Facharztvertrag zur Amblyopievorsorge (§ 73c SGB V)

In Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. hat die Mobil Krankenkasse einen bundesweit geltenden Facharztvertrag zur Amblyopievorsorge bei Kindern (nach § 73c SGB V) entwickelt und bietet versicherten Kindern im Alter von 31 bis 42 Monaten auf Wunsch ihrer Erziehungsberechtigten ein umfassendes Screening auf Amblyopie (Schwachsichtigkeit) an.

Versicherte Kinder, die zu einer Risikogruppe gehören (z.B. Schielen bei Eltern oder Geschwistern), können auf Wunsch ihrer Erziehungsberechtigten das Screening zusätzlich bereits im Alter von 6 bis 12 Monaten erhalten.

Teilnahmeinteressierte Augenärzte füllen bitte die Vertragserklärung aus und senden diese über die dort angegebene Fax-Nummer an die Mobil Krankenkasse.

Bei Fragen zur Teilnahme und Abrechnung wenden Sie sich bitte an:

Mobil Krankenkasse

Team Selektiv- und Kollektivvertragliche Abrechnung

Burggrafstraße 1
29221 Celle