Kassenwechsel mit der ePA
So einfach ist die Mitnahme Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) bei einem Kassenwechsel.

Sie möchten Ihre Krankenkasse wechseln und Ihre ePA mitnehmen?
Ab sofort erfolgt die Übertragung Ihrer Daten automatisch. Hierfür sind nur drei Schritte notwendig.
- Kündigung der elektronischen Patientenakte bei Ihrer bisherigen Krankenkasse
- Registrierung in der elektronischen Patientenakte Ihrer neuen Krankenkasse
- Bestätigung von der neuen Krankenkasse erhalten, dass die elektronische Patientenakte zur Datenübernahme vorbereitet ist
Die Übertragung der Daten ist nur für die App-Nutzer möglich. Wenn Sie Ihre ePA ohne die App benutzen, können Sie Ihre Daten leider nicht mitnehmen.
Ihre Fragen und unsere Antworten zur Mitnahme Ihrer elektronischen Patientenakte
Ja, Ihre vergebenen Berechtigungen werden bei einem Kassenwechsel in Ihre neue elektronische Patientenakte automatisch übernommen.
Ausnahme: Die Berechtigungen, die Sie Ihrer alten Krankenkasse erteilt haben, werden gelöscht.
Ja. Ihr Vertreter muss allerdings erneut zustimmen.
Grundsätzlich haben Sie während der Kündigungsfrist von 14 Tagen einen uneingeschränkten Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte.
Achtung: im Zuge der Datenübergabe kann es zu Einschränkungen kommen.
Sie können nur eine aktive ePA besitzen. Wenn Sie bei einem Krankenkassenwechsel Ihre ePA nicht kündigen, erhalten Sie eine Fehlermeldung bei Ihrer neuen Krankenkasse.
Sobald Sie ihre alte ePA kündigen, können Sie auch eine neue ePA anlegen. Wählen Sie dabei die Datenmitnahme aus, hierbei werden Ihre Daten an die neue ePA übertragen. Anschließend wird die alte ePA automatisch gelöscht.
Dann beginnt Ihr Umzug wieder an der Stelle des Abbruchs. Ein kompletter Neustart des Umzugs ist nicht notwendig.
Nein.
Sie können vor Ablauf der Kündigungsfrist Ihre Kündigung der ePA widerrufen. Bei der erneuten Kündigung können Sie die Datenmitnahme auswählen.
Ja. Sie können die Kündigung der ePA innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Ja. In diesem Fall werden die Daten nach 14 Tagen (Widerrufsfrist) gelöscht.
Ihre Daten sind exportierbar und können daher jederzeit von Ihnen heruntergeladen werden. Bei einer neuen Krankenkasse können Sie sich eine neue elektronische Patientenakte eröffnen und die Daten hochladen. Sollte der Betreiber insolvent gehen, können wir einen neuen Betreiber beauftragen, der Ihre Daten übernimmt.
Daten aus der eGA oder Vivy in die elektronische Patientenakte übertragen
Wenn Sie bereits Dokumente in einer Gesundheitsakte (eGA) oder Vivy haben, dann können Sie diese ebenfalls in die elektronischen Patientenakte (ePA) übertragen:
- Registrierung in der ePA
- Export der Daten aus Ihrer eGA/Vivy
- Import der Daten in Ihre ePA
Die Weiternutzung von eGA oder Vivy ist von Ihrem Anbieter abhängig. Bei Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an den Softwareentwickler oder den Vorversicherer.
Wichtig: Der Export der Daten aus der eGA/Vivy muss vor dem Krankenkassenwechsel erfolgen. Nach dem Kassenwechsel kann Ihr vorheriger Versicherer den Zugriff sperren oder die Daten löschen.
