ePA für alle
Die neue elektronische Patientenakte: Alle Infos für Leistungserbringer auf einen Blick.
ePA für alle ab dem 15.01.2025
Die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle, wird noch einfacher nutzbar, da für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird. Aber auch Arztpraxen bietet sie viele neue Vorteile im Praxisalltag.
Vorteile für Leistungserbringer
► Umfassender und schneller Informiert - alle medizinischen Informationen werden zentral an einer Stelle gespeichert
Nur wenigen Patienten gelingt es z.B. den bisherigen Krankheitsverlauf lückenlos wiederzugeben. Sogar junge Menschen vergessen vergangene Verletzungen oder vorangegangene OP‘s zu erwähnen, die jedoch das Ergebnis einer aktuellen Behandlung beeinflussen können. Darüber hinaus können Demenz oder Sprachbarrieren eine ärztliche Entscheidung erschweren. Mit der ePA haben Sie alle Informationen für eine erfolgsorientierte Behandlung parat.
► Alle Medikamente sofort im Überblick – Wechselwirkungen können einfacher vorgebeugt werden
Auf die Frage, welches Schmerzmittel verschrieben wurde, antworten die meisten Patientinnen und Patienten „Irgendwas mit I..“. Durch den Medikationsplan sehen Sie als Leistungserbringer sofort, welche Schmerzmittel bereits verordnet wurden und welche Medikamente ggf. Wechselwirkungen verursachen können.
► Medizinische Unterlagen überall zur Hand – bereits erfolgte Untersuchungen können schneller eingesehen und die aktuelle Behandlung darauf aufgebaut werden
Viele Patientinnen und Patienten nutzen bereits digitale Services, wie Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen oder buchen sich Arzttermine online. Es ist daher nicht schlüssig, warum Befunde noch per Post verschickt werden. Durch die Nutzung der ePA verkürzt sich die Übermittlungszeit. Das tagelange Warten auf Dokumente gehört damit der Vergangenheit an.
► Weniger Doppeluntersuchungen – mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten
Zentral gespeicherte Daten sind von überall zugänglich. Laut einer Studie sind ca. 76 Prozent der befragten der Ansicht, dass durch die ePA Mehrfachuntersuchungen vermieden werden können.
Automatischer Zugriff beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte
Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte haben Sie als Arztpraxis für 90 Tage Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Sofern die versicherte Person die ePA-App nutzt, kann diese die Dauer des Zugriffs selbst individuell steuern.
Patientinnen und Patienten ohne digitale Endgeräte
Auch wenn sich Patientinnen und Patienten für die ePA interessieren, aber kein digitales Endgerät besitzen, können Sie als Leistungserbringer die passive Nutzung empfehlen. Hierfür wird nur die eGK und ein dazugehöriger PIN benötigt und schon kann vor Ort in der Praxis ein Leistungserbringer für den Zugriff berechtigt werden. Der Vorteil für Sie: Als berechtigter Leistungserbringer können Sie wichtige Dokumente, wie z.B. den Medikationsplan aktuell halten.
FAQ
Wird die Pflege der ePA vergütet?
Für das erste Befüllen der Akte erhalten Ärzte und Ärztinnen ca. 10,00 Euro. Krankenhäuser erhalten einen Zuschlag von 5,00 Euro für den Eintrag von Daten im Rahmen einer Krankenhausbehandlung.
Weitere Informationen
Die Gematik hat auf ihrer Internetseite ein umfangreiches Informationsangebot, inkl. kostenlosen Informationsmaterial, für Leistungserbringer zusammengestellt. Näheres finden Sie hier.