Künstliche Befruchtung
Wir unterstützen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch mit einem Kostenzuschuss für die künstliche Befruchtung.

Künstliche Befruchtung: Das wichtigste im Überblick
- Mindestalter: 25 Jahre
- Höchstalter: 39 Jahre (Frauen) 49 Jahre (Männer
- gesetzl. Kostenübernahme: 50 % bis zu drei Versuche
- Zusätzliche Finanzhilfe (länderspezifische Regelungen)
- zusätzliche Kostenübernahme im Programm BKK Kinderwunsch
Ungewollt Kinderlos: Eine große Belastung für betroffene Paare
In den letzten Jahrzehnten ist die Anzahl der unfreiwillig kinderlosen Paare stetig gestiegen. Inzwischen ist der Kinderwunsch nahezu jedes fünften Paares in Deutschland unerfüllt. Dabei sind 40 % der Frauen und 40 % der Männer unfruchtbar. Ursache sind beispielsweise hormonelle Störungen, organische Erkrankungen, psychische Probleme sowie Stress und Hektik.
Dank medizinischer Forschung und modernster Technik kann gegen einen unerfüllten Kinderwunsch heute einiges getan werden.
Gesetzlich geregelt: Kostenübernahme von 50%
Die Krankenkasse beteiligt sich mit 50 % an den Kosten für drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Gesetzliche Voraussetzung für diese Kostenbeteiligung ist, dass das Paar verheiratet und beide mindestens 25 Jahre alt sind. Weibliche Versicherte müssen unter 40 Jahre und männliche Versicherte unter 50 Jahre alt sein. Der Arzt oder die Kinderwunschpraxis stellen einen Behandlungsplan aus, der vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden muss.
Beratung und finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern
Wenn das Wunschkind auf sich warten lässt, hilft nicht nur die Krankenkasse: Bund und Länder bieten nicht nur zusätzliche Beratungsangebote, sondern auch weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Diese sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Deshalb bietet das Bundesministerium ein eigenes Informationsportal zum Thema unerfüllter Kinderwunsch, um ungewollt kinderlose Paare zu unterstützen.
Wege zum Wunschkind: Methoden der künstlichen Befruchtung
Insemination:
Bei der Insemination wird zum Zeitpunkt des Eisprungs aufbereitetes Sperma in die Gebärmutter gespritzt. Dieses Verfahren hat unter anderem den Vorteil, dass unbewegliche Spermien „aussortiert“ und die sogenannten „guten“ Spermien näher am Eileiter, dem Befruchtungsort, platziert werden können.
In-vitro-Fertilisation (IVF):
Bei der künstlichen Befruchtung werden nach einer hormonellen Behandlung der Eierstöcke die Eizellen aus dem Körper der Frau entnommen und in einem Reagenzglas mit den Spermien des Ehemanns zusammengebracht. Die Spermien befruchten die Eizellen, und die so entstandenen Embryonen werden in die Gebärmutter eingebracht (Embryotransfer). Dort wachsen sie im Idealfall an und eine Schwangerschaft entsteht.
Die In-vitro-Fertilisation wird durchgeführt, wenn entweder die Eileiter der Frau verschlossen sind, die Spermaqualität nicht ausreicht oder wenn bereits mehrere Inseminationen erfolglos waren.
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI):
Die ICSI ist eine weitere Methode der künstlichen Befruchtung. Dabei wird die Samenzelle direkt in das Zytoplasma (Zellinhalt) einer Eizelle eingespritzt. Ein Scheitern der Befruchtung kann annähernd ausgeschlossen werden. Die ICSI findet meist Anwendung wenn vorangegangene In-vitro-Fertilisations-Versuche erfolglos blieben oder der Mann eine schlechte Spermienqualität aufweist. Sollten gar keine Spermien im Ejakulat vorhanden sein, besteht die Möglichkeit, diese mittels mikrochirurgischer Maßnahmen aus Hoden- oder Nebenhodengewebe zu gewinnen und für die ICSI zu verwenden.
Unerfüllter Kinderwunsch - wir beraten Sie gern
Wenn das Wunschkind auf sich warten lässt, unterstützen wir Sie gern: Lassen Sie sich in Absprache mit uns und Ihrem behandelnden Arzt Wege und Möglichkeiten der Unterstützung aufzeigen.