Meldetatbestand                            Meldefrist -                                                               spätestens abzugeben

Beginn einer versicherungspflichtigen

  • Beschäftigung,
  • Ausbildung oder
  • Altersteilzeit

innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der

  • Beschäftigung
  • Ausbildung oder
  • Altersteilzeit

Ende einer versicherungspflichtigen

  • Beschäftigung,
  • Ausbildung oder
  • Altersteilzeit

innerhalb von sechs Wochen nach Ende der

  • Beschäftigung
  • Ausbildung oder
  • Altersteilzeit
Geringfügige Beschäftigung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn und Ende der geringfügigen Beschäftigung
Beginn einer Tätigkeit im Bau-, Gaststätten-, Beherbergungs-, Personenbeförderungs-, Schausteller- und Gebäudereinigungsgewerbe sowie im Messebau sofort am Tag der Beschäftigungsaufnahme
Unterbrechung einer Beschäftigung für mindestens einen vollen Kalendermonat (Unterbrechungsmeldung) innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach Unterbrechung der Beschäftigung
Sondermeldung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sechs Wochen nach der Auszahlung
Sondermeldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) mit der nächsten Gehaltsabrechnung
Jahresmeldung bis zum 15. Februar des Folgejahres
GKV-Monatsmeldung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung

Sonstige Meldungen, z.B. Änderung

  • des Personengruppenschlüssels
  • des Beitragsgruppenschlüssels
  • der Krankenkasse
  • der Betriebsstätte (West/Ost)
innerhalb von sechs Wochen

Änderung

  • des Namens
  • der Anschrift
In diesen Fällen ist von Ihnen keine Meldung mehr abzugeben
Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung sofort

 

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Haben Sie weitere Fragen zum Thema Meldungen? Rufen Sie uns an unter 0800 255 3002-892 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@service.mobil-krankenkasse.de. 

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse

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