Ernährungsberatung
Sie leiden an einer ernährungsbedingten Erkrankung, Adipositas oder einer Nahrungsmittelallergie/-intoleranz? Eine Ernährungsberatung kann Sie hier unterstützen.
Ernährungsberatung
Eine gesunde und abgestimmte Ernährung ist bei Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Fettleber oder Allergien von wichtiger Bedeutung. Sie kann den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen und dazu beitragen, dass sich Ihre Lebensqualität wieder verbessert.
Was darf ich noch essen? Welche Ernährungsform ist für mich geeignet? Diese und andere Fragen treten auf, wenn Ihr Arzt bei Ihnen eine nahrungsbedingte Erkrankung festgestellt hat. Antworten und Unterstützung bietet Ihnen hier die Ernährungsberatung bei qualifizierten BeraterInnen.
Gemeinsam mit dem Ernährungsberater/der Ernährungsberaterin analysieren Sie Ihr Essverhalten und stellen einen individuellen Ernährungsplan auf. Sie erhalten wertvolle Tipps und Informationen, die Ihnen bei der Umstellung der Ernährung helfen.
Zögern Sie daher nicht, nach Feststellung der Diagnose eine Ernährungsberatung durchzuführen. Sie kann viel dazu beitragen, dass Sie sich wieder wohl fühlen.
Essen Sie sich gesund!
Gruppen- oder Einzeltherapie
Eine ernährungsbedingte Patientenschulung wird in der Regel im Rahmen einer Gruppentherapie durchgeführt.
Eine Einzeltherapie bei einer qualifizierten Ernährungsfachkraft (z. B. Ärzte, Oecothrophologen, Diätassistenten) kommt dann in Betracht, wenn kein Gruppenangebot zur Verfügung steht oder dieses im individuellen Fall nicht geeignet ist.
Besprechen Sie mit Ihrem Arzt, welche Therapie für Sie am sinnvollsten ist.
Adipositas bei Kindern und Jugendlichen
Adipositas ist eine Erkrankung mit vielen unterschiedlichen Ursachen, an der auch immer mehr Kinder und Jugendliche leiden.
Wir möchten die Kindergesundheit fördern und übernehmen für Kinder und Jugendliche 100 % der Kosten einer Ernährungsberatung.
Sie möchten mehr über Adipositas und deren Ursachen erfahren? Die Deutsche Adipositas Gesellschaft stellt Ihnen viele Informationen zur Verfügung und klärt über Adipositas auf.
Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Ob Blähungen, Durchfall oder Verstopfungen – treten Beschwerden im Magen-Darm-Trakt regelmäßig auf, sind oft Nahrungsmittelunverträglichkeiten die Ursache.
Dies sind die häufigsten Nahrungsmittelunverträglichkeiten:
- Lactose
- Fructose
- Gluten
- Histamin
Mittels Blut- und Atemtests kann der entsprechende Facharzt (Gastroenterologe) Nahrungsmittelunverträglichkeiten feststellen. Wird eine Unverträglichkeit diagnostiziert, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Ernährungsberatung.
Bei regelmäßigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Gastroenterologen, um die Ursachen abzuklären.
Was Sie über Ernährungstherapie wissen sollten
Sie haben Anspruch, wenn bei Ihnen eine der folgenden Erkrankungen durch Ihren Arzt/Ihre Ärztin festgestellt wurde:
- Adipositas mit einem BMI > 30 bzw. bei adipösen Kindern und Jugendlichen (> 97. Perzentile)
- Erkrankungen, die durch Ernährung beeinflussbar sind, z. B. Neurodermitis, entzündliche Darmerkrankungen,
- Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten
und Sie noch keine Patientenschulung für dieselbe Diagnose in Anspruch genommen haben, auch nicht im Rahmen einer stationären Reha oder DMP Programmen.
Ein Anspruch besteht auch, wenn Sie an einem Schulungsprogramm für chronisch Kranke (Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen.
Wichtig ist auch, dass es sich um qualifizierte ErnährungsberaterIn handelt und Sie eine Mindestteilnahme von 80% (Gruppenkurse) bzw. 100 % (Einzelberatung) nachweisen können.
Wenn Sie an einer ernährungsbedingten Erkrankung oder einer Nahrungsmittelallergie/-intolleranz leiden, beteiligen wir uns an den Kosten einer Ernährungsberatung durch qualifizierte Beraterinnen und Berater.
- Einzeltherapie: Wir übernehmen die Kosten für die Erstberatung und bis zu fünf Folgeberatungen. Bei einer Nahrungsmittelallergie/-intolleranz übernehmen wir die Erst- und maximal zwei Folgeberatungen.
- Gruppentherapie: Wir übernehmen 80% der Kosten für Erwachsene und 100% für Kinder.
Die Höhe unseres Zuschusses legen wir im konkreten Einzelfall fest.
Damit wir Kosten übernehmen können, muss der Anbieter qualifiziert sein.
Qualifizierte Berater:innen finden Sie über die Suchoptionen der verschiedenen Verbände:
- Berufsverband Oecotrophologie e. V.
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
- Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater - QUETHEB e. V.
- Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V.
- Verband für Ernährung und Diätetik e. V.
Dort finden Sie auch weitere Informationen, Rezepte und Adressen.
Ja. Bevor Sie eine Ernährungstherapie starten, bei der wir uns an den Kosten beteiligen sollen, müssen Sie diese von uns genehmigen lassen. Reichen Sie dafür einfach vor der Maßnahme folgende Unterlagen bei uns ein:
- eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit der Diagnose einer chronischen ernährungsbedingten Erkrankung
- Kostenvoranschlag des Schulungsanbieters
Wir prüfen die Voraussetzungen und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
Reichen Sie uns nach der Maßnahme einfach die Teilnahmebescheinigung sowie Rechnung/Quittung über die Schulungsgebühr ein und teilen uns die Bankverbindung mit, auf der die genehmigten Kosten erstattet werden sollen.
Gut zu wissen: Für eine Erstattung der Kosten, müssen Sie regelmäßig teilgenommen haben. Bei Gruppentherapien mindestens 80 % der Schulungstermine bei Einzelberatungen 100 %,
Wir können keine Kosten für Nahrungsergänzungspräparate (wie z. B. Formula-Diäten) sowie Untersuchungen oder Laborleistungen übernehmen.