Für wen sind Meldungen zu erstellen und was ist hierbei zu beachten?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für grundsätzlich alle Beschäftigten Meldungen zu erstellen.

Dies betrifft

  • alle Arbeitnehmer, die kranken-, pflege-, renten- und/oder arbeitslosenversicherungspflichtig sind,
  • die Mitarbeiter, für die von Ihnen Beitragsanteile zur Renten- oder Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind,
  • Berufstätige, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind und
  • geringfügig Beschäftigte (Diese Meldung ist an die Knappschaft-Bahn-See zu senden).
  • alle Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden (ab dem 01.01.2024).

Für sämtliche Meldearten berücksichtigen Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Verwenden Sie die persönlichen Daten Ihrer Mitarbeiter aus Ihren Lohn- und Gehaltsunterlagen.
  • Nutzen Sie bitte die Rentenversicherungsnummer aus dem Sozialversicherungsausweis Ihrer Arbeitnehmer.
  • Die Rentenversicherungsnummer ist für die Meldungsübermittlung von großer Bedeutung, damit eine korrekte Zuordnung bei den Trägern der Sozialversicherung erfolgen kann. Liegt Ihnen keine Rentenversicherungsnummer vor, geben Sie bitte bei der Meldung zusätzlich die für die Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Daten an:
    • den vollständigen Namen,
    • den Geburtsnamen,
    • das Geburtsdatum,
    • den Geburtsort,
    • das Geschlecht,
    • die Staatsangehörigkeit,
    • die Anschrift und
    • das Geburtsland.
  • Beitragspflichtiges Entgelt (beispielsweise bei Jahres- oder Abmeldungen) geben Sie bitte immer in vollen Beträgen an (Ausnahme: GKV-Monatsmeldung).

Für jede von Ihnen abgegebene DEÜV-Meldung wird durch die Einzugsstelle (Krankenkasse) ein Bestandsabgleich durchgeführt. Gegebenenfalls vorliegende Abweichungen werden von der Einzugsstelle mit Ihnen geklärt. Die Einzugsstelle kann die Daten mit Ihrem Einverständnis auch ändern und mit dem DBBM anschließend den korrigierten Datensatz an Sie übermitteln.

Weitere hilfreiche Tipps erhalten Sie in unserer Broschüre.

Informationen zu den einzelnen Datenfeldern der Meldungen

Angaben zur Tätigkeit

Der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) besteht aus neun Stellen und beinhaltet Angaben zu den folgenden Sachverhalten von Beschäftigten:

  • Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 - 5)
  • Schulbildung (Stelle 6)
  • beruflichen Ausbildung (Stelle 7)
  • Zeitarbeitsverhältnis (Stelle 8)
  • Vertragsform (Stelle 9)

Die Agentur für Arbeit stellt auf Tätigkeitsschlüssel-Online eine Software zur Verfügung, mit der Sie den Tätigkeitsschlüssel korrekt ermitteln können.

Beitragsgruppen

Eine Übersicht über die zu verwendenden Schlüssel für die jeweiligen Beitragsgruppen haben wir Ihnen auf der Seite Beitragsgruppenschlüssel zusammengefasst.

Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Das Bruttoarbeitsentgelt Ihrer Beschäftigten beinhaltet das Arbeitsentgelt, für das Sie in dem angegebenen Meldezeitraum (z.B. Abmeldung, Jahres- oder Unterbrechungsmeldung) Beiträge entrichten hatten, allerdings nur bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Bei der Meldung für Beschäftigungen im Midijobbereich (Übergangsbereich) mit einem Entgelt von 538,01 EUR bis 2.000 EUR wird das gekürzte Entgelt eingetragen. Wir haben Ihnen einen passenden Midijobrechner zur Verfügung gestellt. Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite Übergangsbereich und Midijobs.

Füllen Sie die Entgeltspalte immer vollständig aus. Bitte geben Sie daher vor der zu meldenden Entgeltsumme die entsprechende Anzahl von Nullen ein. Bei Meldungen ohne Entgelt erfassen Sie sechs Nullen.

Beschäftigungszeit

Bei einer Anmeldung tragen Sie bitte das Datum des Beginns der Beschäftigung ein. Möchten Sie eine Ab-, Jahres- oder Unterbrechungsmeldung übermitteln oder wollen eine dieser Meldungen wieder stornieren, tragen Sie bitte den Zeitraum der Beschäftigung für das betreffende Kalenderjahr ein.

Betriebsstätte

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung ist es notwendig, Meldungen in die Rechtskreise nach den alten Bundesländern (West einschließlich West-Berlin) und neuen Bundesländern (Ost einschließlich Ost-Berlin) aufzuteilen. Grund hierfür ist unter anderem eine unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenze in diesen Versicherungszweigen.

Deshalb geben Sie bitte im betreffenden Feld "West" bei einer Beschäftigung in den alten Bundesländern bzw. West-Berlin an oder "Ost", wenn die Beschäftigung in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin ausgeübt wird.

Entgelt im Übergangsbereich/Midijobbereich

Dieses Feld ist nur bei Entgeltmeldungen zu füllen und betrifft ausschließlich Beschäftigungen im Midijobbereich. Die Kennzahlen bedeuten:

0 = Kein Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangs- bzw. des Midijobbereichs.

1 = Das Entgelt lag in allen Abrechnungszeiträumen innerhalb des Übergangs- / Midijobbereichs (538,01 EUR bis 2.000 EUR).

2 = Das Entgelt lag sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangs- /  Midijobbereichs.

Geburtsname, -ort, -land und Geschlecht:

Erhielt Ihr Arbeitnehmer bisher keine Rentenversicherungsnummer oder ist sie Ihnen nicht bekannt, erfassen Sie diese Daten bitte bei der Anmeldung.

Das Geburtsland ist zudem immer mit dem Staatsangehörigkeitsschlüssel anzugeben wenn es sich um einen Mitarbeiter handelt, der nicht aus dem EWR-Raum (alle EU-Staaten zuzüglich Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) stammt und erstmalig eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt.

Name

Hier ist der Familienname einzutragen. Hat Ihr Mitarbeiter zusätzlich ein Vorsatzwort, Namenszusätze oder einen Titel, sind die einzelnen Angaben durch ein Komma zu trennen.

Vorname

In diesem Feld ist der entsprechende Vorname mitzuteilen.

Personalnummer

Diese Angabe ist freiwillig, erleichtert jedoch den Sozialversicherungsträgern und Ihnen bei Rückfragen die schnelle Zuordnung des Arbeitnehmers.

Personengruppe

Bitte geben Sie hier die passende Personengruppe an.

Schlüssel der Staatsangehörigkeit

Hierbei ist immer der Staatsangehörigkeitsschlüssel zu melden, der vom Statistischen Bundesamt vorgegeben wird.

Statuskennzeichen

Das Statuskennzeichen ist von Ihnen nur im Rahmen einer Anmeldung auszufüllen und betrifft lediglich folgende beschäftigte Personenkreise:

  1. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Abkömmlinge
  2. geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH

Diese Angabe ist verpflichtend, damit eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt werden kann.

Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung

In diesen Feldern sind von Ihnen die Daten der Meldung einzutragen, die Sie stornieren wollen. Es gelten dieselben Eigenschaften wie bei der Originalmeldung.

Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort

Hier ist von Ihnen die aktuelle Anschrift des Beschäftigten in der Reihenfolge Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort zu melden. Anzugeben sind diese Daten bei einer Anmeldung, jeder Meldung für geringfügig Beschäftigte und bei einer Anschriftenänderung.

Versicherungsnummer

Als Versicherungsnummer ist die im Versicherungsnummernachweis (ehemals Sozialversicherungsausweis) hinterlegte Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.

Versicherungsnummer des Staatsangehörigkeitslandes

Wird erstmalig eine Beschäftigung von nichtdeutschen Bürgern des EWR aufgenommen, geben Sie bitte die Versicherungsnummer aus dem Land an, dessen Staatsangehörigkeit Ihr Arbeitnehmer besitzt

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Meldungen? Rufen Sie uns an unter 0800 255 3002-892 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@service.mobil-krankenkasse.de. 

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse

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