Ergebnisse
-
Rund um die Sozialversicherung
Meldungen
an die Datenannahmestellen übermitteln. Ein hierfür gut geeignetes Programm steht Ihnen als Arbeitgebern zur Verfügung – das SV-Meldeportal. Vorstellung SV-Meldeportal Video-Anleitungen
Mehr Informationen -
Rund um die Sozialversicherung
Erstattungsverfahren für Arbeitgeberaufwendungen
geltenden Umlagesätze finden Sie ab 16. Dezember 2024 auf der Website der BKK-Arbeitgeberversicherung www.bkk-aag.de Voraussetzungen für die Teilnahme Umlagepflichtig
Mehr Informationen -
Sonstiges
Arbeitgeberinformationen von A bis Z
k l m n o p q r s t u v w x y z a Abfindung und Sozialversicherungspflicht Alle wichtigen Regelungen in Kurzform (Broschüre) Angebote zum BGM Arbeitgeberumlage
Mehr Informationen -
Rund um die Sozialversicherung
Unsere Beiträge
und Termine Übergangsbereich und Midijobs Mehrfachbeschäftigung und Monatsmeldung Bankverbindungen SEPA Lastschrift (PDF, 208 KB) Erstattung zu Unrecht entrichteter
Mehr Informationen -
Rund um die Sozialversicherung
Rund um die Sozialversicherung
: Selbstbestimmter in den Ruhestand Immer mehr Menschen schieben ihren Rentenbeginn hinaus. Um den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibler zu gestalten, gibt
Mehr Informationen -
Service
Service
Formulare Broschüren Online-Services Häufige Fragen Diesen Inhalt mit anderen teilen: Rund um die Sozialversicherung Unternehmen Gesundheit Service-Angebote
Mehr Informationen -
Rund um die Sozialversicherung
Elektronische Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (eAU)
. Aktualisiert am 21.11.2024 Autor: Mobil Krankenkasse Bewertung Ihr Platz für Lob und Kritik Bitte geben Sie einen Wert ein Bitte geben Sie mindestens 3 Zeichen
Mehr Informationen -
Rund um die Sozialversicherung
Abfindungen und Sozialversicherungspflicht
gewesen wäre. Bewertung Ihr Platz für Lob und Kritik Bitte geben Sie einen Wert ein Bitte geben Sie mindestens 3 Zeichen ein Absenden Mehr erfahren Mobil Krankenkasse
Mehr Informationen -
Rund um die Sozialversicherung
Midijobs - Beschäftigung im Übergangsbereich
beitragspflichtigen Einnahme zu berechnen: 1,1277182825 x 750 – 255,43656510 = 590,35 Euro Rentenversicherung: 109,80 Euro (590,35 x 9,3 % = 54,90 x 2 = 109,80) Anschließend
Mehr Informationen -
Rund um die Sozialversicherung
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
. Mehr erfahren (PDF, 328 KB) Bewertung Ihr Platz für Lob und Kritik Bitte geben Sie einen Wert ein Bitte geben Sie mindestens 3 Zeichen ein Absenden Diesen Inhalt
Mehr Informationen