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Ausgabe 01/2021
Service 01/2021
Ein Mann mit einem eingegipsten Bein sitzt auf einem Sofa und starrt auf das Handy in seiner Hand.

Krankengeld beantragen: Jetzt noch einfacher!

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld? Wer zahlt eigentlich? Und wie viel steht mir zu? Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen und darüber hinaus noch gute Nachrichten: Für unsere Versicherten wird die Beantragung des Krankengeldes nun noch einfacher!

Bei einer ernsten Erkrankung oder nach einem schweren Unfall ist an Arbeit nicht zu denken. Gut, dass man sich in so einem Fall finanziell erst einmal keine Sorgen machen muss. In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie länger krankgeschrieben, zahlt Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse nach den sechs Wochen Krankengeld, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Bruttoentgelts, maximal jedoch 90 Prozent Ihres Nettoentgelts, höchstens aber 112,88 Euro am Tag (im Jahr 2021). Vom Brutto-Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Ab sofort: Krankengeld ganz ohne Antragswirrwarr

Ihre Krankheitsdauer nähert sich der „magischen Grenze“ von sechs Wochen und Sie kriegen schon Schweißausbrüche, wenn Sie nur an die anstehende Beantragung des Krankengeldes denken? Wir können Sie beruhigen: Sobald wir anhand der von Ihnen eingereichten AU-Bescheinigungen sehen, dass Sie zeitnah Anspruch auf Krankengeld haben, senden wir Ihnen einen Brief mit personalisierten Zugangsdaten für unser Online-Portal zu. Dort können Sie ganz einfach Ihre Daten eingeben und an uns übermitteln. Wir prüfen schnellstmöglich Ihren Krankengeldanspruch und informieren Sie über das Ergebnis – schnell, digital und sicher. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren!

Sie würden gerne mehr über das Thema erfahren? Wir haben Ihnen alles Wissenswerte rund um das Thema Krankengeldanspruch sowie anschauliche Beispiele zusammengestellt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie überhaupt mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, kontaktieren Sie uns bitte

Übrigens können Sie uns Ihre Krankmeldungen auch bequem digital übermitteln. Entweder über unsere App MOBIL ME oder via Upload im Internet.

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