Fälligkeiten und Termine

Termine für die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung und Übermittlung der Beitragsnachweise.

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Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?

Beiträge vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers sind für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. Sind Ihnen zu dieser Zeit nicht alle relevanten Fakten bekannt, schätzen Sie die Beitragshöhe bitte möglichst genau. Ein eventuell verbleibender Beitragsrest wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Alle wichtigen Daten wie zum Beispiel Veränderungen der Arbeitsstunden oder der Beitragssätze werden dabei jeden Monat neu berücksichtigt.

Spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge muss der Mobil Krankenkasse der Beitragsnachweis vorliegen. Die Beiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag auf unserem Konto eingegangen sein.

Wir haben die Termine für Sie in folgender Übersicht zusammengefasst.

 

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Übersicht Fälligkeiten

Beitragsmonat Termin für Beitragsnachweis Fälligkeit der Beiträge
Dezember 19.12.2025 23.12.2025
Januar 26.01.2026 28.01.2026
Februar 23.02.2026 25.02.2026
März 25.03.2026 27.03.2026
April 24.04.2026 28.04.2026
Mai 22.05.2026 27.05.2026
Juni 24.06.2026

 

26.06.2026
Juli 27.07.2026 29.07.2026
August 25.08.2026 27.08.2026
September 24.09.2026 28.09.2026
Oktober

26.10.2026

28.10.2026
November 24.11.2026 26.11.2026
Dezember 22.12.2026 28.12.2026

 

Für die Abgabe der Beitragsnachweise gilt eine bundeseinheitliche Regelung. Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle spätestens zu Beginn (00.00 Uhr) des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats vorliegen.

Wichtig: Da sich zum 01.01.2026 die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge ändern, müssen Sie auch Ihren Dauerbeitragsnachweis anpassen - sofern Sie einen eingerichtet haben. Reichen Sie den neuen Dauerbeitragsnachweis bitte bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der Mobil Krankenkasse ein.

Die Abgabe der Beitragsnachweise ist bundeseinheitlich geregelt.