Flexibler Start: Sie können sich während des gesamten Jahres in den Wahltarif einschreiben. Der Wahltarif beginnt immer zum Ersten des auf die Einschreibung folgenden Monats.

So einfach nehmen Sie teil:
Die wichtigsten Fragen zum Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz
Die erste Prämienzahlung von 200,00 € erhalten Sie direkt zum Tarifbeginn.
Die zweite Prämienzahlung über 200,00 € erhalten Sie im darauffolgenden Jahr zur selben Zeit. Ebenso für das dritte Jahr.
Bitte beachten Sie: Die Mobil Krankenkasse ist aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes (§ 10 Abs. 2 Satz 4 EStG) verpflichtet, die Prämienzahlung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dieser Betrag mindert Ihre abzugsfähigen Aufwendungen.
Hinweis: Wir behalten uns vor, die Prämie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zurückzufordern.
Folgende zahnärztliche Leistungen können in Anspruch genommen werden, ohne dass ein Selbstbehalt anfällt:
- Besuch beim Zahnarzt (jährliche Vorsorge)
- Kariesbehandlung
- Ziehen von erkrankten Zähnen
- Wurzelbehandlung
- Parodontosebehandlung
- chirurgische Eingriffe
- Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen
Ihr Selbstbehalt bei der Teilnahme am Wahltarif liegt bei maximal 900,00 € pro Jahr. Für folgende zahnärztliche Leistungen fällt ein Selbstbehalt an:
- Kronen/Teilkronen
- Brücken
- Implantate (§ 28 Abs. 2 SGB V)
- Prothesen
Sollten Sie Zahnersatz in Anspruch nehmen müssen, dann übernehmen wir vorerst die Kosten in Höhe des befundbezogenen Festzuschusses. Das bedeutet Ihr Heil- und Kostenplan wird regulär bearbeitet und in voller Höhe bezahlt, damit Sie keinen Nachteil bei der Behandlung haben.
Sobald wir die Abrechnungsdaten Ihres Zahnarztes erhalten haben, stellen wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung – bis zu einer Maximalsumme von 900,00 € pro Jahr.
Bitte beachten Sie: Die Abrechnungsdaten werden uns zeitverzögert übermittelt, sodass die Forderung Ihres Selbstbehalts erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Zur Teilnahme berechtigt sind Mitglieder, deren Beiträge nicht vollständig durch Dritte getragen werden.
Die Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn und solange
- die Beiträge vollständig von Dritten getragen werden (z. B. bei dem Bezug von Arbeitslosengeld).
- Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung vorliegt (z. B. bei dem Bezug von Kranken- oder Mutterschaftsgeld).
- der Leistungsanspruch gesetzlich ruht.
- ein Beitragsrückstand besteht.
Die Teilnahme an dem Wahltarif ruht für den Zeitraum der genannten Tatbestände, sofern diese während der Teilnahme am Wahltarif eintreten. Die Mindestbindungsfrist verlängert sich durch das Ruhen des Tarifs nicht.
Mit dem Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz sind Sie für drei Jahre an die Mobil Krankenkasse gebunden.
Die Laufzeit des Wahltarifs bezieht sich immer auf das Versicherungsjahr des Wahltarifs (zum Beispiel 01.05. bis 30.04.) und nicht auf das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.).
Beispiel:
- Eingang der Teilnahmeerklärung: 20.01.2026
- Beginn des Wahltarifs: 01.02.2026
- Ende des Wahltarifs 31.01.2029
Der Wahltarif läuft immer über drei Jahre unabhängig davon, ob Zahnersatz in Anspruch genommen wird oder nicht. Nach drei Jahren endet er automatisch – es ist keine Kündigung notwendig. Danach haben Sie die Möglichkeit, Sie sich erneut in den Wahltarif Selbstbehalt Zahnersatz einzuschreiben.
Hinweis: Eine vorzeitige Beendigung des Tarifs ist nur möglich, wenn Sie uns gegenüber eine besondere Härte nachweisen.
Bei Abschluss des Wahltarifs Zahnersatz können Sie keine weiteren Selbstbehalts- und Prämienzahlungs-Wahltarife abschließen.
Die Teilnahme an sonstigen Wahltarifen (z. B. Wahltarif Krankengeld) und die Inanspruchnahme weiterer Satzungsleistungen (z. B. des Bonusprogramms „fitforcash“) sind jedoch weiterhin möglich.