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Ausgabe 01/2021
Gesundheit 01/2021
Cannabis-Öl wird mit einer Pipette in eine Flasche geträufelt.

Cannabis-Report 2020: Zwischen Rauschgift und gehyptem Wundermittel

Seit dem 10.03.2017 dürfen Ärzte Cannabisblüten und Cannabisextrakt in Deutschland offiziell als Medizin verschreiben. Doch wie sieht es in der Praxis tatsächlich aus? Wird von der Möglichkeit wirklich Gebrauch gemacht? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat die BKK Mobil Oil gemeinsam mit dem SOCIUM der Universität Bremen den Cannabis-Report 2020 erstellt.

Die einen halten die grüne Pflanze nach wie vor nur für eine berauschende Droge, andere für ein Allheilmittel – Cannabis sorgt seit Jahren für Gesprächsstoff, auch in der Politik. Fakt ist: Seit März 2017 können Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen medizinisches Cannabis als Kassenleistung verschreiben. Ziel des Gesetzgebers war und ist es, schwer erkrankten Patienten eine weitere Therapieoption zu ermöglichen. Doch der medizinische Gebrauch von Cannabis wirft auch immer wieder Fragen auf, da weder die Anwendungsgebiete noch der Begriff „schwerwiegende Erkrankung“ im Gesetz näher definiert wurden. Grund genug, dieses kontroverse Thema einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Cannabinoide als sinnvolle Ergänzung

„Als gesetzliche Krankenkasse sehen wir großes Potenzial in der Förderung neuer Therapieoptionen wie auch der Cannabinoide – als sinnvolle Ergänzung der Basistherapie und sofern sie von spezialisierten Fachärzten bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden“, berichtet Mario Heise, Vorstandsvorsitzender der BKK Mobil Oil. „Wir stehen Cannabinoiden als punktueller Therapiemöglichkeit grundsätzlich positiv gegenüber, haben aufgrund kontroverser Diskussionen aber auch großes Interesse daran, das Thema näher und insbesondere aus wissenschaftlicher Sicht zu durchleuchten. Aufklärungsarbeit zu leisten, ist uns äußerst wichtig, denn Transparenz zu schaffen, sehe ich als wesentlichen Auftrag für uns als Krankenkasse“, ergänzt Heise.

Und so wurde gemeinsam mit dem Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen unter der Leitung von Prof. Dr. Gerd Glaeske im Jahr 2020 eine wissenschaftliche Studie aufgesetzt, die am 10.03.2021 veröffentlicht wurde. Grundlage der im Cannabis-Report 2020 zusammengefassten Erhebung ist eine sehr umfangreiche und aufwendige Auswertung einer Stichprobe der abgerechneten Rezepte, Gutachten und weiterer, ergänzender anonymisierter Daten unter Einhaltung des Datenschutzes.

Zuwachs von mehr als 500 Prozent

Die Versorgung mit cannabishaltigen Produkten hat sich in den vergangenen vier Jahren erheblich ausgeweitet. „Im Jahre 2017 lagen die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 27 Millionen Euro, im Jahre 2018 schon bei 73,5 Mio. Euro, im Jahre 2019 bei 123 Mio. Euro und für 2020 kann man aus den ersten drei Quartalen Ausgaben in Höhe von 151 Mio. Euro prognostizieren – in vier Jahren also ein Zuwachs von mehr als 500 Prozent“, betont Prof. Dr. Glaeske.

Aus der Sichtung der Arzneimittelabrechnungen von 2017 bis Oktober 2019 ging hervor, dass auch bei der BKK Mobil Oil rund zwei Drittel der eingegangenen Anträge bewilligt wurden. 62 Prozent der Leistungsausgaben entfielen dabei im Jahr 2019 auf unverarbeitete Cannabisblüten bzw. Blüten in Zubereitungen, obwohl es mittlerweile im Markt standardisiert hergestellte und vor allem zugelassene, gut wirksame Cannabisprodukte gibt. Auffällig ist auch die in einigen Fällen extrem hohe Dosierung bei der Blütentherapie. Im Vergleich zum staatlichen Cannabisprogramm der Niederlande mit Tagesdosen von 620 bis 820 mg bekamen einige Patienten Tagesdosen von 3 bis 6 g, in einem Einzelfall sogar von 20 g.

„Cannabis ist kein Wundermittel“

Dies lässt die Frage aufkommen, ob Dosierungen noch mit einer verantwortungsvollen Versorgung in Einklang zu bringen sind oder ob getrocknete Cannabisblüten auch als Rauschmittel missbraucht oder sogar weiterverkauft werden. Spannend: Zum Schutz der Patienten werden getrocknete Blüten in Großbritannien, Österreich und in der Schweiz als Rauschmittel eingestuft und können dort nicht verschrieben werden. Für Prof. Dr. Glaeske ist klar: „Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist dringend notwendig. Cannabis ist schließlich kein Wundermittel! Evidenz, Therapiesicherheit und Patientennutzen sollten bei der Entscheidung über die Anwendung von Cannabisprodukten im Vordergrund stehen – und davon sind wir auch nach vier Jahren noch weit entfernt.“

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Sie interessieren sich für weitere spannende Daten und Fakten? Dann werfen Sie doch einen Blick in den kompletten Cannabis-Report 2020.

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