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Auf den folgenden Seiten finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen für eine Zusammenarbeit mit der Mobil Krankenkasse.

Diese Seiten richten sich insbesondere an interessierte Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Hebammen und Selbsthilfegruppen.

Leistungserbringer im Bereich der Hilfsmittelversorgung können nach erfolgter Freischaltung Einsicht in die Verträge nach §§ 126 und 127 SGB V nehmen.

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