Vollmachten und Verfügungen für Patienten
Für Ihre Vorsorge stehen Ihnen unterschiedliche Verfügungen und Vollmachten zur Auswahl. So sind Sie auf alles vorbereitet, wenn es um wichtige Entscheidungen zu Ihrer Gesundheit geht.
Vorsorge und Patientenrechte
Jeder von uns wünscht sich in einer Situation, in der es nicht mehr möglich ist, alltägliche oder auch lebenswichtige Entscheidungen für sich selbst zu treffen, eine Person unseres Vertrauens an der Seite, die in unserem Sinne handelt oder entscheidet.
Sie sind noch jung und fühlen sich nicht angesprochen?
Durch ein Unfallereignis oder eine schwere Erkrankung kann jeder plötzlich zum Betroffenen werden. Wurde nicht rechtzeitig vorgesorgt, stellt diese Situation für die Angehörigen neben der psychischen Belastung zusätzlich eine rechtliche Barriere dar.
Wussten Sie, dass selbst Ihre engsten Familienmitglieder, wie zum Beispiel Ihre Ehefrau oder Ihre Kinder rechtlich nicht ermächtigt sind, in diesem Falle für Sie ohne schriftliche Vollmacht Entscheidungen zu treffen?
Daher gilt, besser heute als morgen vorzusorgen, damit im Ernstfall alles für Sie geregelt ist und Sie in guten Händen sind.
Welche Vollmacht wird wann benötigt?
Sie möchten eine vertraute Personen benennen, die für Sie Auskünfte oder eine Information bei der Mobil Krankenkasse einholen kann, möchten aber dennoch selbst der Hauptansprechpartner bleiben?
Diese Auskunftsvollmacht beschränkt sich, wie der Name schon sagt, nur auf die Einholung von Auskünften. Hauptansprechpartner und Adressat unserer Schreiben bleiben Sie.
Die Erteilung einer Vollmacht ist ganz einfach:
- Vollmachtserklärung ausfüllen und ausdrucken
- unterschreiben
- Vollmacht an die Mobil Krankenkasse senden
Senden Sie uns die unterschriebene Vollmacht per Post an:
Mobil Krankenkasse
20091 Hamburg
Noch schneller geht es digital: Vollmacht einscannen und über unser Kontaktformular oder unsere Service-App MOBIL ME senden.
Sollten Sie Ihre Angelegenheiten mit der Mobil Krankenkasse oder der Mobil Pflegekasse nicht mehr selbst erledigen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, einer Vertrauensperson eine Verfahrensvollmacht zu erteilen. Diese Vollmacht kann in ihrem Umfang entsprechend angepasst werden und auch eine Unterteilung in Kranken- und Pflegeversicherung ist möglich.
Wann ist eine Verfahrensvollmacht sinnvoll?
- Eine andere Person soll für Sie gegenüber der Mobil Krankenkasse handeln, z.B. Anträge stellen oder Widerspruch einlegen.
Die Erteilung einer Vollmacht ist ganz einfach:
- Vollmachtserklärung ausfüllen und ausdrucken
- unterschreiben
- Vollmacht an die Mobil Krankenkasse senden
Senden Sie uns die unterschriebene Vollmacht per Post an:
Mobil Krankenkasse
20091 Hamburg
Noch schneller geht es digital: Vollmacht einscannen und über unser Kontaktformular oder unsere Service-App MOBIL ME senden.
Welche Angelegenheiten Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht regeln möchten, richtet sich nach Ihrer Lebenssituation und Ihrem Willen. Sie können eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilten, die neben der generellen Vertretung bei Rechtsgeschäften (Generalvollmacht) auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten, wie der Gesundheitsvorsorge und der Aufenthaltsbestimmung (Personensorge), umfasst.
Sie können diese Vollmacht jedoch auch auf einzelne Bereiche beschränken, wie zum Beispiel auf die Vertretung gegenüber Behörden oder zum Abschluss eines Heimvertrags.
Sofern Sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung verfasst haben, ist der Bevollmächtigte daran gehalten, Ihren in der Patientenverfügung formulierten Willen zu beachten und geltend zu machen.
Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Eine andere Person soll gegenüber Krankenkassen, Banken, Behörden und Krankenhäusern handeln dürfen und Entscheidungen treffen.
Beispiel:
Sie können alltägliche Entscheidungen nicht mehr selbst treffen (Konto eröffnen, Verträge schließen oder Anträge stellen).
Weitere Informationen und Musterformular vom Bundesministerium der Justiz:
Wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht aussprechen möchten oder eine gerichtliche Kontrolle über Ihre zu regelnden Angelegenheiten bevorzugen, können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Mit der Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht bei Bedarf als rechtlichen Betreuer bestellen soll. Ebenso ist es möglich, in der Betreuungsverfügung zu bestimmen, wer für Sie auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Bevorzugen Sie eine Betreuung aus einem bestimmten sozialen Umfeld, wie zum Beispiel aus Ihrer Hausgemeinschaft oder Ihrer Kirchengemeinde, können Sie auch hierauf in Ihrer Betreuungsverfügung einen gezielten Hinweis geben. Natürlich können Sie auch weitere inhaltliche Vorgaben für Ihren künftigen Betreuer bzw. Ihre künftige Betreuerin in die Betreuungsverfügung aufnehmen, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht ist.
Wann ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Eine andere Person soll gegenüber Krankenkassen, Banken, Behörden und Krankenhäusern handeln dürfen und Entscheidungen treffen.
Beispiel:
Sie können alltägliche Entscheidungen nicht mehr selbst treffen (Konto eröffnen, Verträge schließen oder Anträge stellen).
Weitere Informationen und ein Musterformular vom Bundesministerium der Justiz:
Für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind oder sich selbst nicht mehr äußern können, ist Ihr in der Patientenverfügung bestimmter Wille maßgeblich für Ihre weitere Versorgung und Behandlung. Die Patientenverfügung richtet sich an Ihre behandelnden Ärzte oder an Ihren Betreuer bzw. Bevollmächtigten. Hierin legen Sie konkret fest, welchen ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen zustimmen oder aber auch, welche Maßnahmen Sie gegebenenfalls ablehnen.
Weitere Informationen und ein Musterformular vom Bundesministerium der Justiz:
Textbausteine für eine Patientenverfügung (Word-Datei)
Textbausteine für eine Patientenverfügung (PDF-Datei)
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