Durch die Verschiebung der Regelaltersgrenze von 65 auf das 67. Lebensjahr ergeben sich unterschiedliche Auswirkungen für Beschäftigungen von Rentnern. Ausschlaggebend ist das Erreichen des entsprechenden Lebensalters für den Anspruch auf Regelaltersrente und nicht der Bezug einer solchen Rente. Einen Rechner finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (Link siehe unten) oder informieren Sie sich einfach anhand dieser Tabelle:

 Geburtsjahr       Regelaltersgrenze             Beginn  
1956   65 Jahre + 10 Monate   11.2021 - 11.2022 
1957   65 Jahre + 11 Monate  12.2022 - 12.2023
1958   66 Jahre                          01.2024 - 01.2025
1959   66 Jahre +   2 Monate   03.2025 - 03.2026
1960   66 Jahre +   4 Monate  05.2026 - 05.2027
1961   66 Jahre +   6 Monate  07.2027 - 07.2028
1962   66 Jahre +   8 Monate  09.2028 - 09.2029
1963   66 Jahre + 10 Monate  11.2029 - 11.2030
ab 1964   67 Jahre  ab 01.01.2031

In der Rentenversicherung besteht während der Beschäftigung Versicherungs- und Beitragspflicht. Ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt allerdings der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung.

Beispiele für Meldekombinationen

Rentenart: Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze (PGR 120)

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung
3 1 1 1


Rentenart: Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (PGR 119)

Bis 31.12.2021:

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung
3 3 0 1

Ab 01.01.2022

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung
3 3 2 1


Rentenart: Altersteilrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze (PGR 101)

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung

Pflegeversicherung

1 1 1 1


Rentenart: Altersteilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze (PG 101)

Bis 31.12.2021:

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung

Pflegeversicherung

1 1 0 1

Ab 01.01.2022:

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Pflegeversicherung
1 1 2 1


Rentenart: Rente wegen voller Erwerbsminderung

Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung

Pflegeversicherung

3 1 0 1

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Meldungen oder allgemein zur Beschäftigung von Rentnern? Rufen Sie uns an unter 0800 255 3002-892 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@service.mobil-krankenkasse.de. 

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