Meldungen
Als Arbeitgeber ist es erforderlich, für Ihre Beschäftigten Meldungen zu erstatten. Wir helfen Ihnen dabei.

Zu welchen Anlässen ist eine Meldung zu erstellen?
Nicht nur zu Beginn und Ende der Beschäftigung eines Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen ist von Ihnen eine An- und Abmeldung zu erstellen.
Zusätzlich gibt es unter anderem die Jahresmeldungen für über den Jahreswechsel beschäftigten Mitarbeiter; die Unterbrechungsmeldung (z.B. beim Bezug von Krankengeld) oder die Meldung bei einer Einmalzahlung. Des Weiteren sind auch im Fall einer Insolvenz bestimmte Meldungen durch den Arbeitgeber zu übermitteln.
Wie ist eine Meldung zu übermitteln?
Meldungen zur Sozialversicherung dürfen nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen bzw. maschinellen Ausfüllhilfen abgegeben werden.
Voraussetzung für die Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen ist insbesondere, dass die Daten in diesen Meldungen aus maschinell geführten Entgeltunterlagen hervorgehen und erstellt werden.
Systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm
Alle Entgeltabrechnungsprogramme müssen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch systemgeprüft sein. Das bedeutet, dass die Entgeltabrechnungsprogramme die gesetzlichen Vorschriften erfüllen müssen, welche die Entgeltermittlung, die Beitragsberechnung und die Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen betreffen.
Welche inhaltlichen Anforderungen ein solches Programm im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in einem Pflichtenheft zusammengefasst. Die Inhalte werden von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und den Software-Erstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen erarbeitet. Es steht in der jeweils aktuellen Fassung zum kostenlosen Download im Internet auf der Seite der ITSG GmbH zur Verfügung.
Maschinelles Ausfüllen
Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, müssen die Meldungen zur Sozialversicherung mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen übermitteln. Ein hierfür gut geeignetes Programm steht den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung – sv.net („Sozialversicherung im Internet“).
sv.net

Das sv.net ist eine Entwicklung im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen und bietet Arbeitgebern und Selbstständigen ohne eigene Entgeltabrechnungssoftware die Möglichkeit, Meldungen zur Sozialversicherung im Rahmen des seit dem 01. Januar 2006 vorgeschriebenen elektronischen Meldeweges verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Betreut wird das sv.net über die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).
Wichtig: sv.net ist kein Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm. Die Entgelte sowie die Sozialversicherungs- und Steueranteile werden nicht errechnet. Das Produkt konkurriert also nicht mit ggf. vorhandenen Anwendungen, sondern bietet die Möglichkeit, Meldungen und Beitragsnachweise manuell zu erstellen und via Internet an die Krankenkassen zu übermittelt.
Im sv.net stehen Ihnen drei mögliche Varianten zur Verfügung:
- Die online zu nutzende Standard-Version im Internet
- die Variante Comfort, die auf Ihrem PC installiert wird und
- für Vielnutzer die Premium-Version.
Sollten Sie nur wenige Meldungen absetzen müssen, empfehlen wir Ihnen die Standard-Version zu wählen, da diese für die ersten 100 Datenübermittlungen innerhalb eines Jahres kostenfrei ist. Wichtig hierbei ist, dass die Meldungen ausschließlich nur für eine Betriebs- bzw. Steuernummer durchgeführt wird und unter dieser Nummer auch nur ein Benutzer registriert ist.
Für die Version sv.net/standard benötigen Sie einen Computer mit aktuellem Internet-Browser. Unterstützt werden:
- Mozilla Firefox
- Google Chrome oder
- Microsoft Edge.
Zusätzlich ist eine dauerhafte Internetverbindung, eine gültige E-Mail-Adresse und ein geeigneter pdf-Reader notwendig. Da keine Installation des Programms auf Ihrem PC erforderlich ist, steht Ihnen immer die aktuelle Version zur Verfügung.
Über die Startseite zum sv.net können Sie die zu Ihren Bedürfnissen passende Version aufrufen oder herunterladen.
Wichtig: Sie haben keine Betriebsnummer? Kein Problem. Eine Registrierung beim sv.net ist auch über Ihre Steuernummer möglich. Oder beantragen Sie diese online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.
Sie erreichen den Betriebsnummern-Service unter der Telefonnummer 0800 - 455 55 20 oder über die Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Haben Sie weitere Fragen zum sv.net? Auf der Seite der ITSG sind die häufigsten Fragen und Antworten aufgeführt.
Meldungen zur Sozialversicherung dürfen nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen bzw. maschinellen Ausfüllhilfen abgegeben werden.