Informationen zur Selbsthilfeförderung

Die Selbsthilfeförderung erfolgt seit dem 01.01.2008 nach § 20 h SGB V. Als Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe hat der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene unter Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe einen Leitfaden entwickelt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Fördersumme beträgt:

  • 2019 1,13 Euro je Versicherten
  • 2020 1,15 Euro je Versicherten
  • 2021 1,19 Euro je Versicherten

Die Förderung erfolgt auf allen Ebenen (Bundes-, Landes- und örtlicher Ebene) über zwei Förderstränge, die beide von der Mobil Krankenkasse unterstützt werden:

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung)

  • dient der Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe
  • kann durch Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen pauschal beantragt werden

Die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)

  • umfasst die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben und Aktionen der Selbsthilfe
  • gliedert sich innerhalb des BKK Systems in drei Stufen
  1. die Förderung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe erfolgt durch den BKK Bundesverband
  2. die Förderung der Landesorganisationen und der Kontaktstellen der Selbsthilfe übernimmt der jeweilige BKK Landesverband
  3. örtliche / regionale Selbsthilfegruppen werden unmittelbar von den Betriebskrankenkassen unterstützt

Förderschwerpunkt "Junge Selbsthilfe"

Gemäß dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung haben die Krankenkassen und ihre Verbände die Möglichkeit Förderschwerpunkte festzulegen, die auf bestimmte Zielgruppen ausgerichtet sein können. Es liegt in ihrem Ermessen, welche Ebenen gefördert werden. Ein wichtiges Anliegen der krankenkassenindividuellen Förderung ist es, Fördermittel zielgenau dort einzusetzen, wo sie in besonderem Maße dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern und deren gesundheitlichen Ressourcen zu stärken.

Die Mobil Krankenkasse hat sich für den Förderschwerpunkt "Junge Selbsthilfe" entschieden. 

Sollten Sie ein Projekt im Rahmen des Förderschwerpunktes planen, dann rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um die Möglichkeiten der Förderung zu besprechen. Der Antrag kann bei der Mobil Krankenkasse ganzjährig gestellt werden (keine Antragsfrist).

Ihr Ansprechpartner für die Projektförderung

Herr Garri Golubev

Prävention und Gesundheitsförderung

Hühnerposten 2
20097 Hamburg