SV-Meldeportal für Selbstständige
Auf dieser Seite erhalten Sie als Selbstständiger alle notwendigen Informationen zur Nutzung des SV-Meldeportals.
Was ist das SV-Meldeportal?
Das neue SV-Meldeportal ist eine Weiterentwicklung im Auftrag der Spitzenverbände der Krankenkassen und bietet Arbeitgebern und Selbstständigen ohne eigene Entgeltabrechnungssoftware die Möglichkeit, Meldungen zur Sozialversicherung im Rahmen des seit dem 01. Januar 2006 vorgeschriebenen elektronischen Meldeweges verschlüsselt an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln. Betreut wird das SV-Meldeportal über die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG).
Das SV-Meldeportal ist, anders als das bisherige sv.net, eine reine Online-Anwendung und damit auf allen üblichen Endgeräten nutzbar. Sie benötigen lediglich einen Computer mit aktuellem Internet-Browser. Unterstützt werden:
- Mozilla Firefox
- Google Chrome oder
- Microsoft Edge.
Zusätzlich ist eine dauerhafte Internetverbindung, eine gültige E-Mail-Adresse und ein geeigneter pdf-Reader notwendig. Da keine Installation des Programms auf Ihrem PC erforderlich ist, steht Ihnen immer die aktuelle Version zur Verfügung.
Für die Registrierung ist außerdem ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich.
Im SV-Meldeportal können Sie sich direkt registrieren.
Meldungen für Selbstständige im SV-Meldeportal
Seit dem 01. Januar 2022 ist es für Selbstständige verpflichtend, den Antrag auf die Entsendebescheinigung A1 für Tätigkeiten innerhalb der EU, der EWR sowie der Schweiz und dem Vereinigten Königreich auf elektronischem Weg zu stellen. Hierfür können Sie die Ausfüllhilfe über SV-Meldeportal nutzen, damit die Übermittlung sicher und zuverlässig an die Sozialversicherungsträger erfolgt.
Wichtig: Sie haben keine Betriebsnummer? Kein Problem. Selbstständige können im Zuge der Registrierung bei Registrierungsschritt 1 'Eingabe Betriebsnummer', den Hyperlink 'hier' am Ende des Satzes "Wenn Sie selbständig ohne eigene Arbeitnehmer sind, also weder eine Betriebsnummer noch eine Zahlstellenummer haben, klicken Sie hier" (Link funktioniert nur in der Anwendung) aufrufen. Selbstständige können in diesem Fall ausschließlich A1- Bescheinigungen abrufen; sie können keine SV-Meldungen abgegeben.
Haben Sie noch Fragen? Auf der Seite des SV-Meldeportals sind die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.