Rahmenvertrag zur Versorgung mit Verbandmitteln
Hier finden sonstige Leistungserbringer Informationen zum Rahmenvertrag über die Abgabe von Verbandmitteln gemäß § 31 SGB V der UniQK GmbH.
Rahmenvertrag über die Abgabe von Verbandmitteln gemäß § 31 SGB V
Die Mobil Krankenkasse ist dem bundweiten Rahmenvertrag (Open-House-Vertrag) der UniQK GmbH zur Verbandmittelversorgung beigetreten. Die UniQK GmbH ist eine gemeinsame Einrichtung der Dienstleister GWQ Serviceplus AG und spectrumK GmbH.
Der Vertrag richtet sich an sonstige Leistungserbringer, die unsere Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 SGB V versorgen und regelt ab dem 01.12.2025 die Grundlage zur Abgabe und Abrechnung der entsprechenden Produkte.
Wie können Sie beitreten?
Interessierte Leistungserbringer können die Unterlagen über das Deutsche Vergabeportal abrufen.
Weiterführende Informationen zum Vertrag erhalten Sie direkt über die spectrumK GmbH:
E-Mail: hilfsmittel@spectrumK.de
oder die GWQ Serviceplus AG:
E-Mail: hilfsmittel@gwq-serviceplus.de.