Nützliche Informationen zu den Meldungen zur Sozialversicherung

Welche Anlässe erfordern eine Meldung?

Nicht nur zu Beginn und Ende der Beschäftigung eines Arbeitnehmers in Ihrem Unternehmen müssen Sie eine An- und Abmeldung erstellen.

Zusätzlich gibt es unter anderem die Jahresmeldungen für über den Jahreswechsel beschäftigten Mitarbeiter; die Unterbrechungsmeldung (z.B. beim Bezug von Krankengeld) oder die Meldung bei einer Einmalzahlung. Auch im Fall einer Insolvenz müssen bestimmte Meldungen durch den Arbeitgeber erfolgen. 

elektronische Mitgliedsbescheinigung

Bei Kassenwechsel des Mitglieds oder beim Eintritt in die Versicherungspflicht erhalten Sie die Mitgliedsbescheinigung elektonisch.

Wie werden Meldung übermittelt?

Meldungen zur Sozialversicherung dürfen nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen bzw. maschinellen Ausfüllhilfen abgegeben werden.

Voraussetzung für die Übermittlung der Meldungen zur Sozialversicherung aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen ist insbesondere, dass die Daten in diesen Meldungen aus maschinell geführten Entgeltunterlagen hervorgehen und erstellt werden.

Systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm

Alle Entgeltabrechnungsprogramme müssen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch systemgeprüft sein. Das bedeutet, dass die Entgeltabrechnungsprogramme die gesetzlichen Vorschriften erfüllen müssen, welche die Entgeltermittlung, die Beitragsberechnung und die Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen betreffen.

Welche inhaltlichen Anforderungen ein solches Programm im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in einem Pflichtenheft zusammengefasst. Die Inhalte werden von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und den Software-Erstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen erarbeitet. Es steht in der jeweils aktuellen Fassung zum kostenlosen Download im Internet auf der Seite der ITSG GmbH zur Verfügung.

Maschinelles Ausfüllen

Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, müssen die Meldungen zur Sozialversicherung mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen übermitteln. Ein hierfür gut geeignetes Programm steht Ihnen als Arbeitgebern zur Verfügung – das SV-Meldeportal

Video-Anleitungen zum SV-Meldeportal

Zur Nutzung der Ausfüllhilfe in den unterschiedlichen Fachverfahren stehen Ihnen kurze Einführungstexte und Videosequenzen als Praxisratgeber zur Verfügung.

sv.net wird am 30.06.2024 abgeschaltet

Das bisherige Programm sv.net wird zum 30.06.2024 abgeschaltet und steht nur noch eigeschränkt zur Verfügung. Allen sv.net Anwendern, die weiterhin eine Ausfüllhilfe nutzen wollen, steht das SV-Meldeportal zur Verfügung.

Was Sie beachten sollten:

  1. sv.net/standard nur noch als Web-Anwendung
  2. Zugang nur noch für bereits registrierte Anwender
  3. Beitragsnachweise oder Meldungen nur noch manuell erfassbar
  4. Rückmeldungen Krankenkassen und Sozialversicherungsträger über SV-Meldeportal
  5. einige Tage Bearbeitungszeit bei Registrierungen im SV-Meldeportal

Die Fristen zur Abgabe von Beitragsnachweisen und Meldungen sind Ihnen bekannt. A1-Bescheinigungen und eAU-Meldungen sollten tagesaktuell abgerufen werden. 

Kosten SV-Meldeportal
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.06.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 01.01.2025 ist auch für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.

Anleitungen zur Abgabe und zum Empfang von Meldungen​

Zur Nutzung der Ausfüllhilfe in den unterschiedlichen Fachverfahren stehen Ihnen kurze Einführungstexte und Videosequenzen als Praxisratgeber im SV-Meldeportal zur Verfügung.

SV-Meldeportal

Virtuelle Zahlenkombinationen fliegen in einen PC-Bildschirm.

Das neuen SV-Meldeportal ist eine Weiterentwicklung im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen und bietet Arbeitgebern und Selbstständigen ohne eigene Entgeltabrechnungssoftware die Möglichkeit, Meldungen zur Sozialversicherung im Rahmen des seit dem 01. Januar 2006 vorgeschriebenen elektronischen Meldeweges verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Betreut wird das SV-Meldeportal über die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).

Wichtig: Das SV-Meldeportal ist kein Ersatz für ein Entgeltabrechnungsprogramm. Die Entgelte sowie die Sozialversicherungs- und Steueranteile werden nicht errechnet. Das Produkt konkurriert also nicht mit ggf. vorhandenen Anwendungen, sondern bietet die Möglichkeit, Meldungen und Beitragsnachweise manuell zu erstellen und via Internet an die Krankenkassen zu übermittelt.

Das SV-Meldeportal ist, anders als das bisherige sv.net, eine reine Online-Anwendung und damit auf allen üblichen Endgeräten nutzbar. Sie benötigen lediglich einen Computer mit aktuellem Internet-Browser. Unterstützt werden:

  • Mozilla Firefox
  • Google Chrome oder
  • Microsoft Edge.

Zusätzlich ist eine dauerhafte Internetverbindung, eine gültige E-Mail-Adresse und ein geeigneter pdf-Reader notwendig. Da keine Installation des Programms auf Ihrem PC erforderlich ist, steht Ihnen immer die aktuelle Version zur Verfügung.

Für die Registrierung ist außerdem ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich.

Über die Seite zum SV-Meldeportal können Sie sich direkt registrieren.

Registrierung oder Anmeldung im SV-Meldeportal

Sie haben keine Betriebsnummer?

Kein Problem. Beantragen Sie diese online beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.

Sie erreichen den Betriebsnummern-Service unter der Telefonnummer 0800 - 455 55 20 oder über die Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Haben Sie weitere Fragen? Auf der Seite des SV-Meldeportals sind die häufigsten Fragen und Antworten aufgeführt.

Der Verkäufer übergibt einer Kundin einen Gemüsekorb

Tätigkeitsschlüssel online

Die Agentur für Arbeit stellt auf Tätigkeitsschlüssel-Online eine Software zur Verfügung, mit der Sie den Tätigkeitsschlüssel korrekt ermitteln können.

Frau schaut im Büro auf ihr Tablet.

Personenschlüssel

Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen vom GKV-Spitzenverband

Meldungen zur Sozialversicherung dürfen nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen bzw. maschinellen Ausfüllhilfen abgegeben werden.

Eine Frau füllt ein Formular aus

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Handwerker auf einer Baustelle schlagen ein.

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Eine Frau bedient am Arbeitsplatz ein Smartphone

Datenaustausch zwischen Arbeitgebern, Zahlstellen und Krankenkasse