Beiträge

Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist vom Gesetzgeber festgelegt und beträgt 14,6 %. Da dieser Beitragssatz nicht ausreicht, um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu decken, wird von den Krankenkassen ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben. Die Höhe dieses Zusatzbeitrages variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse und muss jeweils von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Aufsichtsbehörde der Mobil Krankenkasse ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Der Zusatzbeitrag wird von jeder Kasse selbst festgelegt und ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) oder zum ermäßigten Beitragssatz (14,0 %) grundsätzlich vom Versicherten selbst zu tragen.

Anders als sein Name vermuten lässt, stellt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nicht den Durchschnitt der von den Kassen erhobenen Zusatzbeiträge dar, sondern beschreibt den durchschnittlichen Finanzbedarf der Kassen über den allgemeinen Beitragssatz hinaus. Er wird jeweils zum 1. November vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt gegeben und gilt für das gesamte folgende Kalenderjahr. Grundlage hierfür bilden Schätzungen eines Expertengremiums, dem sogenannten GKV-Schätzerkreis, über die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen, die Einnahmen des Gesundheitsfonds und die Versichertenentwicklung für das folgende Kalenderjahr.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2024 um 0,1 Beitragssatzpunkte auf 1,7 % festgelegt.

Für alle Mitglieder, die ihre Beiträge ganz oder teilweise selbst zahlen, z. B. Arbeitnehmer oder Selbstständige gilt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (1,49 % bei der Mobil Krankenkasse).

Der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von derzeit 1,7 % gilt hingegen für Mitglieder, deren Beiträge von Dritten gezahlt werden, beispielsweise:

  • Bezieher von Bürgergeld

  • Auszubildende, deren Arbeitsentgelt monatlich unter 325,00 Euro liegt (Geringverdiener)

  • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen

  • Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • Behinderte Menschen, die in Werkstätten tätig sind

  • Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe

Die fälligen Beiträge werden vom Träger direkt an die Krankenkasse überwiesen.

Wir haben Ihnen eine Übersicht der Rechengrößen und Bemessungsgrenzen zusammengestellt:

Rechengrößen

Hier finden Sie alle Beitragssätze zur Sozialversicherung, die Sie zur Beitragsberechnung benötigen.

 

Eine Übersicht der Termine und Fälligkeiten für die Beiträge und Beitragsnachweise haben wir für Sie auf einer Seite zusammengestellt

Fälligkeiten und Termine

Termine für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung und Übermittlung der Beitragsnachweise.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb authentifizieren wir Sie als Anrufer, bevor wir Sie umfassend zu Ihrem Anliegen beraten. Dafür nutzen wir Sicherheitsfragen.

Sie möchten mit einem Kundenberater sprechen? Dann rufen Sie uns gern an. Wir nehmen uns Zeit für Sie und beantworten Ihre Fragen. Sie erreichen uns montags bis freitags von 07:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 07:30 bis 17:00 Uhr.

Wir haben kostenfreie Servicenummern für Sie eingerichtet, damit Sie immer den richtigen Ansprechpartner zu Ihrer Frage erreichen:

  • für Ihre Fragen zum sv-net: 0800 255 3002-835
  • für Ihre Beitragsangelegenheiten: 0800 255 3002-894
  • für Vollstreckungsangelegenheiten: 0800 255 3002-895
  • für Insolvenzangelegenheiten: 0800 255 3002-896

Sie rufen als Steuerberater bei uns an? Dann senden Sie uns bitte zusätzlich Ihre schriftliche Vollmacht zu. Ganz bequem z. B. per Fax an 040 20901-5999 oder auch mit einer E-Mail an info@service.mobil-krankenkasse.de.

Natürlich müssen Sie nichts weiter tun, wenn Sie uns Ihre Vollmacht schon gesendet haben. Rufen Sie uns gleich an.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns!

Wenn Ihre Frage nicht unter diesen ist oder Sie eine persönliche Beratung benötigen, dann schreiben Sie uns einfach eine Nachricht mit unserem Kontaktformular. Sie erhalten binnen 24 Stunden eine Antwort von uns.

Natürlich stehen wir Ihnen auch telefonisch mit unserer kostenfreien Hotline 0800 255 0800 Rede und Antwort.

 

Aktualisiert am

Autor: Mobil Krankenkasse