Vorteile einer Ärztlichen Zweitmeinung für Sie:

  • Absicherung Ihrer Operationsempfehlung
  • Aufzeigen von Therapiealternativen
  • Schriftliche, unabhängige Zweitmeinung von Spezialisten

Die Ärztliche Zweitmeinung - ein guter Rat

Bei Ihnen ist eine Operation geplant? Sie sind sich nicht sicher, ob dies der richtige Weg für Sie ist und hätten gerne eine unabhängige, neutrale ärztliche zweite Meinung über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten?

Wir bieten Ihnen eine ärztliche Zweitmeinung vor folgenden geplanten Operationen an:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knie-Endoprothese​​​

Ärztliche Zweitmeinung vor orthopädischen Operationen

Unser Extra für Sie: Wir bieten Ihnen eine kostenlose Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen an.

Was Sie über die ärztliche Zweitmeinung wissen sollten

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt empfiehlt bei Ihnen eine der genannten operativen Eingriffe und Sie sind sich unsicher oder haben noch Fragen haben. Dann bietet die „zweite Meinung“ Ihnen die Möglichkeit, mit einer unabhängigen, neutralen Ärztin oder Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen den geplanten Eingriff zu besprechen. Lassen Sie sich über die Notwendigkeit oder alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten.

Da es sich um eine geplante Operation handelt, nutzen Sie die Zeit Ihre Entscheidung in Ruhe zu überlegen.

Nein. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Sie in Anspruch nehmen können.

Übrigens: Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt ist aber gesetzlich verpflichtet Sie über das Zweitmeinungsverfahren zu informieren. ​

Damit Sie von dem Zweitmeiner bestmöglich beraten werden können, bringen Sie alle bereits erhobenen Befunde, Untersuchungsergebnisse und Angaben zu eventuell schon erfolgten Behandlungen zum Termin mit.

Diese erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer behandelnde Ärztin oder Arzt.

Gut zu wissen: Kosten entstehen für Sie nicht.

Grundsätzlich erfolgt die Einschätzung durch die vorliegenden Befunde und das persönliche Gespräch, so dass keine weiteren Untersuchungen notwendig sind.
Falls es erforderlich sein sollte, kann der Zweitmeiner aber auch weitere Untersuchungen durchführen.​

Die Einschätzung zu der geplanten OP wird Ihnen direkt in dem Gespräch mitgeteilt. Wenn Sie es wünschen, teilt der „Zweitmeiner“ seine Einschätzung Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt mit und/oder erstellt eine schriftliche Zusammenfassung der Zweitmeinung. ​

Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation und Unabhängigkeit eine abgeben dürfen finden Sie auf der Seite Patientenservice der kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

Arztsuche Zweitmeinung

Wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen finden Sie auf den Seiten der Gesundheitsinformation.

Gesundheitsinformation.de ist eine Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Es gehört zum gesetzlichen Auftrag des IQWiG, allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.

 

 

Zweitmeinung vor Operationen

verstehen - abwägen - entscheiden

Unser exklusives Versorgungsangebot für Sie

Eine kostenlose Zweitmeinung bei geplanten orthopädischen Operationen

Für nicht alle geplanten Operationen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Gerade im orthopädischen Bereich ist das Angebot begrenzt. 

Um diese Lücke zu schließen, bieten wir Ihnen über unseren Vertragspartner eine Beratung vor einem geplanten orthopädischen Eingriff an, wenn diese im ersten Schritt ärztlich empfohlen wird – einfach, schnell, online.

Diese Zusatzleistung kann für folgende behandlungsbedürftige Körperregionen gelten:

  • Hüfte
  • Hand
  • Fuß
  • Knie (Ausnahme: Knieprothesen/Knie-TEPs)

Was Sie über unser Versorgungsangebot wissen sollten

Wenn Sie an einer ärztlichen Zweitmeinung interessiert sind, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Sie erreichen uns kostenlos über die Service-Hotline: 0800 255 0800

oder per E-Mail (Zweitmeinung@mobil-krankenkasse.de).

Kontaktformular

Senden Sie über unser Kontaktformular alle wichtigen Unterlagen und Anträge bequem zu uns. Alternativ nutzen Sie einfach unsere Service-App mit vielen nützlichen Anwendungen.

Online-Anmeldung

Im Rahmen der Online-Registrierung wählen Sie den für sich relevanten medizinischen Fachbereich aus, füllen einen Fragebogen aus und nehmen die Beantwortung von Gesundheitsfragen vor.

Die ganze Abwicklung und Befragung kann auch postalisch durchgeführt werden. In diesem Fall rufen Sie uns einfach unter der Tel. Nr.: 030 555 7053 – 0 an, dann erhalten Sie alle Unterlagen per Post.

Unterlagen hochladen oder per Post zuschicken

Nachdem Sie den Fragebogen online abgeschickt haben, können Sie alle relevanten Unterlagen (z.B. Befunde, Röntgen, MRT) ganz bequem über Ihr Benutzerkonto hochladen. 

Die für Ihren Fall relevanten Unterlagen können Sie selbstverständlich auch per Post an unseren Vertragspartner senden.

Liegen alle Unterlagen vor, erhalten Sie innerhalb von 10 Werktagen die Einschätzung zu Ihrer geplanten orthopädischen Operation durch das Spezialisten-Team unseres Vertragspartners.

Die Zweitmeinung können Sie sich dann bequem in Ihrem Benutzerkonto runterladen. Alternativ kann Ihnen diese auch postalisch zugeschickt werden.

Die angefertigte Zweitmeinung sollten Sie dann mit einem weiterbehandelnden Arzt Ihres Vertrauen besprechen.

Nein, die Kosten der Zweitmeinung übernehmen wir für Sie.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Kosten für eine Ärztliche Zweitmeinung über das Zusatzangebot der Mobil Krankenkasse übernommen werden können:

  • Die geplante Operation wurde noch nicht durchgeführt.
  • Es handelt sich um eine orthopädische Operation (DRG der geplanten Operation kann der MDC 08 zugeordnet werden).
  • Die Operation ist nicht in die Zweitmeinungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen. Für diese Eingriffe besteht bereits ein rechtlicher Anspruch auf eine Ärztliche Zweitmeinung über die Regelversorgung. Dies gilt beispielsweise für arthroskopische Eingriffe an der Schulter.

Weitere Informationen über unseren Vertragspartner finden Sie unter https://www.medexo.com/einfach-zur-zweitmeinung.

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