Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Diese spezielle Kur setzt eine ärztliche Verordnung voraus und dient als Hilfestellung für Eltern.

Inhaltsübersicht
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Die Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen sind nach der Beendigung der Pandemie wieder nahezu in den Regelbetrieb übergegangen. Aufgrund von Terminverlegungen aus dem vergangenen Jahr, aber auch aufgrund der stark erhöhten Antragszahlen bestehen weiterhin Einschränkungen, zum Beispiel, was die Verfügbarkeit von Plätzen in den Ferienzeiten anbelangt. Diese beschränkte Anzahl an Plätzen wird ausschließlich Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorbehalten. Auch kann es bei der Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren zu Einschränkungen kommen, da häufig das für die besondere Betreuung notwendige Personal in den Einrichtungen nicht (mehr) vorhanden ist.
Das kann gleichermaßen für den Therapieumfang bzw. für besondere Angebote der Einrichtungen gelten. In der Pandemie hat sich vielerorts das Personal beruflich anderweitig orientiert, so dass in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen, wie in anderen Wirtschaftszweigen, dringend Fachpersonal gesucht wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund der Antragszahlen und des sehr hohen Beratungsaufwands bei unserem Kooperationspartner GSM weiterhin zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Stand der Bearbeitung Ihres Antrags ab und warten Sie auf die Kontaktaufnahme von GSM.
Und noch ein Hinweis zu den Aufnahmeterminmitteilungen von GSM:
Es handelt sich hierbei noch nicht um eine definitive Terminbestätigung, sondern lediglich um eine Reservierungsanfrage in der jeweiligen Einrichtung. Die Einrichtungen behalten sich vor, vor einer abschließenden Mitteilung zunächst die medizinischen Unterlagen zu prüfen. Erst dann wird Ihnen der Termin bestätigt. Bitte warten Sie die abschließende Mitteilung der Einrichtung an Sie ab, bevor Sie etwaige persönliche Dispositionen für die Maßnahme treffen!
Hilfe für belastete Mütter oder Väter
Für häufig Mutter-Kind-Kuren genannte Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Maßnahmen übernehmen wir die Kosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit ärztlich bescheinigt, also verordnet, wird. Leistungsrechtliche Voraussetzung ist somit, dass ein Erkrankungsrisiko beziehungsweise eine Erkrankung besteht, die durch diese Maßnahme vermieden, geheilt oder gelindert wird. Um eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme zu begründen, müssen Erkrankung oder Erkrankungsrisiko ihre Ursache natürlich im familiären Kontext haben. Um das medizinische Ziel zu erreichen, werden in spezialisierten Einrichtungen ganzheitliche Therapieansätze angeboten, die eine psychologische, psychosoziale und gesundheitsfördernde Hilfestellung ermöglichen sollen.
Wenn die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme als medizinisch notwendig anerkannt wurde, übernehmen wir die Kosten und rechnen direkt mit der Einrichtung ab. Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro je Kalendertag an die Einrichtung.
Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen sind stationäre Therapieformen, bei denen die medizinische Behandlung des jeweiligen Elternteils im Fokus steht.
Möglichkeiten und Grenzen
Ziel der Maßnahmen ist es, akut zu entlasten und dauerhafte Lösungsansätze mit an die Hand zu geben. Deshalb können diese nur dann erfolgreich sein, wenn Zielsetzung, Möglichkeiten und die Grenzen von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen bekannt und die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung gewährleistet ist.
Weil die Praxis zeigt, dass es häufig unklare oder falsche Erwartungshaltungen gibt, die im Antragsprozess oder bei der Durchführung der Maßnahme zu Missverständnissen und Enttäuschungen führen können, informieren wir Sie ausführlich.
Das können Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen leisten | Das können Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nicht leisten |
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Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme beantragen
Sind die medizinischen Voraussetzungen gegeben, ist eine entsprechende Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes erforderlich. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes können Ihnen bei der Antragstellung helfen. Für die Beurteilung Ihrer individuellen Situation können Sie uns neben der ärztlichen Verordnung auch ergänzende Angaben zukommen lassen.
Sobald uns alle Informationen vorliegen, prüfen wir diese üblicherweise in Zusammenarbeit mit den Experten des Medizinischen Dienstes. Diese begutachten die Unterlagen und zeigen möglicherweise auch alternative Behandlungs- und/oder Beratungsangebote für Sie oder Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder auf. Auf Basis des Gutachtens informieren wir Sie über die Entscheidung zur Kostenübernahme.
Lassen Sie sich von uns beraten

Schwere und manifeste Erkrankungen wie Depressionen, regelmäßige Angstzustände oder Burn-out-Erkrankungen können im Rahmen einer Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme nicht ausreichend behandelt werden. Kontaktieren Sie unsere Fachberatung, damit wir gemeinsam Maßnahmen besprechen können, die in diesen Fällen einen nachhaltigeren Behandlungserfolg unterstützen. Unter der Telefonnummer 0800 255 0800 können Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 - 19:00 Uhr erreichen.
Abrechnung und Kostenübernahme
Wenn die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme als medizinisch notwendig anerkannt wurde, übernehmen wir die Kosten und rechnen direkt mit der Einrichtung ab. Dies gilt uneingeschränkt auch für Kinder, wenn diese bei der Mobil Krankenkasse versichert sind.
Wir übernehmen selbstverständlich auch die Reisekosten, unabhängig davon, ob Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen PKW anreisen. Die Höhe der Erstattung richtet sich auch danach, welches Transportmittel aus medizinischen Gründen notwendig ist. Bahnreisenden bieten wir zudem günstige Sondertickets.
Zuzahlung
Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro je Kalendertag an die Einrichtung.
Die gesetzliche Zuzahlung zu den Reisekosten beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro je Fahrt. Für Fahrten zu stationären Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie keine Zuzahlung leisten.
Kostenlose Sonderfahrkarten für Sie
Die Mobil Krankenkasse bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Husumer Reisebüro Sonderfahrkarten der Deutschen Bahn. Bequem und kostenlos erhalten Sie die Fahrkarten für sich und ggf. Mitreisende rechtzeitig vor Reiseantritt. Egal für welche Maßnahme - die Sonderfahrkarten gelten sowohl für Mutter-Kind-Maßnahmen als auch für indikationsspezifische Maßnahmen (z. B. orthopädische Rehabilitationsmaßnahmen).
Einfache Abwicklung – direkt und schnell
Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie automatisch auch eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe. Senden Sie die ausgefüllte Erklärung einfach an uns zurück, wir leiten diese an unseren Kooperationspartner weiter.
Wichtig für Sie zu wissen: Es werden ausschließlich Daten von Ihnen weitergegeben, die für die Fahrkartenausstellung erforderlich sind.
Das Reisebüro bucht nach Ihren Angaben auf der Fahrkartenbestellung die günstigste Verbindung, was die Dauer der Reise und die Umstiege angeht. Sie erhalten alle Reiseinformationen rechtzeitig vor Reiseantritt. Darin enthalten ist auch eine so genannte Hinterlegungsnummer (ähnlich einer PIN), mit der Sie die Fahrkarten an jedem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausdrucken können.
Gut zu wissen:
Die Deutsche Bahn bietet diese vergünstigten Sonderfahrkarten nicht als Online-Tickets an!

Und so geht´s
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Fahrkartenbestellung und Einwilligungserklärung unterschreiben und per E-Mail oder Fax unter: 0800 255 3002 - 888 an die Mobil Krankenkasse senden
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Reisebüro bucht die günstigste Verbindung
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Reiseinformation und Hinterlegungsnummer erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail
Die richtige Einrichtung finden
Bei der Auswahl der Einrichtungen berücksichtigen wir Ihre Wünsche. Der Gesetzgeber verpflichtet uns jedoch auch zu einer kostengünstigen Versorgung. Damit die Qualität dieser Versorgung trotzdem nicht zu kurz kommt, arbeiten wir mit Kooperationseinrichtungen zusammen.
Grundsätzlich haben Sie jedoch die Wahl zwischen allen Mutter-/Vater-Kind-Vertragseinrichtungen.
Unser Kooperationspartner
Die Gesundheitsservice Management GSM GmbH (GSM) mit Sitz in Leverkusen verfügt seit Jahren über weitreichende Erfahrungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere im Bereich Vorsorge- und Rehabilitation.
Die GSM GmbH befasst sich mit der qualitätsorientierten Auswahl geeigneter Einrichtungen, dem Angebot und der Beratung der Versicherten zu Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen und indikationsspezifischen Rehabilitationsmaßnahmen. Oberstes Ziel ist die Patientenzufriedenheit und die Qualität der Leistungen. Dafür kooperiert die GSM GmbH im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen mit vielen Einrichtungen bundesweit. Durch regelmäßige Besuche der Einrichtungen pflegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GSM GmbH nicht nur den persönlichen Kontakt, sondern es können auch die besonderen mütter-/väterspezifischen Belange und kindgerechten Therapiekonzepte vor Ort geprüft und in Zusammenarbeit mit der Klinikleitung an die Bedarfe angepasst werden.
Einfache Abwicklung – Ihre Vorteile
Mit unserem Genehmigungsschreiben erhalten Sie eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an die GSM GmbH. Bitte schicken Sie uns diese unterschrieben schnellstmöglich zurück. Die GSM GmbH wird sich dann mit Ihnen schriftlich in Verbindung setzen, um die Einzelheiten Ihrer Maßnahme mit Ihnen abzustimmen. Neben der Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen gehört auch die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Maßnahme und Auswahl der Einrichtung zum Service. Die GSM GmbH nennt Ihnen auch den möglichen Aufnahmetermin. Sind alle Fragen geklärt und die Auswahl der Einrichtung getroffen, erhält diese von uns eine schriftliche Genehmigung.
WICHTIG: Erhalten wir die unterschriebene Erklärung nicht, müssen Sie sich selbst um eine geeignete Einrichtung und den Aufnahmetermin kümmern!
Und so geht´s:
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Einverständniserklärung unterschreiben und per E-Mail oder Fax unter: 0800 255 3002-888 an die Mobil Krankenkasse senden
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Die GSM GmbH nimmt mit Ihnen schriftlichen Kontakt auf
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Die Auswahl der Einrichtung und die Abstimmung des Aufnahmetermins erfolgt mit Ihnen.
Was Sie noch wissen sollten
Die Behandlungskonzepte von Mutter-Kind-Einrichtungen zielen insbesondere auf die Behandlung von mütter-/väterspezifischen Gesundheitsstörungen ab, die sich durch die Erziehungsverantwortung ergeben oder durch diese negativ beeinflusst werden (z. B. Erschöpfung, stressbedingte Erkrankungen, Antriebslosigkeit etc.). Zu den Behandlungszielen gehört auch, Schwierigkeiten in der Eltern-Kind-Beziehung durch das Erarbeiten von Lösungsansätzen zu verbessern und die dadurch erlernten Strategien im Sinne einer Nachhaltigkeit langfristig in den Alltag zu übertragen.
Gut zu überlegen: mit allen Kindern - oder besser nicht? |
Damit sich Mutter oder Vater voll und ganz auf die eigenen Bedürfnisse konzentrieren können, ist im Einzelfall die Herausnahme aus dem familiären Umfeld notwendig. Dieser Aspekt sollte bei der Entscheidung, ob die Kinder mitreisen sollen, berücksichtigt werden. Besonders Säuglingen kann es schwerfallen, sich mit den Betreuungspersonen und mit der neuen Umgebung anzufreunden. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass die Mütter nur schlecht zur Ruhe und Entlastung finden. Bei einer Anreise mit mehreren Kleinkindern sollten Sie deshalb den Wunsch nach zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten, zum Beispiel für die Abendstunden, im Vorwege mit der Einrichtung klären. Aber auch bei älteren Kindern können sich Schwierigkeiten im Ablauf ergeben, wenn zum Beispiel das Kind nicht ganztägig in der Betreuung untergebracht sein soll. Hier sollten Sie im Vorfeld absprechen, wer das Kind betreut, wenn Sie Ihre Therapietermine wahrnehmen. |
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Essen: Gesundheit steht im Vordergrund | Eine gesunde, qualitativ hochwertige und abwechslungsreiche Ernährung können Sie in allen Kooperationseinrichtungen erwarten. Bei Bedarf werden auch kalorienreduzierte Kost oder Speisen für Allergiker angeboten. In einzelnen Einrichtungen essen die Eltern getrennt von ihren Kindern. Aber: Es handelt sich um medizinische Einrichtungen, nicht um gehobene Gastronomie. |
Lautstärke und Kinderkrankheiten | Ein erhöhter Lärmpegel durch Kinder verschiedener Altersgruppen lässt sich im Alltag von Mutter-Kind-Einrichtungen nicht vermeiden.
Wie in Kitas und Kindergärten: Wo viele Kinder zusammenkommen, können auch akute (Kinder-)Krankheiten auftreten. In diesem Fall wird die ärztliche Leitung der Einrichtung alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Krankheit auf andere Kinder und Eltern zu vermeiden. Natürlich können dadurch der Ablauf Ihrer Maßnahme und Ihre Bewegungsfreiheit beeinträchtigt werden. Fast immer verlaufen Akutfälle problemlos. Nur in besonders schwerwiegenden Fällen sollten Sie den Abbruch des Aufenthalts erwägen. |
Spielsachen: Gern eigene mitbringen
Es kommt immer wieder vor, dass Spielsachen, die zum Bestand der Einrichtungen gehören, die „Heimreise“ zusammen mit dem Kind antreten. Ein immer kleiner werdendes Repertoire ist für später anreisende Kinder nicht schön.
Bitte erlauben Sie ihrem Kind deshalb, eigenes Spielzeug, Kinderbücher oder CDs mitzunehmen und schauen Sie vor der Heimreise, ob es im Gepäck der Kleinen zu Verwechslungen gekommen ist.

wir2 - Ein besonderes Angebot für alleinerziehende Mütter
Alleinerziehende tragen dauerhaft die komplette emotionale und finanzielle Verantwortung für sich und ihre Kinder. Sie sind deshalb besonders anfällig für Erkrankungen wie chronische Erschöpfung oder eine Depression. Das neue Angebot „wir2Reha“ bietet stationäre Hilfe an – einschließlich der begleitenden Betreuung für Kinder im Vor- und Grundschulalter.
Sind Sie alleinerziehend Mutter mit einem Kind von drei bis zehn Jahren und leiden unter psychischen oder psychosomatischen Beschwerden (z. B. Niedergeschlagenheit, Ängste, Gefühle von Überforderung und Erschöpfung, Rückenschmerzen), die Ihre Erwerbsfähigkeit bedrohen? Dann ist dieses Angebot der Deutschen Rentenversicherung Bund genau richtig für Sie!
Haben Sie Interesse? Dann sprechen Sie Ihren Arzt an oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Mutter-/Vater-Kind-Kur in Anspruch nehmen - so geht´s
- Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten.
- Der Arzt stellt Ihnen eine Verordnung aus.
- Schicken Sie uns die ärztliche Verordnung einfach zu: Mobil Krankenkasse, 20091 Hamburg oder per E-Mail.
- Sie erhalten unsere Entscheidung zu Ihrem Antrag.