Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 15.12.2021) gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App MOBIL ME by Mobil Krankenkasse und beruht auf einer im Zeitraum vom 12.07.2021 bis 24.09.2021 durchgeführten Prüfung der Materna Information & Communications SE.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde, sowie den Vorgaben der technischen Norm EN 301 549. 

Aufgrund der Überprüfung ist unsere Service-App MOBIL ME mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.

Die nachstehend genannten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Grafiken, Bedienelemente und Checkboxen haben nicht immer einen aussagekräftigen Alternativtext
  • Die Ansicht ist aktuell nur im Hochformat möglich
  • Der Kontrast der Eingabefelder, Überschriften, Menü- und Bedienelemente zum Hintergrund oder angrenzenden Farben ist nicht ausreichend
  • Fokushervorhebungen sind nicht ausreichend kontrastiert
  • Eine Tastaturbedienung ist nicht durchgängig möglich
  • Die Bildgalerie im Kopfbereich ist wischbar ausgestaltet. Die grafische Alternative ist aufgrund der Größe mittels Zeigergesten schwerer auszuführen
  • Nicht für alle Bedienelemente, Funktionen, Zustände oder Verlinkungen sind durchgängig entsprechende Namen, Rollen oder Werte vergeben. Labels und Eingabefelder sind nicht durchgängig verknüpft. Assistive Technologien, wie z.B. Screenreader, können dadurch nicht alle Informationen auslesen

Wir arbeiten beständig daran, unsere App zu verbessern und mit den oben genannten Anforderungen zu vereinbaren.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern für Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter: mobilme@mobil-krankenkasse.de

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de 

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901

oder

schreiben Sie an:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin