Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs: Was sagt der Pap-Abstrich aus?
Die Krebsvorsorge beim Gynäkologen gehört bei vielen Frauen zu einer der Vorsorgeuntersuchungen, die jedes Jahr wieder ansteht. Und das ist auch genau richtig so, denn durch den Pap-Abstrich kann Gebärmutterhalskrebs frühzeitig entdeckt werden. Doch was passiert dabei genau und was bedeutet ein auffälliger Befund?
Bei Gebärmutterhalskrebs handelt es sich um Zellveränderungen am Muttermund, die in den meisten Fällen durch Humane Papillomaviren (HPV) verursacht werden. Durch eine frühzeitige Erkennung dieser Veränderungen kann die Entwicklung des Krebses verhindert werden. Eine der Möglichkeiten zur Früherkennung ist der Pap-Abstrich. Die Inzidenz und Mortalität von Gebärmutterhalskrebs sind in Deutschland seit Einführung des Pap-Abstrichs deutlich gesunken.1
Auf einen Blick: Untersuchungen der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung
- Frauen ab 20 Jahren: Anspruch auf eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs inkl. zytologischer Untersuchung (Pap-Abstrich)
- Frauen ab 35 Jahren bis 65 Jahre: Anspruch auf ein kombiniertes Screening, das aus einer zytologischen Untersuchung (Pap-Abstrich) und einem Test auf Humane Papillomviren (HPV-Test) besteht. Dieser sogenannte Ko-Test kann bei unauffälligen Ergebnissen alle drei Jahre erfolgen und bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt werden.
- Unabhängig vom organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen jährlich einen Anspruch auf eine klinische Untersuchung.
Wie läuft der Pap-Abstrich ab?
Mit dem Pap-Abstrich können Zellveränderungen am Muttermund nachgewiesen werden. Hierzu dehnt der Arzt die Scheide zunächst mit einem speziellen Untersuchungsinstrument, dem Spekulum, auseinander. Anschließend wird mit einem Wattetupfer Zellgewebe vom Muttermund und Gebärmutterhals entnommen. Die entnommene Zellprobe wird auf einen Objektträger übertragen und in ein Labor geschickt, wo sie genauer untersucht wird. Das Ergebnis erhalten die Praxen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Liegt eine auffällige Veränderung vor, wird die Patientin kontaktiert, um das Ergebnis und die nächsten Schritte zu besprechen. Bei den meisten Frauen ist der Test aber unauffällig und es reicht aus, den Pap-Abstrich nach einem Jahr zu wiederholen.
Und wenn der Befund des Abstrichs doch auffällig ist?
Keine Sorge: Ein auffälliger Befund bedeutet nicht gleich Krebs. Hinter den meisten auffälligen Ergebnissen stecken harmlose Veränderungen. Je nach Zellveränderung gibt es verschiedene Optionen und Untersuchungsmethoden. Bei geringen Veränderungen reicht es aus, den Abstrich ein paar Monate später zu wiederholen oder einen HPV-Test durchzuführen. Sind die Zellveränderungen stärker ausgeprägt, kann die Schleimhaut am Muttermund mit einer Art Mikroskop näher auf sichtbare Gewebeveränderungen untersucht werden (Kolposkopie). Zusätzlich kann der Fortschritt von Gewebeveränderungen mittels einer Biopsie, also der Entnahme einer kleinen Gewebeprobe, festgestellt werden. Welches Vorgehen bei Ihnen individuell das Richtige ist, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt besprechen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Fragen sowie Ängste und Sorgen offen anzusprechen.
Worin unterscheiden sich Pap-Test und HPV-Test?
Mit dem Pap-Abstrich können die Schleimhautzellen des Muttermundes und Gebärmutterhalses mikroskopisch auf Veränderungen untersucht werden. Bei dem HPV-Test wird untersucht, ob das Erbmaterial von Humanen Papillomviren (HPV) in der Probe nachweisbar ist. Diese Viren gelten als einer der Hauptauslöser für Gebärmutterhalskrebs. Der HPV-Test ist in den meisten Fällen erst ab 35 Jahren sinnvoll. Zwar sind jüngere Frauen häufiger mit HPV infiziert, allerdings erfordert die Infektion bei jungen Frauen in den meisten Fällen keine weitere Therapie, da sie häufig von allein ohne weitere Folgen abheilt. Bei etwas älteren Frauen ist ein positiver HPV-Test dagegen ein Hinweis darauf, dass die HPV-Infektion eventuell chronisch geworden ist und Zellveränderungen vorliegen könnten. Daher haben Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung bestehend aus der Kombination einer HPV- und einer Abstrich-Untersuchung wie dem Pap-Test.
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
Wir beteiligen uns bei Frauen über 35 Jahren mit einem Zuschuss an den Kosten für eine jährliche zytologische Untersuchung mittels Pap-Abstrich. Reichen Sie uns hierzu einfach die Rechnung Ihres Pap-Abstrichs ein und wir erstatten Ihnen im Rahmen unseres „Extra Gesundheitsgelds 200Plus“ jährlich bis zu 40,00 Euro.