Künstliche Befruchtung
Wir unterstützen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch mit einem Kostenzuschuss für die künstliche Befruchtung.
Künstliche Befruchtung: Das wichtigste im Überblick
- Mindestalter: 25 Jahre
- Höchstalter: 39 Jahre (Frauen), 49 Jahre (Männer
- Gesetzl. Kostenübernahme: 50 % bis zu drei Versuche
- Zusätzliche Finanzhilfe (länderspezifische Regelungen)
- Zusätzliche Kostenübernahme im Programm BKK Kinderwunsch
Ungewollt Kinderlos: Eine große Belastung für betroffene Paare
In den letzten Jahrzehnten ist die Anzahl der unfreiwillig kinderlosen Paare stetig gestiegen. Inzwischen ist der Kinderwunsch nahezu jedes fünften Paares in Deutschland unerfüllt. Dabei sind 40 % der Frauen und 40 % der Männer unfruchtbar. Ursache sind beispielsweise hormonelle Störungen, organische Erkrankungen, psychische Probleme sowie Stress und Hektik.
Dank medizinischer Forschung und modernster Technik kann gegen einen unerfüllten Kinderwunsch heute einiges getan werden.
Gesetzlich geregelt: Kostenübernahme von 50%
Die Krankenkasse beteiligt sich mit 50 % an den Kosten für drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Für diese Kostenbeteiligung gelten folgende Voraussetzungen:
- das Paar ist verheiratet
- beide sind mindestens 25 Jahre alt
- weibliche Versicherte müssen unter 40 Jahre und männliche Versicherte unter 50 Jahre alt sein
Der Arzt oder die Kinderwunschpraxis stellen einen Behandlungsplan aus, der vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Beratung und finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern
Wenn das Wunschkind auf sich warten lässt, hilft nicht nur die Krankenkasse: Bund und Länder bieten nicht nur zusätzliche Beratungsangebote, sondern auch weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Diese sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Deshalb bietet das Bundesministerium ein eigenes Informationsportal zum Thema unerfüllter Kinderwunsch, um ungewollt kinderlose Paare zu unterstützen.
Informationsportal Kinderwunsch:
Infos rund um Ursachen, Behandlung, Hilfsangebote und finanzielle Föderung bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Wege zum Wunschkind: Methoden der künstlichen Befruchtung
Insemination:
Bei der Insemination wird aufbereiteter Samen zum Zeitpunkt des Eisprungs in die Gebärmutter injiziert. Der Vorteil dieses Verfahrens besteht unter anderem darin, dass die unbeweglichen Spermien „aussortiert“ und die sogenannten „guten“ Spermien näher an den Eileiter, den Ort der Befruchtung, gebracht werden können.
In-vitro-Fertilisation (IVF):
Bei der künstlichen Befruchtung werden der Frau nach einer Hormonbehandlung der Eierstöcke Eizellen entnommen und im Reagenzglas mit den Samenzellen des Mannes zusammengebracht. Die Samenzellen befruchten die Eizellen und die so entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter übertragen (Embryotransfer). Dort wachsen sie im Idealfall heran und es kommt zu einer Schwangerschaft.
Eine In-vitro-Fertilisation wird durchgeführt, wenn entweder die Eileiter der Frau verschlossen sind, die Spermienqualität nicht ausreicht oder mehrere Inseminationen erfolglos waren.
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI):
Eine weitere Methode der künstlichen Befruchtung ist die ICSI. Dabei wird das Spermium direkt in das Zytoplasma (Zellinhalt) einer Eizelle injiziert. Ein Misslingen der Befruchtung kann nahezu ausgeschlossen werden. ICSI wird vor allem dann eingesetzt, wenn frühere In-vitro-Fertilisations-Versuche erfolglos waren oder der Mann eine schlechte Spermienqualität hat. Sind überhaupt keine Spermien im Ejakulat vorhanden, besteht die Möglichkeit, diese durch mikrochirurgische Maßnahmen aus Hoden- oder Nebenhodengewebe zu gewinnen und für die ICSI zu verwenden.
Unerfüllter Kinderwunsch - wir beraten Sie gern
Wenn das Wunschkind auf sich warten lässt, unterstützen wir Sie gern: Lassen Sie sich in Absprache mit uns und Ihrem behandelnden Arzt Wege und Möglichkeiten der Unterstützung aufzeigen.
Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr.