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Ausgabe 02/2023
Service 02/2023
Eine Frau spricht mit einem älteren Paar und macht sich dabei Notizen.

Wie läuft eine Pflegebegutachtung ab?

Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hat, bekommt kurz darauf Besuch vom Medizinischen Dienst (MD) zur Ermittlung des Pflegegrades. Welche Fragen kommen bei der Pflegebegutachtung auf Sie zu? Und wie können Sie sich vorbereiten?

Der MD ist eine unabhängige Institution, die die Krankenkassen bei medizinischen und pflegerischen Fragen unterstützt, die neutral beurteilt werden sollen – so wie es bei der Pflegebegutachtung der Fall ist. Jedes Jahr besucht der MD mehr als 1,4 Millionen Pflegebedürftige, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben. Pflegefachkräfte oder Ärzte des MD stellen im persönlichen Gespräch fest, wie viel Hilfe die betreffende Person benötigt. Das anschließend erstellte Gutachten ist dann die Grundlage für Leistungen der Pflegekasse. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte zu diesem Prozess zusammengestellt, damit Sie sich im Falle eines Falles gut vorbereitet fühlen.

Wie geht es nach dem Antrag auf Pflegeleistungen weiter?

Nachdem Sie Pflegeleistungen für sich oder Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied bei der Pflegekasse beantragt haben, setzt sich der MD schriftlich oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Bei dieser sogenannten Pflegebegutachtung wird geklärt, ob und inwieweit Pflegebedürftigkeit bei einer Person besteht. Als pflegebedürftig gelten laut Gesetz Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihren Alltag nicht länger vollkommen selbstständig bewältigen können und deshalb pflegerische Unterstützung brauchen.

Wie stellt der MD den Grad der Pflegebedürftigkeit fest?

Der Termin mit dem MD findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert normalerweise zwischen 45 und 60 Minuten. Bei der Begutachtung wird festgestellt, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bestreiten kann und welche Hilfsmittel oder Maßnahmen hilfreich sein könnten. Der Gutachter geht dazu mit Ihnen einen festgelegten Fragenkatalog durch. Sie haben währenddessen jederzeit die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Welche Fragen stellt der MD bei der Begutachtung?

Um den richtigen Pflegegrad herauszufinden, stellt der Gutachter Fragen über die Selbstständigkeit und Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen, sogenannten Modulen:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Sie haben im Zuge der Befragung die Gelegenheit zu schildern, welche Einschränkungen und pflegerischen Herausforderungen es gibt und welche Schwierigkeiten im Alltag gemeistert werden müssen. Möglicherweise ist es hilfreich, wenn an dem Termin eine Person teilnimmt, die Sie pflegerisch unterstützt und wichtige Aussagen beisteuern kann.

Wie geht es nach der Pflegebegutachtung weiter?

Aufgrund der Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Zuordnung zu einem von fünf Pflegegraden. Dazu rechnet der Gutachter die Punkte im Anschluss an seinen Besuch anhand einer Tabelle für den Pflegegrad zusammen und übermittelt diesen an Ihre Pflegeversicherung. Das Ergebnis wird Ihnen von Ihrer Pflegeversicherung schriftlich, in der Regel innerhalb von drei Wochen per Post mitgeteilt. Vor Ort kann Ihnen der Gutachter keine Auskunft geben.

So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

Hilfreich kann es sein, wenn Sie im Vorfeld des Besuchs ein oder zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch führen, in dem Sie alles niederschreiben, was mit Ihrer Pflege beziehungsweise der Betreuung der zu pflegenden Person zu tun hat. Unsere Versicherten können von uns direkt ein Pflegetagebuch, das entsprechend dem Fragenkatalog des MD aufgebaut ist, erhalten. Sprechen Sie zudem rechtzeitig mit dem Hausarzt und gegebenenfalls mit Fachärzten, sodass alle Diagnosen erfasst sind und schriftlich vorgelegt werden können. Halten Sie zum Begutachtungstermin außerdem Kopien folgender Unterlagen bereit:

  • aktuelle Entlassungsbriefe vom Krankenhaus
  • Medikationsplan
  • Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
  • Liste der genutzten Hilfsmittel (zum Beispiel Brille, Hörgerät, Rollator)
  • Pflegedokumentation (wenn Sie schon einen ambulanten Pflegedienst haben)

Was Sie außerdem beachten sollten

Viele Menschen empfinden die Begutachtungssituation als ungewohnt. In der Regel ist es nicht leicht, mit einer fremden Person über die eigenen Unzulänglichkeiten zu sprechen, und so können die Fragen des Gutachters als peinlich empfunden werden. Oft kommt es deshalb vor, dass sich Pflegebedürftige beim Besuch des MD besonders zusammenreißen und die eigene Situation sehr geschönt darstellen. Um den passenden Pflegegrad und somit die einem zustehende Unterstützung zu erhalten, ist es jedoch wichtig, die eigenen Fähigkeiten realistisch darzustellen. Andersherum ist es auch nicht ratsam zu schauspielern, um die Situation schlechter darzustellen, als sie tatsächlich ist. Die Gutachter sind erfahren und stellen dies in der Regel schnell fest. Hat Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied Schwierigkeiten, die eigene Situation einzuschätzen oder darzulegen, kann auch ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter hilfreich sein.

Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu?

Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Ihre Pflegekasse unterstützt Sie dabei, Leistungen aus der Pflegeversicherung zusammenzustellen und kann Ihnen wertvolle Hinweise zur Organisation der Pflege geben. Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf der Webseite des MD oder auch direkt auf unserer Webseite.

Sie übernehmen die Pflege eines Angehörigen? Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit einem kostenlosen Pflegekurs, an dem Sie ganz einfach online teilnehmen können. Hier erfahren Sie mehr dazu.

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