Beitragssätze zur Krankenversicherung ab dem 01.01.2025

Beitrag Beitragssatz Höchstbeiträge/Mindestbemessung

Allgemeiner
Beitragssatz

14,6 %

Höchstbeitrag 804,83 Euro + individueller Zusatzbeitrag
Paritätische Beitragstragung

Ermäßigter
Beitragssatz

14,0 %

Höchstbetrag 771,75 Euro + individueller Zusatzbeitrag
Paritätische Beitragstragung

Beträge aus
Versorgungsbezügen

18,49 %

Mindestbezug 187,25 Euro. Gilt nicht bei freiwilligen Versicherten.

Zusatzbeitrag Mobil Krankenkasse

3,89 %

Höchstbetrag 214,44 Euro - paritätische Beitragstragung

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

2,5 %

 

Sonstige Beitragssätze

Beitrag Beitragssatz  Höchstbeitrag 
Rentenversicherung 18,6 %

1.497,30 Euro

Arbeitsförderung 2,6 %

West: 209,30 Euro

Pflegeversicherung  3,6 %

198,45 Euro

Arbeitgeberzuschuss 99,22 Euro 

Beitragszuschlag für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres 0,6 % 33,08 Euro - Beitragstragung erfolgt allein durch das Mitglied
Umlage U1 ermäßigt 1,73 % bei 50 % Erstattung
Umlage U1 allgemein 2,10 % bei 60 % Erstattung
Umlage U1 erhöht 4,00 %  bei 80 % Erstattung
Umlage U2  0,30 %

100 % Erstattung bei Mutterschaft

120 % Erstattung bei Beschäftigungsverbot

Insolvenzgeldumlage 0,15 % Jeder Arbeitgeber hat die Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Ausnahme: von der Umlage befreite Arbeitgeber (z.B. öfftl. Hand).

Neuer Beitrag zur Pflegeversicherung

Zum 01.01.2025 hat sich der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 3,6% geändert. Kinderlose zahlen 4,2% und für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Beitragserleichterungen. Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Beitragsbemessungsgrenzen

  Monatlich in Euro Jährlich in Euro

Kranken-/Pflegeversicherung

5.512,50

66.150,00

Rentenversicherung/Arbeitsförderung

8.050,00

96.600,00

Jahresarbeitsentgeltgrenze allgemein

6.150,00

73.800,00

Jahresarbeitsentgeltgrenze besonders

5.512,50

66.150,00

Bezugsgröße

3.745,00

44.940,00

 

 

faelligkeitenundfristen

Fälligkeiten und Termine

Insolvenzgeldumlage

Insolvenzgeldumlage

Jahresarbeitsentgeldgrenze

Jahresarbeitsentgelt