Tätigkeitsschlüssel
Die Meldung zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer benötigt die Angabe eines Tätigkeitsschlüssel.
Der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) ist für Meldezeiträume seit dem 01.12.2011 verbindlich vorgeschrieben und enthält folgende Merkmale:
Der Tätigkeitsschlüssel 2010 besteht aus neun Stellen und beinhaltet Angaben zu den folgenden Sachverhalten von Beschäftigten:
- Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 - 5)
- Schulbildung (Stelle 6)
- beruflichen Ausbildung (Stelle 7)
- Zeitarbeitsverhältnis (Stelle 8)
- Vertragsform (Stelle 9)