Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?

Beiträge vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers sind für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. Sind Ihnen zu dieser Zeit nicht alle relevanten Fakten bekannt, schätzen Sie die Beitragshöhe bitte möglichst genau. Ein eventuell verbleibender Beitragsrest wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Alle wichtigen Daten wie zum Beispiel Veränderungen der Arbeitsstunden oder der Beitragssätze werden dabei jeden Monat neu berücksichtigt.

Spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge muss der Mobil Krankenkasse der Beitragsnachweis vorliegen. Die Beiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag auf unserem Konto eingegangen sein.

Wir haben die Termine für Sie in folgender Übersicht zusammengefasst.

 

faelligkeitenundfristen

Übersicht Fälligkeiten

Beitragsmonat Termin für Beitragsnachweis Fälligkeit der Beiträge
Dezember 19.12.2024 23.12.2024
Januar 27.01.2025 29.01.2025
Februar 24.02.2025 26.02.2025
März 25.03.2025 27.03.2025
April 24.04.2025 28.04.2025
Mai 23.05.2025 27.05.2025
Juni 24.06.2025

 

26.06.2025
Juli 25.07.2025 29.07.2025
August 25.08.2025 27.08.2025
September 24.09.2025 26.09.2025
Oktober

27.10.2025

29.10.2025
November 24.11.2025 26.11.2025
Dezember 19.12.2025 23.12.2025

 

Für die Abgabe der Beitragsnachweise gilt eine bundeseinheitliche Regelung. Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle spätestens zu Beginn (00.00 Uhr) des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats vorliegen.

Wichtig: Da sich zum 01.01.2025 die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge ändern, müssen Sie auch Ihren Dauerbeitragsnachweis anpassen - sofern Sie einen eingerichtet haben. Reichen Sie den neuen Dauerbeitragsnachweis bitte bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der Mobil Krankenkasse ein.

Die Abgabe der Beitragsnachweise ist bundeseinheitlich geregelt.