Krankenkasse wechseln und Vorteile sichern
Wechseln Sie jetzt und profitieren Sie neben unserem unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag auch von bis zu 300 € bei unserem Bonusprogramm fitforcash.
Ihre Vorteile bei der Mobil Krankenkasse:
- unser Bonusprogramm mit 100 € Starter-Bonus
- bis zu 1.200 € für bis zu zwei Gesundheitskurse pro Jahr
- Mein Extra Gesundheitsgeld – 200PLUS
- Schwangerenkonto mit Leistungen im Gesamtwert von über 1.000 €
- ausgezeichnete Zusatzleistungen
- ein unterdurchschnittlicher Zusatzbeitrag von nur 1,49 %
- kostenfreie Online-Sprechstunde
Sie haben Fragen zum Wechsel? Wir haben die Antworten!
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Profitieren Sie so schnell wie möglich von unseren Zusatzleistungen indem Sie jetzt zur Mobil Krankenkasse wechseln und sparen Sie bares Geld!
Noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 255 0800 an oder vereinbaren Sie einen Rückruf.
Ihre Vorteile, wenn Sie jetzt wechseln
Bis zu 200 € Mein Extra Gesundheitsgeld – 200PLUS
Wir erstatten jedem Versicherten bis zu 200 € auf ausgewählte Gesundheitsleistungen: Z. B. bis zu 180 € für osteopathische Behandlungen und bis zu 120 € für Zahnreinigungen pro Jahr. Außerdem erhalten Sie von uns Zuschüsse zum Gesundheits-Check-Up für 18–35-jährige, zum Gebärmutterhals-Screening und weiteren Leistungen.
280 € Zuschuss zu Gesundheitsreisen
Anstelle zweier Gesundheitskurse bezuschussen wir Ihnen auch eine Gesundheitsreise mit bis zu 280 € pro Jahr. Dies beinhaltet bereits zwei Kurse.
Bis zu 1.200 € für Ihren Gesundheitskurs
Wir bieten attraktive Zuschüsse zu den Kursen unserer Vertragspartner. Wir bezuschussen bis zu zwei Gesundheitskurs pro Jahr mit bis zu 1.200 €. Damit Sie nachhaltig gesund bleiben.
Die Online-Sprechstunde
Ob aus dem Urlaub oder mitten in der Nacht:
Mit der TeleClinic steht unseren Versicherten eine deutschsprachige ärztliche Beratung kostenfrei und rund um die Uhr zur Verfügung.
Unsere Angebote
Mein Extra Gesundheitsgeld – 200PLUS
Wir erstatten Rechnungen von Osteopathie, Zahnreinigung, Gebärmutterhalsscreening ab 35 Jahren, Gesundheits-Check-Up für 18–35-jährige, Kinesiotaping und apothekenpflichtigen Arzneimitteln anteilig im Rahmen von 200PLUS.
Online-Sprechstunde
Ob auf Reisen oder mitten in der Nacht: Sprechen Sie rund um die Uhr, von überall auf der Welt, mit Ärzten in Deutschland. Ob per Telefon und Videocall, die TeleClinic, bietet unseren Versichereten 24/7 ärztliche Beratung.
Gesundheitsreisen & Online-Kurse
Sie können einmal jährlich eine Gesundheitsreise machen oder an zwei Gesundheitskursen am Wohnort oder online teilnehmen und dafür Zuschüsse bei uns beantragen.
Wahltarif cashback
Wer zwölf Monate angemeldet, nur gesetzliche Vorsorgeleistungen und keine weiteren in Anspruch genommen hat, darf sich bei uns als Mitglied mit unserem Wahltarif cashback über eine Rückzahlung in Höhe eines Monatsbeitrags von bis zu 600 € freuen. Nicht in Kombination mit dem Extra-Gesundheitsgeld möglich.
Weitere interessante Leistungen
fitforcash
Ob Früherkennung, Prävention oder Sport: Mit unserem Bonusprogramm fördern wir Ihren nachhaltigen Lebensstil bereits ab der ersten Leistung. Bonus in bar oder als Zuschuss zu privaten Gesundheitskosten.
Reiseschutz-Impfungen
Rechtzeitiger Schutz nicht nur vor Fernreisen: Wir übernehmen anteilig die Kosten für die wichtigsten Reiseschutz- und für viele weitere Impfungen, wie z. B. gegen FSME, medikamentöse Malariaprophylaxe, Tollwut, Typhus, Cholera, Gelbfieber uvw.
Familienversicherung
Nutzen Sie die zahlreichen Zusatzleistungen der Familienversicherung – damit Ihre Kinder gesund groß werden: erweiterte Früherkennungs- und Vorsorgeangebote, alternative Heilmethoden oder Gesundheitskurse für jedes Alter.
10 Fragen und Antworten zum Krankenkassenwechsel
- Deutschland ist ein Sozialstaat. Diese Form beinhaltet unter anderem, dass jede in Deutschland lebende Person krankenversichert sein muss. Die gesetzliche Krankenkasse steht jedem Bürger und jeder Bürgerin offen. Für eine ausschließlich private Krankenversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen, wie Einkommen, Verbeamtung, evtl. Gesundheitsprüfungen, erfüllt werden.
- Ja! Ist man bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist ein Wechsel zu einer neuen Kasse ganz einfach.
Gut zu wissen: Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es eine Bindungsfrist. Diese besagt, dass man nach Eintritt 12 Monate an seine gesetzliche Krankenkasse gebunden ist und nach Ablauf dieser Frist zu einer neu gewählten Kasse wechseln kann.
Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen:
- Füllen Sie die Beitrittserklärung Ihrer neu gewählten Krankenkasse, z. b. der Mobil Krankenkasse, aus. Ob klassisch auf Papier oder online – wichtig ist, dass Sie sich aktiv für den Wechsel entscheiden.
- Reichen Sie ein Portrait-Foto für die elektronische Gesundheitskarte ein. Je schneller Sie dieses einreichen, umso schneller erhalten Sie Ihre neue Gesundheitskarte.
- Um Ihre Kündigung kümmert sich Ihre neue Krankenkasse: Seit dem 01.01.2021 ist, dank eines speziell entwickelten elektronischen Verfahrens, keine persönliche Kündigung mehr notwendig.
Ganz einfach in 3 Schritten:
- Online-Beitrittsformular ausfüllen.
- Lichtbild direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt hochladen.
- Ab jetzt übernehmen wir und halten Sie regelmäßig über den Stand Ihres Wechsels auf dem Laufenden.
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- Jederzeit, sobald die Bindungsfrist von 12 Monaten erfüllt ist.
- Hat Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag geändert? Dann können Sie innerhalb eines Monats Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Hierzu beraten wir Sie gern.
- Gut zu wissen: Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Wird im Januar die neue Krankenkasse gewählt, kann der Wechsel zum 01.04. erfolgen.
Wechseln zur Mobil Krankenkasse geht ganz einfach:
- Online-Beitritt ausfüllen.
- Zurücklehnen. Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand Ihres Wechsels.
Auch wenn Sie an Ihre alte Krankenkasse keine klassische Kündigung mehr verschicken müssen, ist die Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende einzuhalten.
Seit dem 01.01.2021 gilt das neue Krankenkassenwahlrecht. Für Sie bedeutet das: Sie brauchen Ihre alte Krankenkasse nicht mehr selbst zu kündigen. Dieses darf nun offiziell Ihre neue Krankenkasse für Sie übernehmen. Einen Musterbrief zur Kündigung gibt es deshalb nicht mehr.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über einen Wechsel zu Ihrer neuen Krankenkasse, um Missverständnisse zu vermeiden. Zusätzlich erhält Ihr Arbeitgeber im elektronischen Meldeverfahren eine Bestätigung der neuen Mitgliedschaft.
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- Wer privat versichert ist und zurück in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, kann dieses nur unter bestimmten Voraussetzungen tun.
- Damit wir Ihnen gezielt weiterhelfen können, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern zu diesen und weiteren Themen – Sie erreichen uns kostenlos unter 0800 255 3002-840.
Zum Antrag
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Erledigen Sie zukünftig alles bequem über unsere kostenlose Service-App MOBIL ME. Reichen Sie z. B. Ihre Krankmeldung oder andere Unterlagen einfach über unsere App ein.