Die Prüfung der Zahlstellen von Versorgungsbezügen ist eine gemeinsame Aufgabe aller Krankenkassen. Hierzu gehört die Überwachung der Entrichtung der Beiträge aus der Leistung zur betrieblichen Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung der Versorgungsempfänger.

Dies bedeutet, dass eine gesetzliche Krankenkasse - stellvertretend für alle beteiligten Krankenkassen – die Prüfung einer Zahlstelle sowie die Beitragsüberwachung sämtlicher Versorgungsempfänger eines Unternehmens, unabhängig der jeweiligen Kassenzugehörigkeit, durchführt. Wir als Mobil Krankenkasse sind, gemeinsam mit weiteren Krankenkassen, für die Beitragsüberwachung der Zahlstellen mit den Endziffern der Zahlstellennummern 48 – 58 zuständig.

Grundsätzlich beinhaltet die Prüfung einer Zahlstelle die Ermittlung bzw. Feststellung der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse sowie der Höhe der Versorgungsbezüge und der hierauf entfallenden Beiträge. Zusätzlich wird geprüft, ob diese Beiträge korrekt einbehalten und abgeführt und die Meldepflichten bei Versorgungsbezügen im Rahmen des Meldeverfahrens eingehalten werden.

Übersicht des Prüfverfahrens

Dieser Kurzübersicht entnehmen Sie, welche Aufgaben eine Zahlstellenprüfung beinhaltet:

  • Durchführung/Dokumentation der sach- und fachgerechte Überwachung des Melde- und Beitragsverfahrens zur Kranken- und Pflegeversicherung der Empfänger von Versorgungsbezügen
  • Erstellung des Beitragsüberwachungsberichts
  • Erfassung des Ergebnisses der Prüfung in der Zahlstellendatei
  • Prüfungsdurchführung:
    • Untersuchung von Sachverhalten zur Ermittlung der zuständigen Kranken- und Pflegekasse
    • Feststellung der Höhe der Versorgungsbezüge
    • Feststellung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
    • Prüfung der Einbehaltung und Abführung von Beiträgen sowie der Abgabe der erforderlichen Meldungen über Beginn, Höhe, Veränderungen und dem Ende der Versorgungsbezüge

 

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Zahlstellenprüfung oder benötigen Sie weitere Informationen?

Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Fachberater Jörn Mittelstädt unter 040 3002-32181 oder Oliver Scholz unter 040 3002-30218.

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Autor: Mobil Krankenkasse