Wie funktioniert die Übermittlung der elektronischen Mitgliedsbescheinigung?

Seit dem 01. Januar 2021 stellen die Krankenkassen keine schriftlichen Mitgliedsbescheinigungen mehr aus. Dies gilt für den Fall eines Kassenwechsels durch das Mitglied oder beim Eintritt von Versicherungspflicht.

Die Informationen über die gewählte Krankenkasse werden vom Mitglied direkt an die Personalabteilung oder die zuständige Stelle weitergegeben.

Daraufhin meldet der Arbeitgeber den Mitarbeiter mit den Gründen GD 10 oder GD 11 an. Es erfolgt dann eine elektronische Rückmeldung der Krankenkasse. In dieser Rückmeldung ist angegeben, ob eine Mitgliedschaft besteht. Zudem wird ein Beginn-Datum angegeben. Dies gilt auch bei einer gleichzeitigen An- und Abmeldung (GD 40).

Die Rückmeldung der Krankenkasse kann unterschiedlich ausfallen. Dies hängt vom Versicherungsstatus des Arbeitnehmers ab. Eine weitere Besonderheit liegt vor, wenn der Beginn der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse in der Zukunft liegt. Nähere Informationen zu den Rückmeldungen finden Sie unten auf dieser Seite.

Diese Rückmeldungen gibt es von der Krankenkasse für folgenden Konstellationen

Es ist keine weitere Aktion notwendig. Hierbei handelt es sich um einen Standardfall, der mit der Bestätigung der Anmeldung (analog der bisherigen Mitgliedsbescheinigung in Papierform) gleichzusetzen ist.

Zum Beispiel bei einem Kassenwechsel: Wenn die Bindungsfrist noch nicht erfüllt oder die Bestätigung für die Zukunft erfolgt ist, muss die Anmeldung storniert und zum korrekten Beginn neu übermittelt werden.

Es liegen falsche Angaben des Versicherten vor. Die Anmeldung muss daher storniert werden (z. B. falsche Krankenkasse).

In allen Fällen erfolgt die Rückmeldung "Mitgliedschaft besteht nicht, auch wenn mehr als eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird".

Sofern zusätzlich ein Beginn-Datum in der Rückmeldung angegeben wird, ist die richtige Krankenkasse gewählt worden. Damit ist nichts weiter zu veranlassen.

Bei einer Rückmeldung ohne zusätzliche Angabe eines Datums ist eine falsche Krankenkasse gewählt worden – die Anmeldung ist zu stornieren.

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