Zusatzleistungen für Hebammen
Informationen zu unserem Vertrag mit dem Deutschen Hebammenverband und dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands.
Inhaltsübersicht
Informationen zum Vertrag mit den Hebammenverbänden
Vertragsinhalte
Ihre Arbeit ist uns wichtig und wertvoll.
Aus diesem Grund hat die Mobil Krankenkasse gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband e. V. und dem Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V. einen Vertrag über erweiterte Hebammenleistungen geschlossen.
Werdende Mütter, die bei der Mobil Krankenkasse versichert sind, sollen durch frühzeitige individuelle Beratung mehr Kompetenz und Eigenverantwortung bei allen Fragen rund um die Geburt gewinnen. Dies schafft ein gesundheitsförderndes Umfeld für das Neugeborene. Zusätzlich erweitert der Vertrag die Versorgung mit den Leistungen der Hebammenhilfe.
In unserem Informationsportal für Hebammen finden Sie nicht nur alle wichtigen Informationen zu dem Vertrag, sondern auch zum Datenträgeraustausch.
Und wenn doch eine Frage offenbleibt, dann sprechen Sie uns einfach unter 0800 255 0800 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@service.mobil-krankenkasse.de
Für wen gilt der Vertrag?
Dieser Vertrag gilt für alle Hebammen, die einem der vertragschließenden Verbände angehören, die schwangere Versicherte der Mobil Krankenkasse betreuen und die im Rahmen der Hebammenversorgung Leistungen nach § 134a SGB V abrechnen dürfen.
Welchen Schwangeren kann ich die Leistung anbieten?
Zielgruppe sind werdende Mütter, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bei der Mobil Krankenkasse versichert sind. Als Nachweis dient die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Welche zusätzlichen Leistungen kann ich den bei der Mobil Krankenkasse versicherten Schwangeren anbieten?
Zusätzliche Beratungsgespräche
Der Vertrag macht es möglich, insgesamt drei zusätzliche Beratungsgespräche während und nach der Schwangerschaft anzubieten. Mindestens eines davon muss in der Schwangerschaft stattfinden. Wann die Gespräche stattfinden und um welche inhaltlichen Fragen es sich handelt, soll sich am individuellen Bedarf der Schwangeren orientieren. Die Gespräche bieten also zusätzliche Zeit, offene Fragen und Unsicherheiten zu klären.
Darüber hinaus sieht der Vertrag folgende Themen als feste Bestandteile der Gespräche vor:
- unterschiedliche Geburtsmöglichkeiten und -orte sowie Unterstützung und Stärkung der Schwangeren bei ihrer individuellen Entscheidung
- Vorteile einer natürlichen und interventionsfreien Geburt
- Stillen (Techniken, mögliche Schwierigkeiten und deren Lösungen)
Stellt sich im Gespräch mit der Schwangeren heraus, dass zu einzelnen dieser Themen kein Beratungsbedarf besteht, ist eine Beratung zu diesen Themen nicht notwendig.
Die Beratungsgespräche erfolgen persönlich und sollen einen Zeitrahmen von 45–60 Minuten nicht unter- bzw. überschreiten. Telefonische Beratungen sowie Gruppenberatungen können über diesen Vertrag nicht abgerechnet werden.
Rufbereitschaftspauschale
Die Mobil Krankenkasse bezuschusst die 24-stündige Rufbereitschaftspauschale, für die geplante 1:1-Betreuung bei der Geburt durch eine freiberuflich tätige Hebamme bzw. ein Hebammenteam.
Partner-Geburtsvorbereitungskurs
Allen werdenden Vätern bzw. Partnern bezuschussen wir die Teilnahme, wenn die werdende Mutter bei der Mobil Krankenkasse versichert ist.
Vergütung
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen die Abrechnungsmodalitäten aufgeführt.
Positionsnummer | Beschreibung | Vergütung |
---|---|---|
02009 | Beratungsgespräch in der Schwangerschaft | 40,00 € |
02029 | Beratungsgespräch nach der Geburt | 40,00 € |
32009 | Wegegeld¹ bei Tag je km | 0,66 € |
33009 | Wegegeld¹ bei Nacht² je km | 0,91 € |
07009 | Geburtsvorbereitung für Partner | 80,00 € |
11209 | Rufbereitschaft bei außerklinischer Geburt | 250,00 € |
09039 | Rufbereitschaft bei Geburt im Krankenhaus |
250,00 € |
¹ nur in Verbindung mit einer Beratungsleistung
² Anlage 1 § 5 Abs. 1 der Vergütungsvereinbarung nach §134 a SGB V findet analoge Anwendung
Vertragsleistungsabrechnung
Abrechnung der Vertragsinhalte
Die Leistungen, die im Rahmen dieses Vertrags in Verbindung mit der Satzung der Mobil Krankenkasse erbracht werden, können Sie mit schriftlichem Einverständnis der Versicherten direkt mit uns abrechnen. Bei der Abrechnung sind die Positionsnummern und die Vertragsnummer anzugeben.
Natürlich kann die Abrechnung auch direkt mit der Versicherten erfolgen, die dann die Rechnung zur Erstattung bei uns einreicht.
Muss ich für die Leistungen eine zusätzliche Rechnungsstellung vornehmen?
Nein. Wir wollen die Abrechnung so einfach wie möglich für Sie gestalten. Die Leistungen können daher zusammen mit den Leistungen des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V über unser Abrechnungszentrum abgerechnet werden. Das Abrechnungszentrum leitet die abgerechneten Satzungsleistungen an die Mobil Krankenkasse zur Prüfung und Bezahlung weiter.
Müssen die Leistungen von der Versicherten schriftlich bestätigt werden?
Ja, dieser Verwaltungsaufwand lässt sich leider nicht vermeiden. Aber auch hier wollen wir es möglichst unbürokratisch halten. Die Bestätigung kann daher formlos, handschriftlich auf dem Muster nach Anhang B der Anlage 1 zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V („Versichertenbestätigung“) erfolgen. Sie reichen uns diese Bestätigung bitte weiter.
Die Teilnahme an dem Geburtsvorbereitungskurs des Vaters/Partners ist ebenfalls durch eine formlose Bestätigung nachzuweisen.
Muss der Partner eine bestimmte Anzahl an Stunden im Geburtsvorbereitungskurs nachweisen?
Nein. Die Mobil Krankenkasse erstattet ihren Versicherten 100 % der Kosten, jedoch nicht mehr als 80,00 Euro je Geburt.
Datenträgeraustausch für die Vertragsabrechung
Beim Datenträgeraustauschverfahren werden sogenannte DTA-Dateien im DTA-Format weitergegeben (Datenträgersatz). Dies kann per Datenfernübertragung oder über computerlesbare Datenträger erfolgen. Geregelt ist das Verfahren in den technischen Anlagen zum DTA, die Sie auf der Internetseite www.datenaustausch.de unter der Rubrik Leistungserbringer > Sonstige Leistungserbringer finden.
Was habe ich dabei zu beachten?
Zur Umsetzung des Verfahrens können Sie sich eines Dienstleisters bedienen. Hier gibt es eine Vielzahl von Anbietern. Unser Abrechnungszentrum ist die Firma DAVASO GmbH. Wenn die Daten an DAVASO versendet worden sind, ist es wichtig, dass auch die Urbelege mit dem Datenträgerbegleitzettel an die Adresse der DAVASO GmbH weitergeleitet werden. Erst wenn alle Unterlagen eingegangen sind, beginnt die Zahlungsfrist.
DAVASO GmbH
c/o Mobil Krankenkasse
Am alten Flughafen 1
04356 Leipzig
Sollten Sie die Abrechnung ohne Hilfe eines Dienstleisters durchführen wollen, empfehlen wir Ihnen zur Information über das Datenaustauschverfahren ebenfalls die Internetseite www.datenaustausch.de.
Weitere Hinweise finden Sie auch auf der Internetseite der DAVASO GmbH.