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Ausgabe 04/2021
Service 04/2021
Ein Stetoskop liegt auf einem Taschenrechner

Leicht erklärt: Wofür zahlen Sie eigentlich Krankenkassenbeiträge?

Haben Sie sich schon mal gefragt, was eigentlich mit Ihrem monatlichen Krankenkassenbeitrag passiert? Klar ist zunächst: Davon zahlt die Krankenkasse alle Rechnungen, wenn Sie mal zum Arzt gehen oder ins Krankenhaus müssen. Aber ist es wirklich so einfach? Wir erklären Ihnen, wie die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert.

Was passiert mit meinen Beiträgen?

Wir haben zwei Versorgungssysteme, die wir für die Gesundheitsversorgung nutzen können: die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Unser gesetzliches Gesundheitssystem funktioniert solidarisch. Das bedeutet, alle hier Versicherten zahlen jeden Monat von ihren individuellen Einnahmen den gleichen Prozentsatz (= Beitrag) direkt in den Gesundheitsfonds ein. Der Gesundheitsfonds ist das „Sammelbecken“ für die Beiträge aller gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Auch die Beiträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie übernimmt, sowie ein Zuschuss des Bundes (aus Steuergeldern) fließen hier ein. Die Krankenkassen geben nun beim Gesundheitsfonds verschiedene Daten zu ihren Versicherten an, z.B. wie viele bei ihnen versichert sind und welche Krankheitsstruktur vorliegt, also wie viele davon welche Vorerkrankungen haben und folglich mehr Zuwendungen benötigen. Anhand dieser Angaben wird das Geld aus dem Gesundheitsfonds wieder zurückverteilt, sodass jede Krankenkasse die finanziellen Mittel zur Versorgung ihrer Versicherten hat. Das nennt sich Risikostrukturausgleich und folgt dem Solidaritätsprinzip, das unsere Sozialversicherung auszeichnet.

Nur so können Gesundheitsleistungen von allen in gleichem Umfang in Anspruch genommen werden, unabhängig von der Beitragshöhe. Das schafft Gerechtigkeit und ist die Voraussetzung für ein gut funktionierendes Gesundheitssystem. Wer gesetzlich versichert ist, geht durch keine Risikoprüfung und muss keine Auskunft über seine Vorerkrankungen, sein Geschlecht oder andere persönliche Faktoren geben – Diskriminierung und Vorurteile haben bei uns keine Chance.

Mehr Einnahmen als Ausgaben? Dann sinkt Ihr Beitrag!

Was viele Versicherte mitunter überrascht: Krankenkassen dürfen keine Gewinne erwirtschaften. Boni und Dividenden wie in der Privatwirtschaft gibt es nicht. Sollten Einnahmen tatsächlich nicht verbraucht werden, müssen die Beiträge wieder abgesenkt werden. Damit das auch ordnungsgemäß passiert, gibt es extra für die gesetzlichen Kassen eine eigene Aufsichtsbehörde, für uns als Mobil Krankenkasse ist das das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Ihre Bedürfnisse, unser Angebot

Als Mobil Krankenkasse verwalten wir uns wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens und unter Berücksichtigung aller beteiligten Gremien selbst. Das bedeutet, dass Mitglieder und Arbeitgeber unseren Weg zum Teil mitgestalten können. Bei unseren individuellen Angeboten spielt Ihre Meinung eine große Rolle! Anhand Ihrer Bedürfnisse überprüfen wir diese Angebote regelmäßig und passen unser Portfolio gegebenenfalls an. So haben wir zum Beispiel unser Bonusprogramm fitforcash vereinfacht, nachdem dieser Wunsch von unseren Versicherten mehrfach an uns herangetragen wurde.

Wer legt fest, wie hoch Ihr Beitrag ist?

Damit es für alle fair zugeht, werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung prozentual von Ihrem Einkommen erhoben. So ist das Verhältnis von Einkommen zu Beiträgen für alle Versicherten gleich. Der Prozentsatz (aktuell liegt er bei 14,6 %) ist gesetzlich festgelegt und wird jeweils zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber und von Ihnen getragen.

Was ist ein Zusatzbeitrag?

Über den gesetzlich festgelegten Beitrag von 14,6 % hinaus (Stand September 2021, allgemeiner Beitragssatz) erhebt jede Krankenkasse Zusatzbeiträge, wenn die zugewiesenen Beträge aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Sie können individuell unterschiedlich hoch ausfallen, liegen im Schnitt aber bei 1,3 % (bei Ihrer Mobil Krankenkasse aktuell bei 1,29 %). Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes legt jede Krankenkasse selbst fest. Geprüft und genehmigt wird das von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden. Damit soll erreicht werden, dass Krankenkassen wirtschaftlich arbeiten, aber auch nicht den Beitrag aus Wettbewerbsgründen niedrig halten und dann in eine finanzielle Schieflage geraten.

Wer bestimmt, welche Leistungen Krankenkassen zahlen?

Entscheidungen hierüber trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus unparteiischen Mitgliedern, Krankenkassenvertretern und sogenannten Leistungserbringern, wie zum Beispiel medizinischem Fachpersonal. Alle zusammen entscheiden darüber, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als vertragsärztliche Leistungen erbracht und damit von den Krankenkassen bezahlt werden.

Wer bezahlt das medizinische Fachpersonal?

Von den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wird von allen Krankenkassen ein jährlich neu verhandelter Gesamtbetrag an die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVs) abgeführt. Diese sind für die Verteilung des ärztlichen Honorars zuständig. Das medizinische Fachpersonal wird also nicht von der Krankenkasse direkt bezahlt, sondern die Kassenärztlichen Vereinigungen verteilen die Honorare. Alle anderen Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Praxen für Physiotherapie) rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.

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