Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung entsprechend § 73c SGB V für Hautvorsorgeuntersuchungen

Die Mobil Krankenkasse bietet bundesweit allen interessierten Dermatologen einen Vertrag zur Hautvorsorgeuntersuchung zur Teilnahme an. Der Vertrag beinhaltet eine jährliche Hautkrebsvorsorgeuntersuchung für alle Versicherten der Mobil Krankenkasse ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres inklusive Auflichtmikroskopie. Versicherte über 35 Jahre können ebenfalls jährlich im Wechsel die gesetzliche Regelvorsorge und die erweiterte Vorsorge der Mobil Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Elektronische Abrechnung

Seit dem 01.01.2012 sieht der Gesetzgeber verpflichtend vor, dass bei den Direktverträgen mit der gesetzlichen Krankenversicherung die Abrechnungsdaten elektronisch an die jeweiligen Krankenkassen zu übermitteln sind (Datenträgeraustauschverfahren).
Hintergrund dieser Vorgabe ist, dass auf diesem Wege sichergestellt wird, dass keine nachträgliche Änderung von Diagnosedaten erfolgen kann.

Die Vertragspartner rechnen die Vertragsleistung daher auf elektronischem Wege gemäß § 295 Abs. 1b SGB V über einen Abrechnungsdienstleister ihrer Wahl ab.

Die Datenannahmestelle der Mobil Krankenkasse ist:
Mobil ISC GmbH, Raiffeisenstr. 12, 31275 Lehrte/ Ahlten, Telefon: 05132 83051 50, E-Mail: info@mobil-isc.de.

Die Wahl des Abrechnungsdienstleisters steht jedem Arzt frei.

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen empfiehlt seinen Mitgliedern die Abrechnung über die BFS health finance GmbH.

Musterformular für die elektronische Abrechnung

Ein Musterformular als Vorlage für die Abstimmung der elektronischen Abrechnung mit Abrechnungsdienstleistern können wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Bei Fragen zur Teilnahme und Abrechnung wenden Sie sich bitte an:

Mobil Krankenkasse

Team Selektiv- und Kollektivvertragliche Abrechnung

Burggrafstraße 1
29221 Celle