Rehasport und Funktionstraining
Ziel von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist es, Ihnen „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu bieten.

Antrag stellen - so geht`s
- Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56) vom Arzt
- Antrag bei uns einreichen
- Wir prüfen die Kostenübernahme und senden den Antrag zurück
- Genehmigten Antrag bei Ihrem Anbieter abgeben
Rehabilitationssport
Rehasport fördert die Ausdauer, Kraft und Koordination. Sie trainieren in einer festen Übungsgruppe unter der Anleitung speziell ausgebildeter Übungsleiter.
Er ist auf Art und Schwere der Erkrankung und Ihren körperlichen Allgemeinzustand abgestimmt und wird Ihnen vom Arzt verordnet, in der Regel für 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten.
Für diese Sportarten kann Rehabilitationssport verordnet werden:
- Gymnastik
- Leichtathletik
- Schwimmen
- Bewegungsspiele in Gruppen
Gerätetraining ist nicht Bestandteil des Rehabilitationssports.
Rehasport-Gruppen finden
Funktionstraining
Das Funktionstraining behandelt gezielt und schonend bestimmte Körperpartien, wie Muskeln und Gelenke. Sie absolvieren Gruppenübungen aus der Krankengymnastik und der Ergotherapie, meist in Form von Trocken- oder Wassergymnastik.
Der Arzt verordnet Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit in der Regel eine bis zwei Übungseinheiten pro Woche innerhalb von zwölf Monaten.
Anbieter für Funktionstraining finden
Antrag stellen
Hält Ihr Arzt Funktionstraining oder Rehasport für medizinisch notwendig, so stellt er Ihnen einen Antrag auf Kostenübernahme (Muster 56) aus.
Senden Sie uns diesen Antrag zu. Wir prüfen, ob die Kosten für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden können und senden Ihnen den Antrag wieder zurück.
Reichen Sie diesen bei Ihrem zugelassenen Anbieter ein. Die Kosten werden direkt mit uns abgerechnet.
Für Sie kostenlos
Für den genehmigten Zeitraum übernehmen wir die vollständigen Kosten. Eine Zuzahlung für die verordnete und bewilligte Leistung fällt für Sie nicht an.
Eine begleitende oder anschließende Mitgliedschaft bei Ihrem Rehabilitationssportanbieter ist darüber hinaus sinnvoll. Diese ist allerdings freiwillig und müsste ausschließlich selbst finanziert werden.
Das dürfen wir nicht übernehmen
Folgenden Maßnahmen fallen nicht unter Rehasport oder Funktionstraining:
- Beratung und Einübung von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhlkurse)
- Selbstverteidigungsübungen und Übungen aus dem Kampfsportbereich
- Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen (z. B. Sequenztrainingsgeräte, Geräte mit Seilzugtechnik, Hantelbank, Arm-/Beinpresse, Laufband, Rudergerät, Crosstrainer)
Diese Kosten dürfen nicht im Rahmen von Rehasport und Funktionstraining übernommen werden.
Gut zu wissen:
Die Kosten für den Umgang mit Hilfsmitteln sind über die Kostenübernahme des Hilfsmittels abgedeckt. Unsere Vertragspartner weisen Sie bei der Abgabe des Hilfsmittels in dessen Gebrauch ein.