Masernschutzgesetz: Das sagt die Kinderärztin.
Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Im Gespräch mit uns äußert sich die Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber aus Hamburg exklusiv zu den wichtigsten Fragen rund um den Masernimpfschutz.
Warum wird die Masernimpfung jetzt zur Pflicht?
Weil es uns leider nie gelungen ist, eine gute Impfrate zu erzielen. Dazu müssen 95 % aller Einwohner einen ausreichenden Infektionsschutz haben. Bei Masern wird dieser Schutz durch eine Impfung oder durch die durchgemachte Erkrankung erzielt.
Eine gute Impfrate würde auch einen Schutz für Patienten garantieren, die wir nicht impfen können. Bei Masern sind dies Patienten mit Immundefekten oder Immunschwäche, etwa hervorgerufen durch eine Chemotherapie, sowie Säuglinge, die wir bis zum 11. Monat noch nicht impfen können.
Die Zahl absoluter Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser zu gering einschätzen. Daher hat der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung beschlossen.
Wieso ist der Masernimpfschutz so wichtig?
Masern sind eine ernste Erkrankung, in deren Verlauf schwere Komplikationen auftreten können. Insbesondere bei einer Enzephalitis, also einer Entzündung des Gehirns. Sie kann unter anderem zu einer geistigen Behinderung, einer Epilepsie oder zum Tode führen. Das betrifft ein bis zwei von 1.000 Erkrankten.
Auch möglich ist eine schleichende Entzündung des Gehirns zu einem späteren Zeitpunkt. Das geschieht deutlich seltener, etwa in zwei von 10.000 Fällen. Die Entzündung hat einen Abbau der Nervenzellen und den Tod zur Folge. Behandlungsmöglichkeiten existieren nicht.
Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem zudem für bis zu drei Jahre geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht.
Macht eine Impfung wirklich immun gegen Masern?
Ja. Bei einem intakten Immunsystem ist man nach einer zweimaligen Impfung anhaltend immun.
Wie groß ist die Gefahr von unerwünschten Impfreaktionen?
Impfreaktionen in Form von Fieber und Schwellung an der Impfstelle sind häufig. Sieben bis zehn Tage nach der Impfung kann bei fünf bis zehn Prozent der Geimpften auch eine abgeschwächte Erkrankung inklusive eines Hautausschlags auftreten, der aber nicht ansteckend für andere ist.
Wer trägt die Kosten einer Masernschutzimpfung?
Die Kosten der Masernimpfung übernehmen die Krankenkassen, genauso wie bei anderen Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen werden.
Welche Masernimpfstoffe gibt es?
In Deutschland stehen zwei Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung: entweder gegen Masern, Mumps und Röteln oder gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen. Entsprechend der Kombination tragen sie die Namen MMR und MMRV.
Weitere Fakten zum Masernschutzgesetz gibt es unter bkk-mobil-oil.de/masernimpfpflicht.