Mit der Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein europäisch einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Euro geschaffen worden, in dem ein europaweit standardisiertes Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr angeboten wird.

Derzeit beteiligen sich 33 Länder an SEPA. Es handelt sich hierbei um die 27 EU-Staaten, die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz, Monaco und San Marino.

Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind weiterhin nur mit einer Auslandsüberweisung möglich.

Zum 01. Februar 2014 wurde das jeweilige nationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl durch das SEPA-Verfahren mit IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) ersetzt. 

Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine weltweite Norm zur Darstellung von Kontonummern. Da vor der Einführung von SEPA sich die Bankverbindungen in den europäischen Ländern erheblich unterschieden haben, ist die IBAN geschaffen worden, um somit Zahlungssysteme zu vereinheitlichen und effektiver zu gestalten.

Eine IBAN kann maximal 34 Stellen groß sein. In Deutschland handelt es sich um eine um vier Stellen verlängerte Zahlenkombination im Vergleich mit der herkömmlichen Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer und wird somit mit 22 Stellen dargestellt:

 

  • Zwei Stellen ISO- Ländercode (DE für Deutschland)

  • Zweistellige Prüfziffer: Sie dient zur Kontrolle der Kontonummer und Bankverbindung vor Ausführung der Zahlung.

  • Maximal 30 Stellen Kontoinformation: In Deutschland ist es die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers sowie von hinten aufgefüllt die Kontonummer, welche je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfassen kann. Hat die Kontonummer weniger als zehn Stellen, wird sie vorne mit Nullen ergänzt.

Der BIC (Business Identifier Code) ist ein weltweit standardisierter Code, um die Bank des Zahlungsempfängers (SEPA-Überweisungen) bzw. Zahlungspflichtigen (SEPA-Lastschrift) eindeutig zu identifizieren. Bis 31.01.2016 musste der BIC im Zahlungsverkehr zwingend neben der IBAN mitangegeben werden.

Mit dem 01. Februar 2016 gilt IBAN ONLY! Das bedeutet, dass nur noch die Angabe der IBAN für den Zahlungsverkehr erforderlich ist. Bei Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands und des Europäischen Wirtschaftsraum entfällt die Angabe des BIC. Nur für Zahlungen in den Ländern Monaco, Schweiz und San Marino ist zu der IBAN der BIC weiterhin anzugeben.

Sie finden Ihre IBAN und Ihren BIC auf Ihrem Kontoauszug (Papierform/Online) oder auch auf Ihren Bankkarten. Zudem können Sie die Daten bei Ihrem Zahlungsdienstleister erfragen.

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Bank- und Finanzdaten der Mobil Krankenkasse

Hier finden Sie die Bankverbindungen und Betriebsnummern der Mobil Krankenkasse.

Eine SEPA-Überweisung darf nur in Euro abgewickelt werden. Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind weiterhin per Auslandsüberweisung möglich.

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie Ihre Zustimmung und Autorisierung zur Lastschrift gegenüber der BKK MOBIL Oil. Das bedeutet, dass die Mobil Krankenkasse das von Ihnen angegebene Zahlungskonto in der von Ihnen per Beitragsnachweis nachgewiesenen Beitragshöhe zum Fälligkeitsdatum belasten und Ihre Bank solchen Anweisungen Folge leisten darf.

Wir bieten Ihnen sowohl das Einmal-Mandat als auch das mehrfach verwendbare Mandat an.

Bei der Erteilung eines Einmal-Mandats erhalten wir von Ihnen die Zustimmung und Autorisierung für einen einzelnen Lastschrifteinzug.

Das mehrfach verwendbare Mandat können Sie für regelmäßig wiederkehrende Lastschrifteinzüge nutzen.

Die Mobil Krankenkasse bietet Ihnen das SEPA-Lastschriftverfahren an, um Ihnen die Beitragszahlung zu erleichtern. Sie brauchen mit der SEPA-Lastschrift die Fälligkeiten nicht mehr überwachen und bezahlen Ihre Beiträge immer pünktlich.

Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren senden Sie uns bitte das Formular (besser direkt mit dem pdf) ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Sie erhalten im Anschluss von uns eine Vorabankündigung (Pre-Notification) über die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren mit Angabe über den Zeitpunkt der Abbuchung, der Gläubiger-Identifizierungsnummer sowie der Mandatsreferenznummer.

Sowohl Privat- als auch Firmenkunden, die eine Lastschrift als Zahlungsempfänger veranlassen wollen, benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Unique Credit Identifier/Gläubiger-ID/UCI). Sie dient zusammen mit der Mandatsreferenznummer dem Zahlungspflichtigen zur Identifizierung des Lastschriftgläubigers, sodass er jederzeit rückschließen kann, wer von seinem Konto Beträge erhoben hat.

Wichtig für Firmenkunden:

Für jede rechtliche Einheit wird eine Gläubiger-ID vergeben.

Die Beantragung der Gläubiger-ID erfolgt in Deutschland über die Bundesbank. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Die Gläubiger-ID der Mobil Krankenkasse ist die DE86ZZZ00001158056.

Die Mandatsreferenznummer ist ein für jedes SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen.

Zusammen mit der Gläubiger-ID ermöglicht es dem Zahlungspflichtigen eindeutig identifizieren zu können, welches Unternehmen (Gläubiger-ID) aufgrund welchen erteilten SEPA-Mandats (Mandatsreferenznummer) zur Erteilung einer Lastschrift seines Kontos berechtigt ist.

Die Gültigkeit eines Mandats ist abhängig von der ausgewählten Art des Mandats (Einmal-Mandat/mehrfach verwendbares Mandat).

Das Lastschriftverfahren kann bei einem Einmal-Mandat nur einmalig angewendet werden und ist danach ungültig.

Bei einem mehrfach verwendbaren Mandat gilt das Lastschriftverfahren hingegen wiederkehrend/unbefristet. Erfolgt jedoch innerhalb von 36 Monaten nach dem letzten Einzug keine Folgelastschrift ist auch dieses Mandat ungültig und muss erneuert werden.

Ein SEPA-Mandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Für bereits belastete Beträge kann innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum eine Erstattung beantragt werden.

Weitere Informationen zu SEPA erhalten Sie bei der Bundesbank oder bei Ihrer Hausbank.