Impfungen – wir übernehmen die kompletten Kosten
Seit dem 08.08.2023 übernimmt die Mobil Krankenkasse 100 % der Kosten aller Impfungen wie beispielsweise gegen Grippe oder Meningokokken B. Neu ist auch die Erstattung der Impfung gegen das Dengue-Fieber. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich mit Impfungen schützen können.
Impfungen schützen Sie und andere
Egal, ob Baby oder Senior – Impfungen sind eines der wirksamsten Schutzschilder gegen Infektionskrankheiten. Sie können Krankheiten verhindern oder ihren Verlauf mildern, indem sie die Abwehrmechanismen des Körpers stärken. Gefährliche Erreger bekommen so keine Chance, sich auszubreiten. Mit einer Impfung schützen wir aber nicht nur uns selbst, sondern auch die Gemeinschaft: Je mehr Menschen geimpft sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Krankheiten auf Dauer eliminiert werden.
Empfohlene Standardimpfungen der STIKO
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jedes Jahr eine Reihe an Standardimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Dazu zählen beispielsweise Masern und Tetanus. Die Mobil Krankenkasse übernimmt – für alle von der STIKO empfohlenen und in der Schutzimpfungsrichtlinie verzeichneten Impfungen – die Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt.
NEU: Vollständige Kostenübernahme für weitere Impfungen
Wir möchten, dass unsere Versicherten rundum geschützt sind. Deshalb erstatten wir, unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten anderer Impfungen im Rahmen unserer Zusatzleistungen – und das seit dem 08.08.2023 zu 100 %. Dazu zählen:
- Reiseimpfungen
- Grippeimpfungen
- Hepatitisimpfungen
- FSME-Impfungen
- Meningokokken-B-Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Eine tolle Nachricht für alle Reiselustigen: Wir übernehmen nun auch die Impfung gegen das Dengue-Fieber, das in Südostasien, Indien, Mittel- und Südamerika sowie Teilen Westafrikas häufig vorkommt.
Und so einfach geht's
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Arzt und besprechen Sie empfohlene Impfungen.
- Lassen Sie sich den Impfstoff von Ihrem Arzt verordnen.
- Lassen Sie sich impfen.
- Zahlen Sie die Rechnung Ihres Arztes.
- Reichen Sie die Originalrechnung über den Impfstoff und die ärztliche Leistung bei uns ein.
- Wir erstatten Ihnen die Kosten der Impfung. Sie leisten (ab Vollendung des 18. Lebensjahres) lediglich eine Zuzahlung von zehn Prozent für den Impfstoff, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro.
Gut zu wissen: Da o. g. Impfungen kein regulärer Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind, können die Kosten nicht über Ihre eGK abgerechnet werden.
Noch Fragen zum Thema Impfungen?
Am besten checken Sie regelmäßig den aktuellen Impfkalender der STIKO und prüfen mithilfe Ihres Impfausweises, ob und wann (Auffrischungs-)Impfungen notwendig sind. Sprechen Sie im Zweifel immer mit Ihrem Arzt. Dieser klärt Sie auch über mögliche Nebenwirkungen bestimmter Impfstoffe auf. In der Regel sind diese aber mild und zeigen, dass Ihr Immunsystem wie erwünscht auf den Impfstoff reagiert. Die Risiken möglicher Nebenwirkungen einer Impfung sind deutlich geringer als die Risiken, die mit einer Erkrankung einhergehen würden.
In bestimmten Fällen sollten Sie von einer Impfung absehen, beispielsweise bei akuten schweren Infektionen mit Fieber, bekannten Allergien oder chronischen Erkrankungen. Bei schwangeren Frauen dürfen keine Lebendimpfstoffe (z. B. Masern, Röteln) verabreicht werden. Totimpfstoffe (z. B. gegen Grippe, Keuchhusten) können nach ärztlicher Rücksprache verwendet werden.1
Mehr Informationen gibt's hier:
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