Verlust eines Kindes

Der Verlust eines Babys ist für die ganze Familie eine sehr schmerzhafte Erfahrung. Kaum begann das neue Leben, ist es schon wieder zu Ende. Kinder, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben, werden auch „Sternenkinder“ genannt. Sollten Sie selbst davon betroffen sein, holen Sie sich am besten medizinische und seelische Unterstützung.

Hilfe von erfahrenen Hebammen

In dieser schweren Zeit stehen Ihnen Expertinnen und Experten von der digitalen Hebammenberatung mit Rat und Informationen zur Seite.

Unser Kooperationspartner, die Kinderheldin GmbH, bietet Ihnen eine fundierte Beratung durch ein Team von erfahrenen Hebammen. Diese telemedizinische Angebot steht Ihnen täglich, auch am Wochenende oder an Feiertagen zur Verfügung. Wir übernehmen die Kosten – Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Sie sind nicht alleine! Ein solcher Verlust bedeutet erhebliche emotionale, körperliche und organisatorische Anforderungen. Nutzen Sie das Angebot und holen sich Hilfe von erfahrenen Hebammen.

Melden Sie sich gleich einfach kostenlos an und nutzen das Beratungsangebot dann per Chat, Telefon und bei Bedarf auch per Video.

Täglich von 07:00 – 22:00 Uhr per Chat oder Telefon kostenlos von erfahrenen Hebammen beraten lassen.

Stille Geburt – Wenn das Baby nicht mehr lebt

Wenn kein Herzschlag mehr festgestellt wird und dies ab der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche oder einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm passiert, sprechen die Fachleute von einer Totgeburt. Diese schmerzhafte Erfahrung ist eine seelische wie körperliche große Belastung. Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen helfen können Ihren Weg durch die Trauer zu finden und wieder neuen Lebensmut zu schöpfen.

Nehmen Sie sich die Zeit!

Sollte Ihr Baby bereits verstorben sein oder bald sterben, ist es ratsam nichts zu überstürzen. Überdenken Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und wägen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Hebamme, Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
Eine allzu schnelle Trennung von Ihrem Kind kann den innerlichen Abschied erschweren und Sie später belasten. Die Geburt abzuwarten, der Trauer einen Raum zu geben und sich auf den Abschied einzustimmen, erleichtert Ihnen unter Umständen mit dem schmerzvollem Ereignis umzugehen.

Die Geburt abwarten oder einleiten?

Aus medizinischer Sicht ist es möglich den natürlichen Beginn der Wehen abzuwarten – auch wenn Ihr Ungeborenes nicht mehr lebt. Die Dauer bis zum Beginn hängt hier mit dem Schwangerschaftsreifegrad zusammen. Vom verstorbenen Baby geht grundsätzlich keine Gefahr für Sie aus.

Sollten wider Erwarten Komplikationen eintreten, kann die Geburt eingeleitet werden. Für die Entbindung auf natürlichem Weg stehen Ihnen Schmerzmittel zur Verfügung. Bei einem medizinischen Notfall wird meist sehr zügig ein Kaiserschnitt eingeleitet.

Eine intensive Begleitung durch Ihre Hebamme, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt ist während dieser Zeit sehr wichtig.

Abschied von Ihrem Baby

Ganz wichtig: Sie bestimmen selbst, ob, wann und wie lange Sie sich von Ihrem Baby verabschieden möchten. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen und gestalten Sie bewusst den Abschied.

Die Geburtshelferinnen und –helfer werden Sie auf den Moment der Begegnung behutsam vorbereiten, stehen Ihnen zur Seite und werden Ihr Baby mit Ihnen gemeinsam betrachten, wenn Sie dafür bereit sind.

In den Krankenhäusern stehen Ihnen für die Trauerbegleitung ggf. Seelsorger oder speziell ausgebildete Trauerbegleiter zur Verfügung. Sternenkinderfamilien erhalten im Krankenhaus oder von Ihrer Hebamme zusätzliche Informationen zu Selbsthilfegruppen in der Region, Rückbildungskursen für verwaiste Mütter sowie Informationen, wie Sie Ihr Baby in Würde beerdigen können.

Wie geht es nach der Entbindung weiter?

Nach Rücksprache mit den medizinischen Fachleuten dürfen Sie das Krankenhaus verlassen, wenn die Ärzte es medizinisch verantworten können. Bei Geburten ab der 28. Schwangerschaftswoche gilt für Sie der Mutterschutz von acht Wochen, bei Geburten ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche haben Sie einen Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Vereinbaren Sie bitte auch einen Termin für die Nachuntersuchung bei Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen. Für Fragen steht Ihnen auch jederzeit Ihre Hebamme bzw. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zur Verfügung.

Spezielle Rückbildungskurse für Sternenkindfamilien

Einige Hebammen bieten besondere Rückbildungskurse für verwaiste Mütter an, wo Sie in einem geschützten Raum gemeinsam mit den anderen Teilnehmerinnen trauern können. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Hebammen. Diese sind in Ihrer Region meist sehr gut vernetzt und helfen Ihnen weiter.

Trauerbewältigung durch Erinnerungen

Auch das Begreifen des viel zu frühen Todes Ihres Babys und das Erinnern können Ihnen bei der Trauerbewältigung helfen. Mithilfe von Sternenkind-Fotos, dem Namensarmbändchen aus dem Krankenhaus, einer Trauerfeier und einem Grab, aber auch durch Hand- und Fußabdrücke Ihres verstorbenen Babys können Sie sich an Ihr geliebtes Kind erinnern.

Gemeinsam als Sternenkindfamilie finden Sie Ihren Weg, um mit dem schmerzhaften Verlust umzugehen und sich an Ihr kleines Baby zu erinnern. 

Formalitäten und Papiere

Ab der 24. Schwangerschaftswoche und wenn Ihr Kind über 500 Gramm wiegt (unabhängig davon, ob es gelebt hat oder nicht) oder wenn Ihr Kind leichter ist als 500 Gramm, aber gelebt hat, unterliegt Ihr Kind dem Personenstandsgesetz. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen. Von dort erhalten Sie eine Geburts- und Sterbeurkunde. Sie können zudem Ihr Kind auch in Ihr Familienbuch eintragen lassen.

Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass Ihnen für Ihr Kind, wenn es nach der Geburt gelebt hat, Kindergeld zusteht. Damit wenden Sie sich dann an die zuständige Familienkasse bei der Agentur für Arbeit.

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Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse