Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?

Beiträge vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers sind für den laufenden Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. Sind Ihnen zu dieser Zeit nicht alle relevanten Fakten bekannt, schätzen Sie die Beitragshöhe bitte möglichst genau. Ein eventuell verbleibender Beitragsrest wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Alle wichtigen Daten wie zum Beispiel Veränderungen der Arbeitsstunden oder der Beitragssätze werden dabei jeden Monat neu berücksichtigt.

Spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge muss der Mobil Krankenkasse der Beitragsnachweis vorliegen. Die Beiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag auf unserem Konto eingegangen sein.

Wir haben die Termine für Sie in folgender Übersicht zusammengefasst.

 

faelligkeitenundfristen

Übersicht Fälligkeiten

Beitragsmonat Termin für Beitragsnachweis Fälligkeit der Beiträge
Dezember 21.12.2023 27.12.2023
Januar 25.01.2024 29.01.2024
Februar 23.02.2024 27.02.2024
März 22.03.2024 26.03.2024
April 24.04.2024 26.04.2024
Mai 24.05.2024 28.05.2024
Juni 24.06.2024

 

26.06.2024
Juli 25.07.2024 29.07.2024
August 26.08.2024 28.08.2024
September 24.09.2024 26.09.2024
Oktober

25.10.2024

29.10.2024
November 25.11.2024 27.11.2024
Dezember 19.12.2024 23.12.2024

 

Für die Abgabe der Beitragsnachweise gilt eine bundeseinheitliche Regelung. Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle spätestens zu Beginn (00.00 Uhr) des fünftletzten Bankarbeitstags des Monats vorliegen.

Wichtig: Da sich zum 01.01.2024 die Beitragsbemessungsgrenzen und damit auch die Beiträge ändern, müssen Sie auch Ihren Dauerbeitragsnachweis anpassen - sofern Sie einen eingerichtet haben. Reichen Sie den neuen Dauerbeitragsnachweis bitte bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der Mobil Krankenkasse ein.

Die Abgabe der Beitragsnachweise ist bundeseinheitlich geregelt.