Alltagshilfe oder Pflegebedarf: Wann ist ein Pflegeantrag sinnvoll?
Früher oder später stellt sich für fast jede und jeden von uns oder für unsere Angehörigen die Frage: Bin ich schon pflegebedürftig? Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie mit dieser Situation umgehen können und was Sie dabei beachten sollten.
Ihre Eltern oder Sie selbst kommen in die Jahre oder jemand aus der Familie ist körperlich oder psychisch beeinträchtigt. Die Frage der Pflegebedürftigkeit stellt sich. Der erste Gedanke ist dann oft: „Ich stelle einfach mal einen Pflegeantrag“. Doch jede Pflegebegutachtung, die nicht zum erhofften Ergebnis eines Pflegegrades führt, bringt Unzufriedenheit mit sich – oft aus Unwissenheit. Vergewissern Sie sich daher vor der Antragstellung, ob ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht. So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor vermeidbarer Enttäuschung und Frustration.
Ab wann wird von Pflegebedürftigkeit gesprochen?
Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass jemand wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auf Dauer (mindestens sechs Monate) Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt. Dies kann durch Krankheit, Behinderung oder altersbedingte Einschränkungen verursacht sein.
Doch oft ist die Unwissenheit darüber, welche Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit gegeben sein müssen, die Ursache für falsche Erwartungen.
Sie sind unsicher, ob Sie bzw. Ihre Angehörigen pflegebedürftig sind?
Um mehr Klarheit in dieses Thema zu bringen, gibt es eine Hilfestellung, an der Sie sich orientieren können. Dazu sollten Sie folgende Fragen beantworten:
Können Sie/Ihre Angehörigen noch allein …
- ins Bett gehen oder aufstehen?
- Kleidung an- oder ausziehen?
- sich in der Wohnung bewegen?
- essen und trinken?
- sich waschen?
- Medikamente einnehmen?
- sich an wichtige Ereignisse erinnern?
Wenn bei diesen notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft die Unterstützung einer anderen Person benötigt wird, ist ein Pflegegrad möglich. Benötigen Sie Hilfe im Haushalt, z. B. beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder außerhalb der Wohnung, zählt das nicht zu den Kriterien der Pflegebedürftigkeit.
Doch auch hier gibt es Lösungen: Wir informieren Sie kostenlos über die Voraussetzungen für einen Pflegegrad und über Unterstützungs- und Entlastungsleistungen.
Erst beraten lassen, dann Antrag stellen
Das oberste Ziel jeder Beratung ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Versicherten zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Unsere Pflegeberatung unterstützt Sie und Ihre Angehörigen und erstellt gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Versorgungsplan. Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und beraten Sie vor Ort. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation.
Rufen Sie uns an: 0800 255 0800 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin über unsere Terminbuchung.
Und wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt?
Sie haben die Fragen beantwortet und merken, dass Sie oder Ihre Angehörigen bei diesen Tätigkeiten dauerhaft Unterstützung benötigen? Auch dann können Sie im ersten Schritt gern unsere Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Wir erklären Ihnen die weiteren Schritte und klären Fragen wie:
- Welche Leistungen und Hilfen gibt es?
- Wie und wo stelle ich einen Pflegeantrag?
- Wie kann alles optimal organisiert werden?
Gern unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad. Nach der Antragstellung kommt der Medizinische Dienst zu einem Hausbesuch, um den Pflegegrad festzustellen. Wie eine solche Pflegebegutachtung abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie in unserem Onlinemagazin.
► Jetzt lesen: Wie läuft eine Pflegebegutachtung ab?
Um für den Fall der Fälle gut vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, entsprechend vorzusorgen – unter anderem mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsvollmacht. Unser Onlinekurs „Rechtliche Vorsorge für den Ernstfall“ gibt einen schnellen und verständlichen Überblick über wichtige Themen der rechtlichen Vorsorge und klärt Fragen zu den verschiedenen Vollmachten. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf unserer Webseite.
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