Informationen zur Krankenversicherung für geflüchtete Ukrainer

Auf dieser Seite finden Sie viele Antworten rund um Ihre Krankenversicherung in Deutschland.

Die ukrainische Flagge wird vollflächig dargestellt in ihren Farben blau und gelb

Seit dem 1. Juni 2022 ist es fast allen als Geflüchtete in Deutschland gemeldeten Ukrainern möglich eine neue Krankenkasse für Ihre Gesundheitsversorgung zu wählen. Ebenfalls (neu) in Deutschland lebende und gemeldete Familienmitglieder und Angehörige ohne eigenes Einkommen, z. B. Kinder, können dabei kostenfrei mitversichert werden.

Was bringt mir eine deutsche Krankenkasse?

Als deutsche Krankenkasse übernehmen wir die Kosten für alle gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Versorgungen für Sie. Der Gesetzgeber, der Staat, schreibt in Deutschland vor, dass Sie hierbei manchmal eine gesetzliche Zuzahlung leisten müssen. Das gilt bei Erwachsenen zum Beispiel für Medikamente, Heil- oder Hilfsmittel sowie für stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte.

Krankenversicherung für Arbeitnehmer, die aus der Ukraine kommen und in Deutschland arbeiten

Haben Sie eine dauerhafte Beschäftigung und verdienen monatlich mehr als 538 €? Dann sind Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in Deutschland über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern. Über diese Versicherung haben Sie Anspruch auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Einfach den Antrag online ausfüllen und wir sorgen für Ihre Krankenversicherung.

So funktioniert die Familienversicherung

In Deutschland lebende Kinder können über ein Elternteil mitversichert werden. Diese Familienversicherung ermöglicht den Kindern, gesetzliche Leistungen in Anspruch zu nehmen und ist kostenlos. Darüber hinaus können auch Ehepartner und Ehepartnerinnen, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, bzw. deren Einkommen 505 € im Monat nicht überschreitet, unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden. Den Antrag auf Familienversicherung in ukrainischer Sprache können Sie sich über den unten angegebenen Link herunterladen.

Bei Fragen hierzu rufen Sie uns am besten an (wir sprechen Deutsch und Englisch) unter 0800 255 0800 oder schreiben Sie uns eine E-Mail (gerne auch auf Ukrainisch).

 

Krankenversicherung für Bezieher von Bürgergeld

Wenn für Sie ein Aufenthaltsrecht in Deutschland anerkannt wurde und Sie erwerbsfähig sind, aber keine Beschäftigung haben, können Sie Bürgergeld bei dem für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Jobcenter beantragen.

Sobald Ihnen das Bürgergeld bewilligt wurde, sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland zu versichern. Sie und Ihre eventuell mitzuversichernden Familienangehörige haben damit einen Anspruch auf alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Füllen Sie einfach Online die Beitrittserklärung zur Mobil Krankenkasse aus oder nutzen Sie die Beitrittserklärung auf deutsch und ukrainisch als Download über unseren unten beigefügten Link. Wir prüfen sie und kümmern uns um den Rest.

Krankenversicherung für Rentner und Senioren und weitere Bezieher von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine, die in Deutschland nicht erwerbsfähig und hilfebedürftig (beispielsweise schwer erkrankte Menschen) oder älter als 65 Jahre sind, haben einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über das Sozialamt. Wenn Sie also zu diesem Personenkreis gehören, nehmen Sie bitte Kontakt mit der für ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf. Dort wird Ihnen geholfen und auch für Ihre Absicherung im Krankheitsfall gesorgt. Eine direkte Versicherung über eine Krankenkasse ist nicht möglich.

Krankenversicherung für Studierende

In Deutschland können sich Studenten und Studentinnen bis zu ihrem 25. Geburtstag über ihre Eltern familienversichern, wenn Sie kein eigenes Einkommen von mehr als 505,00 Euro im Monat haben oder eine geringfügigen Beschäftigung mit einem maximalen Verdienst von 538,00 Euro monatlich. Ab einem Alter von 25 Jahren besteht die Möglichkeit, sich selbst über die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) zu versichern und weiterhin alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu erhalten. Diese Versicherung läuft mit dem Ende des Semesters aus, in dem die Studierenden 30 Jahre alt werden. Die Beitrittserklärung finden Sie online oder als PDF zum Herunterladen auf unserer Seite für Studierende. Wir prüfen nach Erhalt Ihren Antrag und kümmern uns um alles Weitere.

Studieren Sie bereits länger in Deutschland und haben sich vor dem 01.06.2022 von der KVdS befreien lassen? Rufen Sie uns unter 0800 255 0800 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail (gerne auch auf Ukrainisch). Wir klären mit Ihnen, wie Sie sich versichern können.

Haben Sie Fragen zur Krankenversicherung in Deutschland?

Rufen Sie uns unter 0800 255 0800 an (wir sprechen Deutsch und Englisch) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (gerne auch auf Ukrainisch).

In Ukrainian Language?

Allgemeine Fragen zur Krankenversicherung in Deutschland für Geflüchtete aus der Ukraine:

Sie haben ein bewilligtes Aufenthaltsrecht in Deutschland, aber sind kein Arbeitnehmer, gelten auch nicht als hilfsbedürftig, bekommen also kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, und können auch nicht familienversichert werden? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Mobil Krankenkasse freiwillig zu versichern und damit im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Hierfür füllen Sie bitte einen Antrag auf Mitgliedschaft aus. Wir prüfen dann, ob die Versicherung durchgeführt werden kann. Wichtig: Dieser Antrag muss innerhalb von 6 Monaten ab Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland gestellt werden.

In Deutschland gibt es keine Impfpflicht für die Corona-Impfung. Die Impfung wird dennoch für alle Menschen ab 5 Jahren empfohlen. Für alle ohne besondere Vorerkrankungen sind derzeit drei Impfungen empfohlen. Für Menschen mit Vorerkrankungen vier Impfungen und für Kinder je nach Alter ein bis drei Impfungen. Die Kosten für die Covid-19-Impfungen trägt in Deutschland der Staat. Ihre Impfung erhalten Sie in vielen Arztpraxen in Ihrer Nähe.

In Deutschland ist es seit 2020 vorgeschrieben, dass Personen, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder in dieser arbeiten einen Maserschutz vorweisen müssen. Dies kann durch eine erfolgte Impfung oder eine durchgemachte Erkrankung (Bescheinigung vom Arzt über Antikörper erforderlich) nachgewiesen werden. Als Gemeinschaftseinrichtungen zählen zum Beispiel Schule, Kindergärten und Kindertagesstätten, Krankenhäuser, etc.

Manchmal ist es einfacher, wenn man direkt miteinander spricht. In unseren Service-Points in Hamburg (Nähe Hauptbahnhof), München (Nähe S-Bahnhof Hirschgarten), Celle (Nähe Bushaltestelle Am Holzhof) und Neu-Isenburg (direkt an der Bushaltestelle Gewerbegebiet-Ost) freuen wir uns auf Ihren Besuch.

In Deutschland bieten die meisten Krankenkassen über die gesetzlichen Leistungen hinaus sogenannte Zusatzleistungen an. Diese und viele weitere Zusatzleistungen bietet Ihnen die Mobil Krankenkasse als Versicherte an:

  • Zahnversorgung: Wir übernehmen anteilig einen Teil der Kosten (maximal bis zu 120 €) für eine Professionelle Zahnreinigung pro Jahr, die in fast allen zahnärztlichen Praxen durchgeführt werden kann.
  • HPV-Impfung: Für alle Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 17 Jahren, aber auch darüber hinaus, übernehmen wir die Kosten für die HPV-Impfung. Diese senkt nachweislich das Risiko am Zervixkarzinom zu erkranken für Jungen und Mädchen, wenn diese vor den ersten Sexualkontakten durchgeführt wird.
  • Schwangerenkonto: Für Schwangere bieten wir ein ganz besonders umfangreiches Paket an zusätzlichen Leistungen im Wert von über 1.000 €. Alle Infos hierzu finden Sie auf der Webseite zum Schwangerenkonto.
  • Übernahme zusätzlicher U-Untersuchungen beim Kinderarzt. Die Gesundheit von Kinder und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen, deswegen zahlen wir neben den gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen, noch drei weitere für Ihren Nachwuchs.
  • Selbstverständlich übernehmen wir auch für Erwachsene alle vorgeschriebenen Leistungen der Krebsvorsorge.

Kontakt

Montag - Freitag

07:30 - 19:00

0800 255 3002-840

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