Die Krankenversicherung für Selbstständige
Als Selbstständiger sind Sie es gewohnt Ihre Entscheidungen frei zu treffen. Das gilt auch für die Wahl Ihrer Krankenkasse. Wir erklären Ihnen Ihre Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung bei der Mobil Krankenkasse.
![Eine Frau sitzt in einem gelben T-Shirt im Homeoffice an ihrem Schreibtisch. Neben ihr lehnt ein gelbes Fahrrad an einem Regal.](/.imaging/mte/bmo-theme/300x/dam/Versicherte/Weitere-Bilder/Corona/gettyimages-1125577299-170667a.jpg/jcr:content/frau-zu-hause-am-schreibtisch-1151920695.jpg)
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So sind Sie als Selbstständiger bei der Mobil Krankenkasse versichert
Selbstständige und freiberuflich Tätige können sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Hierfür müssen Sie im ersten Schritt lediglich den Mitgliedsantrag ausfüllen.
Ihr Beitrag als Selbstständiger zur Kranken- und Pflegeversicherung wird unter Berücksichtigung der aktuellen Beitragssätze von Ihren beitragspflichtigen Einnahmen berechnet. Der Begriff „Einnahmen“ bezieht sich auf die Brutto-Einnahmen. Bei Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit ist der Gewinn maßgebend.
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus eine Mindestbemessungsgrenze festgelegt, von der mindestens Beiträge für Selbstständige und Freiberufler zu berechnen sind. Der Wert dieser Grenze beträgt im Jahr 2024 monatlich 1.178,33 Euro.
Es gibt auch eine Beitragsbemessungsgrenze, von der höchstens Beiträge zu berechnen sind. Im Jahr 2024 beträgt der monatliche Wert dieser Grenze 5.175,00 Euro.
Sind Sie der Hauptversicherte versichern wir Ihre Kinder kostenlos bei uns mit. Dies ist einer der großen und kostenrelevanten Unterschiede zu einer privaten Krankenversicherung, bei der Sie für jedes Kind zusätzlich einen Beitrag entrichten.
Nein. Als Selbstständiger sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich freiwillig zu versichern, wofür eine Vorversicherungszeit unbedingt erforderlich ist. Sollten Sie bereits (versicherungspflichtiges) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, ist es für die Aufnahme in der freiwilligen Krankenversicherung notwendig, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor der Selbstständigkeit ununterbrochen mindestens 12 Monate gesetzlich versichert waren.
Wenn Sie bereits privat krankenversichert sind, ist ein Wechsel im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn Sie vor Aufnahme der Selbstständigkeit aus anderen Gründen privat versichert waren und nun wechseln möchten.
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